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50cm reflektorunterkante?!?!?


Empfohlene BeitrÀge

Servus zusammen!

 

Ich hoff, ihr könnt mir weiterhelfen.

 

Also letzte Woche war ich beim Technischen Überwachungs Verein und hab mal gfragt wegen meiner Tieferlegung und Eintragung und der PrĂŒfer hat dann hal gfragt, ob ich scho gmessn hab, ob vom Boden bis zur Unterkante vom Reflektor vom Scheinwerfer 50cm sin.

 

Ich bin dann halt raus, hab gmessn und festgstellt, dass ich mit meiner Tieferlegung (60/30 AP / Koni gelb rebound) und meiner Winterkreuzspeiche (205/55 R15) nur knappe 48cm hab und da hatter dann gleich gmeint, dass ich des so vergessn kann.

 

so und jetz? gilt des auch fĂŒr Ă€ltere Autos wie den E30? Weiß da jemand genauer bescheid? ich hab jetz grad keine ahnung, was ich jetz am bestn machn soll :wall:

Solche 6 wie uns 5 gibts ka 4, weil wir 3 die 2 einzigen sin

 

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Weil ja do inna in demm Forum bloß a baar Leut FrĂ€ngisch sprechn und lesn kĂ€nna, versuch i ab sofott mi a weng in an normaln Deutsch auszudrĂŒggng! :freak:

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Das gilt fĂŒr alle PKW's und wenn der TĂŒver da Probleme macht, hatter sogar Recht.

 

Such dir einen anderen PrĂŒfer oder ĂŒberleg dir, wie du das etwas angleichst.

Meiner hat mit 60/40 auch keine 50cm mehr, aber der PrĂŒfer hat sich dafĂŒr nicht interessiert. Oder ihm waren die 2cm Abweichung egal... kA

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"I stand here paralyzed

I've realised

There's nothing

without you!"

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ĂŒbrigens ist der lichtaustritt ned unterkante scheinwerfer, sondern unterkante linse!

 

gruß cabbiman

das leben ist zu kurz um (immer) geschlossen zu fahren ;-)

lieber nen freund verloren als nen spruch verschenkt

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ĂŒbrigens ist der lichtaustritt ned unterkante scheinwerfer, sondern unterkante linse!

 

Echt??

Ich dachte da zÀhlt die Unterkante des Reflektors, weil die ja das im Scheinwerfer erzeugte Licht reflektiert und somit auch als Lichtaustrittsöffnung zÀhlt...

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Echt??

Ich dachte da zÀhlt die Unterkante des Reflektors, weil die ja das im Scheinwerfer erzeugte Licht reflektiert und somit auch als Lichtaustrittsöffnung zÀhlt...

 

Das ist falsch,das habe ich auch immer gedacht, aber in echt ist es so,das du die "blende" auch weglassen kannst (siehe schwarze deŽs)! da sind sie ja einfach nur mattschwarz! Es zÀhlt wirklich nur unterkannte linse!

http://web3.bklaus1.vps.netdepot.info/E30.jpghttp://www.e30freunde-preussen.de/logo.gif

 

 

Über BERLIN lacht die Sonne, ĂŒber den Rest lachen wir :-D!

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jupp. Trifft natĂŒrlich nur auf die Linsenscheinwerfer zu ;-) Aber das wissen auch die meisten PrĂŒfer nicht, da musst du se drauf hinweisen...

 

Gruß

 

Thomas

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Dann passt das ja gerade so vorn. Kuuuhl :daumen:

 

Nicht umsonst aufgestanden heut morgen, wieder was gelernt :D

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hmm, also heißt des, wenn ich mir DE's reinmachn wĂŒrde, wĂŒrd ich noch 1-2 cm gewinnen odda wie? des wĂ€r natĂŒrlich a feiner sach

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Die meisten schaun ganed danach...

if (AHNUNG == 0) { read FAQ; use SEARCH; use GOOGLE; } else { use brain; make post; }

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hmm, also heißt des, wenn ich mir DE's reinmachn wĂŒrde, wĂŒrd ich noch 1-2 cm gewinnen odda wie? des wĂ€r natĂŒrlich a feiner sach

 

jup

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ne also bei mir hat man sowas auch nie nachgeschaut......... es wurde nur geschaut das es am kotflĂŒgel passt und so...... aber gemessen wurde bei mir noch nie......

 

hmmmm grad mal ĂŒberlegen wieviel ich hab......... mal schnell raus geh.......

 

also bin unterkante linse hab ich 48,5cm......... und scheinwerfer unterkante is einiges weniger........ naja und das mit winterreifen..... mit meinen alus gehts nochmal etwas runter........

naja wie gesagt....... bei mir hat noch nie einer gemessen....

Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.

Cum diabolus regit, omnia licent

 

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Hi

das mit den 50 cm gilt nur fĂŒr Fahrzeuge mit dem BJ. oder Zulassung (weis nicht genau) ab 01.01.1988. Alle Fahrzeuge wo alter sind haben diese problem nicht.

