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Geblitzt - wie gehts weiter?


M3ikl
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Hallo,

 

heute ist Post gekommen, dass jemand mit einem Fahrzeug das auf meinen Vater zugelassen ist geblitzt wurde. Es ist nicht tragisch, 7 km/h zu viel außerorts und somit 10 Euro Verwarnung, ich würde aber liebend gerne mal die Rechte des Bürgers ausnutzen und schauen ob man auch aus der Sache rauskommt.

Zum Tatzeitpunkt ist mein Vater nicht am Steuer gesessen, und er weiss nicht wer am Steuer saß, könnte aufgrund des Fotos die Person aber evtl. identifizieren.

Komischerweise steht auf dem Schreiben: "Keine Versendung von Beweisfotos. Einsichtnahme auf Bußgeldstelle ist möglich".

Heisst das jetzt, man muss bis zu irgend einer Bußgeldstelle (wie finde ich die nächste von hier?) oder zu DER Bußgeldstelle wo das Foto gemacht wurde? Das is 40 km von hier, und die können doch net verlangen dass man deswegen so weit fährt. Da kostet der Sprit mehr als die Verwarnung!

Mein Vorschlag wäre gewesen:

Widerspruch einlegen, da der Halter nicht gefahren ist und nicht weiß wer am Steuer saß (sollen se doch das Foto schicken).

Dann Aussage verweigern falls ein Familienangehöriger auf dem Foto ist.

Meine Eltern meinen, man würde gleich ein Fahrtenbuch angehängt bekommen, das kann ich mir bei so einer geringen Überschreitung nicht denken. In den letzten 7 Jahren gabs in unserer Familie 2 Verwarnungen mit Foto (wobei das hier schon 1 davon is), und beide male war die Geschwindigkeit um max. 10 km/h überschritten. Da es also "nicht so häufig" vorkommt, dass jemand von uns geblitzt wird dürfte ein Fahrtenbuch mehr Arbeit machen als es nützt.

Also was kommt nach dem Widerspruch? Können höhere Kosten entstehen (kann ich mir nicht denken) oder dergleichen?

Ich würde den Widerspruch auch nur einlegen, wenn dadurch keine weiteren Gebühren entstehen würden.

Sonst machts ja keinen Spass *g*

Wie komm ich eigentlich an das Foto ran? Ich wills net nur angucken, ich möchte eins haben! Kann doch net sein dass die die Herausgabe verweigern, oder?

 

Gruß, M3ikl

http://www.sloganizer.net/style3,M3ikl.png

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zahle...

 

alles andere wird nur deutlich teurer....

 

dann brummensie dir direkt 25€verwaltungsgebüühr drauf und dann wenn du pech hast wirds immer schlimmer....

 

las es einfach dabei, nen verwarngeld tut nicht weh, wenns um punkte geht lohnt sichs eher

es lebt ;-P

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Wenn Du Pech hast wird ein Verfahren eröffnet welches aufgrund Deiner Argumentation wieder eingestellt wird, und der Halter des Fahrzeugs bekommt die Gebühren des Verfahrens auferlegt, welche sich dann auf ~26,-€ belaufen.

 

Das gleiche hatte mein Vater wegen ner Parkknolle, noch bevor er überwiesen hatte wurde das Verfahren eingestellt und man hat ihm die Gebühren auferlegt, er hat Einspruch dagegen erhoben und verloren. Die Parkknolle waren 10,-€ die Gebühren ~26€.

 

Verrückte Bürokratie.

Der Vorteil eines Fahrzeugs mit Frontantrieb ist, dass es beim Rückwärtsfahren Heckantrieb hat :D :D

 

Bilder: -1- -2- -3- -4- -5- -6-

 

Suche: Gute gebrauchte BMW-Embleme für Haube und Kofferraumdeckel.

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Hallo,

 

erstmal danke für die Infos.

Also einfach zahlen is das günstigste, das is klar.

Das Foto hätt ich aber trotzdem gern! Also wie komm ich da dran? Wenn gezahlt wird haben die ja keinen Anlass es rauszurücken.

Also doch Widerspruch und dann "identifzieren lassen"?

 

Noch ´ne Anmerkung wo geblitzt wurde, weil ich das schon gemein fand:

Ich war grad aufm Weg von Ibis Krankenhausbesuch nach Hause und bin natürlich wo langgefahren wo ich die Straße net sooo gut kenne.

