BMWDeniz Geschrieben: 12. März 2015 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 12. März 2015 Nach erfolgtem Umbau auf 318is M42 Motor ins Cabrio, war ich beim Tüv wegen HU und Eintragung des Motors. Im Cab war ein Twintec KLR eingetragen. Im Spenderfahrzeug ebenfalls. Kann ich die €2 übernehmen wenn ein KLR verbaut ist? Ich habe leider keine Papiere mehr und dachte mir den vorhandenen M40 KLR am M42 weiter zu verwenden? Geht das? Twintec rückt keine Unterlagen mehr raus.. Oder gibt es vlt diese Einbaubestätigung zu Download? Damit könnte ich ja dann dem Prüfer nachweisen das er die bessere Einstufung behalten kann? Wie verhält es sich mit dem Steueränderungsantrag? Wer kennt sich aus? Danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Oli* Geschrieben: 12. März 2015 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 12. März 2015 (bearbeitet) Warum hast Du nicht einfach den TÜVer gefragt? Zu schwierig?Was hat er denn zu dem Karosseriefremden Motor gesagt? Der M40 KLR ist nicht gleich dem M42 KLR bei TwinTec, insofern wäre das schon mal das erste Problem.Der TÜVer könnte sogar ein Problem damit haben, das KFZ wieder auf Euro1 abzustufen.Den Einbau bestätigt Dir der TÜV, die Steuerminderungserklärung oder wie das heißt musst Du unterschrieben bei der Zulassungsstelle abgeben. Zumindest letzteres findest Du mit Sicherheit hier in der Suche, notfalls musst Du Dir einen KLR mit kompletten Papierkram kaufen. Bearbeitet: 12. März 2015 von Oli* Zitieren GrußOliverWas willst Du schon wieder?-----´` Satzzeichen können Ehen retten!Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.Mitglied der bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
BMWDeniz Geschrieben: 12. März 2015 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 12. März 2015 Den Prüfer hab ich schon gefragt, nur meinte der eben auch das ich einen KLR verbaut haben muss und die entsprechenden Unterlagen benötige. Mal ernsthaft, was soll an diesem KLR großartig anders sein? Von der Funktion her ist es egal ob M40 oder M42, da in beiden Fällen das Teil eh mehr Schein als Sein ist... Am liebsten wäre mir den vorhandenen weiter zu verwenden. Dazu benötige ich halt noch die entsprechenden Papiere... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Oli* Geschrieben: 12. März 2015 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 12. März 2015 ich weiß ja nicht, wie dämlich dein Prüfer ist, aber wenn du mit den Papieren für einen 20 31 20 37 kommst und es ist ein 20 31 20 28 drin, da könnte er stutzig werden. Zitieren GrußOliverWas willst Du schon wieder?-----´` Satzzeichen können Ehen retten!Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.Mitglied der bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
mlei Geschrieben: 12. März 2015 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 12. März 2015 Mal ernsthaft, was soll an diesem KLR großartig anders sein? Von der Funktion her ist es egal ob M40 oder M42, da in beiden Fällen das Teil eh mehr Schein als Sein ist... Es reicht doch, wenn eine andere Nummer drauf steht. Dann ist das Teil anders und passt nicht zum Motor. Punkt, Aus, Ende. Keine Diskussion. Es ist dann eben so. Für die Eintragung brauchst du die passenden Papiere und die passenden Teile. Danach kannst du losgehen und rumheulen, wie schlimm doch der ganze Bürokratieirrsinn ist. Oder du akzeptierst es ohne Heulen. Oder du gehst nach Brüssel und änderst den ganzen Quatsch. : Oder du baust nix um - ist ja deine Entscheidung. Zitieren http://www.abload.de/img/bmw_m_logo_1974_p00349daje.jpghttp://www.abload.de/img/dr1fofek.jpg Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