 

Mfg Murat

http://home.arcor.de/xserkanx/bmw.jpg
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nuja aber so gut wie jeder der nen NFL E30 hat is schonmal gut auf der seite das er einen hat der nach 88 erstzugelassen wurde.......

Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.

Cum diabolus regit, omnia licent

 

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also wenn des erst ab 1988 wĂ€r, wĂ€rs ja net schlecht fĂŒr mich, weil ich hab an VFL mit EZ 31.9.1987, also wĂ€r der noch ohne die Regelung theoretisch.

 

Muss ich mal morgn den PrĂŒfer fragen

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nix immer prĂŒfer fragen....... einfach hin und gut is....... dann kuckt der auch nich.......

Cinis Cinerem, Pulvis ad Pulverum.

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Da frag ich mich aber wie das die Leute machen, die mit so flachen Flundern wie Honda CRX oder Prelude rumgurken. Bei denen kann der PrĂŒfer ja froh sein wenn die Gesamtfahrzeughöhe auf 50 cm kommt.

 

MD

Schlachte M40 Limo mit guter Ausstattung...

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wenn ein cob bei ner kontrolle nachmisst is evtl. stilllegung angesagt... nur mal neben bei!

hab noch nen KĂŒhler vom M40 fĂŒr kein Geld in 32... abzugeben!

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Hi

Ich hatte an meinem Ex Golf 3 TDI (Leider diesen Sommer in Griechenland verschrottet) 45 cm. Bei einer Verkerskontrolle nach der Arbeit hat mir der Gute Freundliche Helfer bis 20 uhr zeit geben es wieder Hochzudrehen (Gewinde). Da hatte ich mal GlĂŒck gehabt. Mein Couseng hat bei senem E36 mit 46 cm Geldstrafe und einen Punkt kassiert.

 

Mfg Murat

http://home.arcor.de/xserkanx/bmw.jpg
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ich hab 60/40 fahrwerk, es hat schon einige km zuviel weg, gesetzt hat sich das echt derb schon in den 7 jahren. es ist aber so wie jetzt verbaut eingetragen und abgenommen wurden, sogar samt den 205/50R15 reifen, heißt ist wieder etwas tiefer, mit der linse der DEÂŽs bin ich noch einiges tiefer als die besagten 50cm, und erstzulassung ist 27.02.1989, also nach dem erlass, also muß ja dieser erlass auf normale fahrwerke bezogen sein, weil gemessen haben die wie die wilden, abder das da unter 50cm sind hat bisher keinen gestört. 8-/

 

Cirrusblaue GrĂŒsse JJ

 

 

 

Suche Kabelbaum fĂŒr AnhĂ€ngerkupplung! E30 mit Check Control.
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Hi

das mit den 50 cm gilt nur fĂŒr Fahrzeuge mit dem BJ. oder Zulassung (weis nicht genau) ab 01.01.1988. Alle Fahrzeuge wo alter sind haben diese problem nicht.

 

Mfg Murat

 

Blödsinn im gesetztestext ist ganz klar kein Baujahr definiert, einizige ausnahme sind Oldtimer.

 

Ich habe extra nochmal meine Frau gefragt (Dekra mitabeiter) und sie hat es auchbestÀtigt.

Desweiteren, das mit der Linse stimmt, denn gemessen wird bis zu unterkannte der LichtaustrittsflÀche.

http://www.e30-portal.de/logo.gif

Hilfe: Sammlung Gesamt ABE BMW E30

DIY von www318is.de wurde im e30-Portal gehostet.

Umbauanleitung zum 327i von Daniel327i wurde im e30-Portal gehostet *danke an VD & Daniel*

 

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Blödsinn im gesetztestext ist ganz klar kein Baujahr definiert, einizige ausnahme sind Oldtimer.

 

Ich habe extra nochmal meine Frau gefragt (Dekra mitabeiter) und sie hat es auchbestÀtigt.

Desweiteren, das mit der Linse stimmt, denn gemessen wird bis zu unterkannte der LichtaustrittsflÀche.

 

 

Ich glaube dein Frau Arbeitet bei der DEVK und nicht Dekra. Mann sollte sich bei den Richtigen Leuten erkundigen wo sie in dem Fachbereich auch ahnung haben.

Ich will dich damit nicht anmachen, aber das muss ich halt mal rauslassen

 

(Blödsinn im gesetztestext ist ganz klar kein Baujahr definiert, einizige ausnahme sind Oldtimer) :-[

 

Mfg Murat

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guckst du hier:

 

Auszug aus der StVZO:

 

Die 50cm gelten erst ab 1988! Aber nicht fĂŒr die EZ sondern die Baureihe!!

§50 Scheinwerferhöhe - gĂŒltig fĂŒr die Fahrzeugbaureihe von vor dem 1.1.1988:

 

Text des alten Absatz III vor seiner Änderung durch V v. 16.11.84, der dann ab 1.1.88 Geltung hatte:

 

"Die untere Spiegelkante von Scheinwerfern darf nicht höher als 1000 mm, bei Zugmaschinen im land-

oder forstwirtschaftlichen Betrieb nicht höher als 1200 mm ĂŒber der Fahrbahn liegen.