Da war ich auf ´ner 2spurigen Straße, mein Ziel war immer mit geradeaus beschildert, bis es auf einmal hieß "links" weil die beiden Fahrspuren sich aufteilten und die rechte ganz woanders hinführte.

Da ich auf der rechten war und neben mir nach hinten versetzt noch ein Auto war konnte ich nicht nach links, also hab ich Gas gegeben auf ca. 90 km/h um vorzukommen (70 erlaubt).

Danach bin ich wieder vom Gas, aber leider gings dann etwas bergab, also hatte ich noch gut 85 aufm Tacho und wurde mit 77 (abzüglich Toleranz) gemessen.

Tja, dumm gelaufen, aber so isses halt *g*

Ich will das Foto verdammt! :D

 

Gruß, M3ikl

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Mal was anderes was ist wenn an einen Blitzer bremse(was wohl so ziehmlich jeder macht auch wenn er nicht zu schnell ist) und mir fährt einer hinten drauf.

Wer kommt da für die Kosten auf?

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Beweissache-unnötiges Bremsen im Fließenden Verkehr.Wenn du dann sachst"Ich hab wegen dem Blitzer gebremst kann dir die Staatsanwaltschaft vorsätzliches Schnellfahren und G Verkehrsgefährdung unterstellen.

 

Blitzerfoto.:

 

Von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Handhabe.

In Berlin:Einsichtnahme a.d.Bußgeldstelle,bzw.Staatsanwaltschaft

 

Brandenburg:das Foto kommt nach Hause-wobei der Co-Pilot unkenntlich gemacht wird.

Und immer einen knitterfreien Flug !!:drive:

 

 

 

 

 

 

 

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Zum Bremsen:

Du dürftest aber nur eine Teilschuld bekommen, weil der Hintermann ja auch zu schnell gefahren sein muss um dir draufzufahren wenn du auf die erlaubte Geschwindigkeit runterbremst :)

 

Gruß, M3ikl

http://www.sloganizer.net/style3,M3ikl.png

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Hinschreiben, dass der Halter nicht der Fahrer ist und dadurch momentan nicht zu ermitteln ist, wer gefahren ist.

Dann kriegste das Foto. Aber dann wirste sicherlich auch die Gebühren aufgebrummt bekommen.

Und wegen der Ortsunkenntnis: Tja Pech gehabt, hättest ja rechts weiterfahren können und dann umdrehen, etc.

 

Deutschland halt, ich finds auch doof. Aber so isses.

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Moin M3ikl,

also jemandem den ich kenne ist das gleiche passiert, nur mit 39 km/h mit Toleranz runter innerorts. Gleicher Fall, Halter nicht gleich Fahrer. Halter meldet diesen Sachverhalt der Bußgeldstelle fristgerecht. Daraufhin wird der Halter aufgefordert, herauszufinden wer gefahren ist bzw. das der Bußgeldstelle mitzuteilen. Der Jemand war aber noch in der Probezeit, wollte also nicht genannt werden;-). Wurd also ein Dritter ohne Auto z.Zt. genannt, der sich natürlich einverstanden erklärte. Der wurde dann eingeladen zum Fotovergleich. Wars offensichtlich nicht. Danach gabs 3 Monate keine Post von der Bußgeldstelle, und es war verjährt:D.

Soweit diese Sache. Ich hab mich damals auch informiert wie die Rechtslage aussieht. Normalerweise wird ein Fahrtenbuch nicht beim ersten Verstoß verhängt, sondern erst wenn sich soetwas häuft. Aussage wenn ein Familienmitglied gefahren ist darf man verweigern, wenn ich daß richtig erinnere... Allerdings kann die Polizei mit dem Foto bei Nachbarn der Halter klingeln und fragen, ob der jemand auf dem Foto denen bekannt ist:kotz:. Also ich würd erstmal sagen daß man nicht weiß wer gefahren ist. Da dürfte nichts tragisches passieren. Aber evtl. solltest dich da nochmal sonst in einschlägigen Verkehrsrechtsforen schlaumachen;-).

MfG, Jonas :smbmw:

 

 

http://www.spritmonitor.de/image_116418_5.png - BMW 318iA E30 11/86 :drive:

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Hinschreiben, dass der Halter nicht der Fahrer ist und dadurch momentan nicht zu ermitteln ist, wer gefahren ist.

Dann kriegste das Foto. Aber dann wirste sicherlich auch die Gebühren aufgebrummt bekommen.

