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Wer hat da recht??


Der Typ
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Hallo...

 

Habe privat was verkauft. Ein Alu-Teil (vom Motorrad)

 

Nun meldet der sich heute und meint, das Teil ist verzogen und kaputt und was weiss ich alles.

 

Er zeigt mich nun an wegen betrug ect.

Ich weiss aber, dass ich mit ruhigem Gewissen sagen kann, dass diesen Teil von mir im Sommer neu gekauft und auch gehfahren wurde, weil ich es doch nicht brauchte! Hatte 270 euro gekostet und ich habe es für 90 hergegeben.

 

Mein Projekt-partner kann auch aussagen, dass ich das Teil komplett ganz und in Ordung verkauft habe.

 

Was mach ich nun?? ist das eine Scheisse

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Hat der Käufer das Teil persönlich von dir in Empfang genommen?

Also: gekauft wie gesehen?

 

oder lief es über ebay? Artikelnr.?

 

Wenn kein Kaufvertrag besteht brauchst du eigentlich keine bedenken haben.8-/

Gruß tiijey

 

 

 

http://www.danasoft.com/sig/done7.jpg

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die sache ist er behauptet, es wäre verzogen!!! dabei weiss ich genau, dass es nicht verzogen ein kann...

 

 

hatte in ebay mehrer sachen drin und er hat sich darauf gemeldet und privat so von mir gekauft (mit 3 fotos voher von allen seiten)

hatte bei ebay geschrieben, dass es neu und nicht gefahren ist! das ist ja auch so.. also da provat ist es scon ein gebrauchtteil, da ich kein händler bin, obwohl es noch nie benutzt wurde

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Hey TYP,

 

also mal ab, dass ich bereits verschiedene Aussagen von dir gelesen habe, wo ich mich letztendlich fragte, was nun stimmt ist es hier so, dass wenn nicht ausnahmslos der Hinweis Gebraucht in einer Quittung oder ähnliches auftaucht, er das zurückgeben kann.

 

Es ist zwar ein Privatgeschäft, für das der Verkäufer aber lt. BGB haftet im Rahmen bestimmter Grundsätze. Einer davon ist, ohne das "Vergessen" bestimmter Mängel auf zuzählen einen Artikel zu verkaufen.

 

Hat er also einen Zeugen, der beweisen kann, dass bei Ankunft dieses Teil so ist, wie er behauptet und du ihm vorher nichts schriftliches hast zukommen lassen, wo drin steht, dass das Ding gebraucht ist, nimm es lieber zurück.

 

Wobei noch anzumerken wäre: Betrug ist eine strafrechtliche Angelegenheit ! D.h., dass die Staatsanwaltschaft tätig werden muss ! Da gibt es nichts in Richtung Vergleich oder so.

 

Wobei das von seiner Seite auch nett überzogen ist, es sei denn, du bist ihm total blöde gekommen ! ;-)

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sorry... also zum klar stellen:

Es ist NICHT gefahren worden. Es war nur mal an die Front geschraubt worden, um zu schauen es es passt! nix weiter...

 

ich kam ihm nicht blöde.. er meinte geld zurück oder Anwalt! ich meinte nur, wenn er Lust hat machen wir Anwalt!

 

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rd=1&item=8028426017

 

drunter steht: Keine rückname, privatverkauf!

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aber er hat ausserhalb von ebay gekauft.

 

und wenn anwalt, dann besser als betrugsmeldung, weil anwalt = zivilrecht und das ist lächerlich bei dem betrag

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aber eine frage..wieso setzte das bei ebay rein und schreibst dick drunter

Bitte nicht bieten! das Teil kostet fest 110 euro mit versand, bei interesse bitte ne Mail schreiben. Danke

 

sinn von ebay noch nicht ganz klar?

es lebt ;-P

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Stimmt eigentlich!! werde das auch nicht mehr so machen. Habe drauss gelernt!

*schämundweg*

 

Also zum Abschluss:

Das Teil IST verbogen und ich nehme es zurück! Das lustige ist, dass ich das ja original beim händler gekauft habe und es da auch schon so ausgesehen hat! (habe mir aber vom Hersteller sagen lassen, es muss gerade sein).

Gepasst hat es trotzdem super!! - Deswegen dachte ich, es muss so sein!

Ich kriege vom Händler wahrscheinlich ein neues Teil und dann ist alles in Butter!

Hehe

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