Hungryhypocrite Geschrieben: 19. März 2016 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 19. März 2016 moin, Ich plane für diese Saison eine Höherlegung hinten von ST einzubauen, nun habe ich natürlich kein Serienfahrwerk sondern ein 50/40 tieferes von ST.. Nun wollte ich die höherlegung kaufen aber hab kurz nochmal das Gutachten durchgeschaut und da steht: "III. Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren ÄnderungenDie Änderung gemäß dem vorliegenden Teilegutachten gilt nur für ansonsten serienmä- ßige Fahrzeuge. Werden mehrere Änderungen, die sich in ihrer Kombination gegenseitig so beeinflussen, dass eine Gefährdung zu erwarten ist, zeitgleich oder zeitlich versetzt vorgenommen, so erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. In diesem Fall ist eine Begutachtung durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS/aaSmT) für den Kraftfahrzeugverkehr erforderlich. " und "Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen der Fahrzeuge, durch die die Ausrüstung mit den in diesem Teilegutachten beschriebenen Teilen beeinflusst werden kann, " Was tun? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
vokuhila Geschrieben: 19. März 2016 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 19. März 2016 Was tun? per Einzelabnahme nach §21 eintragen lassen und gut is das Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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