Dies gilt nicht fĂŒr Fahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in

deren Auftrag verwendet werden, sowie fĂŒr selbstfahrende Arbeitsmaschinen, deren Bauart das

vorschriftsmĂ€ĂŸige Anbringen der Scheinwerfer nicht zulĂ€sst und deren durch die Bauart bestimmte

Höchstgeschwindigkeit nicht mehr als 25 km/h betrĂ€gt. Scheinwerfer mĂŒssen an den Fahrzeugen einstellbar

und so befestigt sein, dass eine unbeabsichtigte Verstellung nicht eintreten kann."

 

Ab Fahrzeugbaureihe 1988 gilt dann:

 

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988 Teil 8 - Stand 01/2001

 

§50 Scheinwerfer fĂŒr Fern- und Abblendlicht(1)

 

FĂŒr die Beleuchtung der Fahrbahn darf nur weißes Licht verwendet werden.

(2) Kraftfahrzeuge mĂŒssen mit 2 nach vorn wirkenden Scheinwerfern ausgerĂŒstet sein,

KraftrÀder - auch mit Beiwagen - mit einem Scheinwerfer.

 

An mehrspurigen Kraftfahrzeugen, deren Breite 1000 mm nicht ĂŒbersteigt, sowie an KrankenfahrstĂŒhlen

und an Fahrzeugen, die die Baumerkmale von KrankenfahrstĂŒhlen haben, deren Geschwindigkeit aber 30 km/h

ĂŒbersteigt, genĂŒgt ein Scheinwerfer.

 

Bei Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 8 km/h

genĂŒgen Leuchten ohne Scheinwerferwirkung. FĂŒr einachsige Zug- oder Arbeitsmaschinen,

die von FußgĂ€ngern an Holmen gefĂŒhrt werden, gilt § 17 Abs. 5 der Straßenverkehrs-Ordnung.

Bei einachsigen Zugmaschinen, hinter denen ein einachsiger AnhĂ€nger mitgefĂŒhrt wird, dĂŒrfen die Scheinwerfer

statt an der Zugmaschine am AnhÀnger angebracht sein.

Kraftfahrzeuge des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet

werden und deren zeitweise vorgebauten ArbeitsgerĂ€te die vorschriftsmĂ€ĂŸig angebrachten Scheinwerfer verdecken,

dĂŒrfen mit 2 zusĂ€tzlichen Scheinwerfern fĂŒr Fern- und Abblendlicht oder zusĂ€tzlich mit Scheinwerfern

nach Absatz 4 ausgerĂŒstet sein, die höher als 1000 mm (Absatz 3) ĂŒber der Fahrbahn angebracht sein dĂŒrfen;

es darf jeweils nur ein Scheinwerferpaar einschaltbar sein.

Die höher angebrachten Scheinwerfer dĂŒrfen nur dann eingeschaltet werden, wenn die unteren Scheinwerfer verdeckt sind.

 

(3) Scheinwerfer mĂŒssen einstellbar und so befestigt sein, daß sie sich nicht unbeabsichtigt verstellen können.

Bei Scheinwerfern fĂŒr Abblendlicht darf der niedrigste Punkt der Spiegelkante nicht unter 500 mm und der höchste Punkt

der leuchtenden FlĂ€che nicht höher als 1200 mm ĂŒber der Fahrbahn liegen.

 

§50 Abs. 3 Satz 2 (Anbauhöhe der Scheinwerfer)

tritt in Kraft am 1. Januar 1988 fĂŒr die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge.

FĂŒr Kraftfahrzeuge, die vor diesem Tage erstmals in den Verkehr gekommen sind, gilt § 50 Abs. 3 in der vor

dem 1. Dezember 1984 geltenden Fassung.

 

§ 50 Abs. 6a (Scheinwerfer an FahrrÀdern mit Hilfsmotor und an KleinkraftrÀdern bis 40 km/h)

Bei Fahrzeugen, die vor dem 1. Januar 1961 erstmals in den Verkehr gekommen sind, sowie bei den vor dem 1. Mai 1965

erstmals in den Verkehr gekommenen FahrrÀdern mit Hilfsmotor mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit

von nicht mehr als 20 km/h genĂŒgt es, wenn die Anforderungen des § 67 Abs. 1 erfĂŒllt sind.

 

§ 50 Abs. 8 (grĂ¶ĂŸte zulĂ€ssige BelastungsabhĂ€ngigkeit)

ist spÀtestens ab 1. Januar 1990 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge anzuwenden.

Soweit fĂŒr ungefederte Kraftfahrzeuge vor dem 1. Januar 1990 Allgemeine Betriebserlaubnisse erteilt worden sind, braucht

ein Nachtrag zu der Allgemeinen Betriebserlaubnis wegen der BelastungsabhĂ€ngigkeit der Scheinwerfer fĂŒr Abblendlicht erst

dann beantragt oder ausgefertigt zu werden, wenn ein solcher aus anderen GrĂŒnden erforderlich ist.

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