gr4yFox Geschrieben: 23. November 2005 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 23. November 2005 Moin! Mein 325i muss im januar zum Tüv, allerdings ist er jetzt schon im "winterschlaf" und ich habe eigentlkich nicht vor den vor mai wieder auf der strasse zu haben... Muss ich dann zur HU oder kann ich dann noch normal tüv machen lassen? Oder muss ich den jetzt irgendwie zum tüv amchen dahinbringen? Danke schonmal HEiner Zitieren ==> Bergrennen-hoexter.de <<== Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
...chris316iM10 Geschrieben: 23. November 2005 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 23. November 2005 Naja, wenn Du Saisonkennzeichen hast, bring den ruhig im Mai hin (aber so früh wie möglich!!).Wenn der Wagen allerdings abgemeldet ist, kann es Dir passieren, dass Du den ohne TÜV nicht wieder zugelassen bekommst. Zitieren Gruß...christian Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jollyjoke Geschrieben: 23. November 2005 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 23. November 2005 Sollte der Wagen abgemeldet sein, darfst du auch zum Zweck der Vorführung zur HU und AU, und zur Zulassung mir den entstempelten Kennzeichen fahren. Nur musst du da den direkten Weg zum TÜV, Dekra oder ähnlichem nehmen, ohne jeglichen Umweg. Natürlich erst wenn du ihn wieder zulassen willst. Wenn du Saisonkennzeichn hast kannst du einfach wenn wieder zugelassen zur HU, Au fahren. Zitieren Ich will sterben wie mein Opa, lächelnd, im Schlaf. Nicht schreiend wie sein Beifahrer. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
M10 Geschrieben: 24. November 2005 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 24. November 2005 Sollte der Wagen abgemeldet sein, darfst du auch zum Zweck der Vorführung zur HU und AU, und zur Zulassung mir den entstempelten Kennzeichen fahren. Nur musst du da den direkten Weg zum TÜV, Dekra oder ähnlichem nehmen, ohne jeglichen Umweg. Natürlich erst wenn du ihn wieder zulassen willst. Aber ist das nicht Fahren ohne Versicherungsschutz? Auf dem Weg zum Strassenverkehrsamt kann ich das noch nachvollziehen, da hat man ja die Deckungskarte, aber zum TÜV? Gruss Markus, dem es sehr gut gefallen würde, wenn das ginge Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
BMW-Evolution Geschrieben: 24. November 2005 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 24. November 2005 hmm wie war das denn bei mir *grübel* ich glaub ich hatte aber eine doppelkarte, da ich ihn auch am gleichen tag angemeldet habe Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
bastelbert Geschrieben: 24. November 2005 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 24. November 2005 Aber ist das nicht Fahren ohne Versicherungsschutz? Auf dem Weg zum Strassenverkehrsamt kann ich das noch nachvollziehen, da hat man ja die Deckungskarte, aber zum TÜV? Gruss Markus, dem es sehr gut gefallen würde, wenn das ginge Nein, (Versicherung solltest du natürlich schon haben), es ist so, du darfst entstempelt zum TÜV fahren. (Außnahmsweise mal eine logische Regelung, den Weg zum Amt kannst du dir ja sparen wenn du keinen TÜV hast und den bekommst du nicht wenn du nicht hin fahren kannst) Zitieren Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle. auto motor & sport 22/86 Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
jollyjoke Geschrieben: 24. November 2005 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 24. November 2005 so wie Bastelbert schon geschrieben hat, eine der wenigen sinnvollen Lösungen. Wenn du den Wagen zulassen willst hast du ja eh eine Doppelkarte, und bei Fahrten zum Tüv greift meines Wissens nach die alte Versicherung noch. Aber eine neue Doppelkarte dabei zu haben schadet sicher nicht. Nachdem die Zulassung ja gültigen TÜV und AU vorraussetzt, muss man ja auch irgendwie hinkommen. Also das leidige Rote Nummern ausleihen ist gar nicht notwendig Zitieren Ich will sterben wie mein Opa, lächelnd, im Schlaf. Nicht schreiend wie sein Beifahrer. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
LE5RL Geschrieben: 24. November 2005 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 24. November 2005 § 23 Abs. 4 StVZO besagt, dass "Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen,..., dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen ausgeführt werden." Dazu gehört auch die Fahrt zum TÜV. Denn ohne TÜV, keine Zulassung. Dieses (TÜV & Zulassung) sollte an einem Tag geschehen. Da ich aber deine Polizei nicht kenne, würde ich, um Ärger zu vermeiden (du hast ja bei einer Kontrolle keine Papiere) mir vom Straßenverkehrsamt schriftlich bestätigen lassen, dass du das Fahrzeug an diesem Tag anmelden möchtest (z.B. schriftlichen Termin geben lassen). (§ 23 Abs. 4 STVZO bezieht sich nur auf ungestempelte Kennzeichen, die auch zu diesem Fahzeug gehören!) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
M10 Geschrieben: 24. November 2005 #9 Meldung Teilen Geschrieben: 24. November 2005 So, wieder etwas dazu gelernt Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Hopp Geschrieben: 25. November 2005 #10 Meldung Teilen Geschrieben: 25. November 2005 Wenn du Saisonkennzeichen haben solltest, dann mach bloss im Mai den Tüv! Bei Saison wird der nämlich nicht zurückdatiert sondern gilt dann auch wirklich wieder ab Mai. Zitieren Suche: Chromstosstangen Mittelteil-hintenhttp://img378.imageshack.us/img378/5907/signatur7bh.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
superholti Geschrieben: 25. November 2005 #11 Meldung Teilen Geschrieben: 25. November 2005 Wenn du Saisonkennzeichen haben solltest, dann mach bloss im Mai den Tüv! Bei Saison wird der nämlich nicht zurückdatiert sondern gilt dann auch wirklich wieder ab Mai.Was aber wohl kein Problem darstellt. Ich habe mich mal wegen meiner Saisonkennzeichen kundig gemacht: Mein Cabrio hat im Februar TÜV, die Saison fängt aber erst im April wieder an. Laut meiner Zulassungsbehörde stellt das aber kein Problem dar. Wenn ich im April ohne neuen TÜV rumfahren würde, so würde das laut deren Aussagen so gelten, als ob mein TÜV erst vor einem Monat abgelaufen wäre. Um sicher zu gehen hat der TÜV Prüfer netterweise auf meine Bitte hin aber den TÜV nun auf April datiert Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
torben_318 Geschrieben: 25. November 2005 #12 Meldung Teilen Geschrieben: 25. November 2005 genau wie bei mir! Zitieren http://e30-talk.com/%5Bimg%5Dhttp://www.abload.de/img/banner2qe7q.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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