Und wegen der Ortsunkenntnis: Tja Pech gehabt, hättest ja rechts weiterfahren können und dann umdrehen, etc.

 

Deutschland halt, ich finds auch doof. Aber so isses.

 

Umdrehen wenns net sein muss? Pah!

Ich sag ja nix gegen die Strafe, aber welcher Idiot die Straßenbeschilderung aufstellt gehört schon geschlagen!

Es gab MEHRERE Schilder wo mein Ziel angeschrieben war, nur standen ALLE Ortschaften mittig und drunter 2 senkrechte Pfeile (für die beiden Fahrspuren) und erst kurz bevor die Aufteilung kommt sind die Namen den einzelnen Spuren zugeordnet. Wenn solche Schilder aufgestellt werden sollte sich auch jemand Gedanken drum machen wie man die gestalten sollte.

 

Gruß, M3ikl

http://www.sloganizer.net/style3,M3ikl.png

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Beim Kumpel mußte sein Vater gleich beim ersten Versuch Fahrtenbuch führen, weil er seinen Sohn nicht "angeschwärzt" hatte.

 

Bei ´ner Freundin hat die Mutter das Fahrverbot "auf sich genommen" (da sie eh nie fährt und ihre Tochter das Auto jeden Tag braucht) und "durfte" es auch absitzen, obwohl den Bullen schon klar war, wer da gefahren ist.

 

Mit bremsen am Blitzer (b.z.w. der eventuellen Unfallschuld) ist immer so eine Sache, bei mir ist es schon so eine Art Reflex, egal wie schnell ich bin (natürlich nicht so das gleich die Reifen rauchen, mehr so´n kurzes antippen) aber lass mal so´ne Kiste mit Bremsassistent vor dir fahren und der Fahrer hat auch diesen Reflex...

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Genau so meine ich das ja auch mit dem Bremsen beim Blitzer ist halt nen Reflex auch wenn ich genau richtig fahre( bin schon 2 jahre oderso net geblitzt worden) und ich sage mal es sind bestimmt 60% und mehr die aus reflex die bremse benützen.

Deswegen die frage wer beim Schaden die Schuld trägt Ich, der mir auf fährt oder gar die Leute die da Blitzen da es ohne Blitzer woll zu vermeiden wär.

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die mtim blitzer sind schonmal nicht schuld, wir sind ja immernoch in deutschland

 

der der auffährt wird zumindest eine teilschuld bekommen, da er wohl den vorgeschriebenen sicherheitsabstand und/oder die geschwindigkeit nicht eingehalten hat, sonnst wär er ja nicht draufgefahren sondern hätte bremsen können

 

ganz ohne schuld wirst du als in dem fall unnötig bremsender auch nicht weg kommen...

es lebt ;-P

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...

 

Blitzerfoto.:

 

Von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Handhabe.

In Berlin:Einsichtnahme a.d.Bußgeldstelle,bzw.Staatsanwaltschaft

 

Brandenburg:das Foto kommt nach Hause-wobei der Co-Pilot unkenntlich gemacht wird.

 

Meck-Pomm: das Foto kommt zum Fzg-Halter, Beifahrer unkenntlich gemacht.

Abend04.JPG

... seit 4.474 Tagen wieder im E30 unterwegs!

 

Haftungsausschulz: Ich habe keine Ahnung vom E30, von anderen Autos oder von überhaupt irgendwas und beherrsche die gängige Verkehrssprache nicht. Die oben vorgefundene Aneinanderreihung von Bachstuben, Zahlen und/oder Zeichen geschah überraschend zufällig und war nicht beabsichtigt. Das Lesen der Beiträge, Verstehen von Inhalten und/oder Enträtseln von Zusammenhängen sowie Befolgen vermuteter Ratschläge erfolgt auf eigene Geh/Fahr. Eventuelle Spuren von Substanz und/oder Sinn stellen keine Beratungsleistung dar, begrünen somit keine Haftung und sind ebenso unbeaufsichtigt, wie sie sowieso jeder Grunzlage entbehren. Keine Klebkraft ebenso für Folgeschädel, Schädel aus Nebenleistungen und/oder ausgemopfte Gnurpsverwuddelung. Es gilt absurdistanisches Recht, jegliche Anwendung verallgemeinernder Geschlechtsbedingungen ist von vornherein so zwerglos wie von hintenrum; von den Seiten ebenfalls. Nachdruck - auch ausgezogenerweise - nur mit ausgedrückter Geh- und Nehmigung des Uhrhebärs.

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