BMWDeniz Geschrieben: 12. März 2015 Autor #6 Meldung Teilen Geschrieben: 12. März 2015 Danach kannst du losgehen und rumheulen, wie schlimm doch der ganze Bürokratieirrsinn istOder du akzeptierst es ohne Heulen.Oder du gehst nach Brüssel und änderst den ganzen Quatsch. :Oder du baust nix um - ist ja deine Entscheidung. Ganz ehrlich mal, so blöde angelabert wird man ausser hier nirgends. Wir reden hier von einem Kaltlaufregelventil das exakt 180sec. Falschluft zuführt um den Kat schneller auf Temp zu bringen. Bei Twintec gibt es momentan keine KLR BM05 mehr und Papiere geben die auch nicht raus.So und jetzt erklär du mir mal wo der Unterschied der beiden für jeweil 1,8l ausgelegten KLR´s besteht? Ich hab einige dieser Dinger im Keller liegen, da wird schon was passendes dabei sein.Ich will doch nur wissen wo ich die nötigen Unterlagen herkriegen kann und mich nicht so saublöd anquatschen lassen. Das kann ich im BMW Syndikat auch.... Gefällt mir Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
tantalos Geschrieben: 12. März 2015 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 12. März 2015 Um in den Steuervorteil eines KLR zu kommen, benötigt man einen STEUERÄNDERUNGSANTRAG das ist eine Einbaubescheinigung zur Vorlage bei der Zulassungsstelle. Dieses gibt es bei TWINTEC nur im Zusammenhang mit dem Kauf eines entsprechendes KLR.Der Originalformularsatz besteht aus jeweils einem Exemplar in weiß für die Zulassungsstelle (es reicht auch eine Fotokopie) einem gelben für die AU-Werkstatt einem blauen für den Halter und eine rosa zur Rücksendung an TWINTEC.Mit den ausgefüllten Original oder der ausgefüllten Fotokopie geht man zur Zulassungsstelle und fertig der Steueränderungsantrag läuft.Den Antrag bzw. den Einbau muß entweder ein KFZ-Betrieb stempeln dies ist preiswerteste Möglichkeit, oder eine Prüforganisation prüft und bestätigt den Einbau kostet aber, weil ist ja ein Gutachten, 45€Für die Zulassungsstelle spielt es keine Rolle wer da seinen Stempel draufgedrückt hat, die wollen auch weiter nichts sehen außer der 1. Seite vom Antrag. Deshalb kannste auch eine Fotokopie nehmen. Das Fgz. will eh keiner von der Zulassungsstelle mehr sehen, die vertrauen dem Stempelnden Unternehmen.Nun gibt es ja ganz schlaue die nur einen Antrag stellen, aber nichts einbauen. Deshalb ist man bei TWINTEC auch geizig mit den Formularen. Doch Vorsicht, 1. wäre das Steuerhinterziehung und 2. soll es Gegenden in Deutschland geben bei der die Polizei den tatsächlichen Einbau des KLR im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle prüft. Wie sich das faktische Nichtvorhandensein eines eingetragenen KLR bei einer HU auswirkt kann ich nicht sagen. KLR die man sich für einen schmalen Taler in der Bucht schießt, sind ohne einen Steueränderungsantrag wertlos, im Gegensatz zu Steueränderungsanträgen ohne KLR. Ein Ansichtsmuster füge ich nur zu Informationszwecken bei. Zitieren Klar habe ich auch ein Hobby: An Samstagnachmittagen ziehe ich durch Altenheime und repariere kostenlos kaputte Toaster. Mit nur einer Handvoll Reis und einer Heizdecke koche ich prämierte Fünfgangmenüs. Ich spiele den Minutenwalzer in 12 Sekunden, koche die 5-Minuten Terrine in einer. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Sebastian_H Geschrieben: 12. März 2015 #8 Meldung Teilen Geschrieben: 12. März 2015 (bearbeitet) Also ich kann nur aus eigener Erfahrung beim Umbau von 316i auf 318is bei denen auch beide nen KLR hatten sagen das es mit dem richtigen Prüfer kein Problem ist so lang das richtige Thermostat drin is. Bei meinem Spender war der KLR ausgebaut also hab ich aus Unwissenheit das der anders ist einfach den vom M40 genommen, bei der Abnahme ist dem Prüfer aufgefallen das der falsche verbaut war also hab ich mir dann ein kompletten KLR von Twintec gekauft, das Thermostat ausgetauscht und das vom M40 komplett mit dem Änderungsantrag und dem Gutachten das man mitführen muss wieder verkauft. Bei der Nachprüfung wurde dann einfach kontrolliert ob das richtige verbaut warund Steuer wurde durch die Eintragung des Motors angepasst und damit war die Sache erledigt. Warum sollte man auch einen Änderungsantrag stellen wenn sich nur der Hubraum ändert aber die Emissionsklasse gleich bleibt? Gruß Sebb Bearbeitet: 12. März 2015 von Sebastian_H Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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