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Hilfe beim Finanzamt zwecks Nachweise Fahrkosten


wurstsalatsepp
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Bisher war es kein bzw. kaum ein Problem,da ich nen Neuwagen hatte und diesen Relegmäßig zur Inspektion gebracht habe.

Im Mai 2013 allerdings kaufte ich mir einen BMW E39 , dieser hat noch TÜV bis Juli 2014.

Da ich alle anstehenden Wartungsarbeiten und auch Reperaturen natürlich selber mache, habe ich kaum Werkstattrechnungen.Nur 2 Stück.

-1x Fehlerspeicher lesen,löschen und etwas codieren (Juni 2013)

-1x Reifen neu wuchten (Februar 2014)

 

Habe die beiden Rechnungen mit dem Steuerbescheid abgegeben,daraufhin kam dann ein Brief vom FA zurück.Hat sich so gelesen dass sie keine Nachweise haben.

Also dachte ich - Brief mit den Rechnungen vllt nicht angekommen oder untergegangen , Einspruch eingelegt und neu geschickt

 

Daraufhin kam dann Folgender Brief:

 

http://www.fotos-hochladen.net/uploads/forumqmd1tz05vy.jpg

 

Jetzt stehe ich vor einem kleinen Problem:

-Das Auto hab ich erst Mai 2013 gekauft

-Habe das Auto ohne Kaufvertrag gekauft

-Habe ich 0 TÜV-Berichte

 

-Arbeitgeberbestätigung fordere ich gleich am Montag an

 

-Mietvertrag hab ich nicht.Das Haus ist riesig und gehört meinen Großeltern.Meine Eltern wohnen da kostenfrei,meine Schwester und ich wohnen da kostenfrei...und auch meine Kinder werden das! Ledeglich das Internet zahle ich :)

 

Das heißt ich kann nur eine Meldebescheinigung und eine Arbeitgeberbescheinigung noch nachweisen.Den TÜV-Termin könnte ich noch vorziehen,aber das mache ich nur sehr sehr ungern!

 

Meint ihr dass die 2 Bescheinigungen dann reichen? Vor allem was macht man wenn man 1 Jahr keine Reperaturen hat?

In Zukunft werde ich 1/4 jährlich meinen km-stand beim TÜV ganz offiziell ablesen lassen!

Gruß Andi :)
 

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Um die Fahrten von Wohnung zur Arbeitsstätte nachzuweisen sollte doch eine Meldebescheinigung, sowie eine Kopie des Arbeitsvertrages reichen. Dann gibst du in der Steuererklärung die Wegstrecke an und gut ist.

 

Ich mach das seit Jahren so und habe noch nie eine Werkstattrechnung oder den Kilometerstand des Autos ans Finanzamt übermittelt.

 

Genauso die Zahl der Arbeitstage. Das steht doch alles schon in der Steuererklärung.

 

Finde ich sehr suspekt. Was geht das Finanzamt dein Kilometerstand an?

 

Gesendet von meinem GT-I9505 mit Tapatalk

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naja,sind ca 100km einfach... aber billiger ists für mich so (da ich halt keine miete und NK zahl) und die arbeitsstelle ist mir das wert da ich sowas gutes nicht mehr bekommen werd,auch von der freizeit her.da nehm ich das auch in kauf.vielleicht zweifeln sie ja daran...

Gruß Andi :)
 

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Ganz ehrlich, ein persönlicher Besuch wirkt Wunder. Ich habe das mal nach einem Umzug praktiziert, war nett, sich kennen zu lernen und räumte vielle Ungereintheiten sofort aus dem Weg.

 

Mache Sachen können in einem Gespräch einfach schneller erledigt und geklärt werden, wie durch ständigen Schriftverkehr. Mach mit Deinem Sachbearbeiter einen Termin aus und klär das vor Ort.

 

Und ganz nebenbei, umsonst wohnt niemand. Wenn Du das dem FA sagst, wird eine fiktive Miete veranschlagt, die Dein Opa versteuern muss, zumindest ist das bei uns in Nordbayern so, ich weiß nicht wie es in "Niederoberhinterbayern" ist

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das ist aber so...komplett gratis.dafür helf ich ja auch beim holzmachen ,pflastern usw.

 

 

aber wenns keine miete gibt,dann kann man doch nix versteuern,das is doch humbug.wie kfz steuer zahlen ohne ein auto zu besitzen...

 

bei deren Arbeitszeiten werd ich wohl keinen persönlichen Termin hinbekommen,hab erst im August Urlaub

Gruß Andi :)
 

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aber wenns keine miete gibt,dann kann man doch nix versteuern,das is doch humbug.wie kfz steuer zahlen ohne ein auto zu besitzen...

 

Wenn Du Wohneigentum hast und es kostenfrei jemanden überläßt, ist dass halt steuerpflichtig, nur in welcher Höhe Miete angerechnet wird, das ist die Frage

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aber wenns keine miete gibt,dann kann man doch nix versteuern,das is doch humbug.wie kfz steuer zahlen ohne ein auto zu besitzen...

 

Wenn Du Wohneigentum hast und es kostenfrei jemanden überläßt, ist dass halt steuerpflichtig, nur in welcher Höhe Miete angerechnet wird, das ist die Frage

 

 

Aber doch nicht bei Familienangehörigen.

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aber wenns keine miete gibt,dann kann man doch nix versteuern,das is doch humbug.wie kfz steuer zahlen ohne ein auto zu besitzen...

 

Wenn Du Wohneigentum hast und es kostenfrei jemanden überläßt, ist dass halt steuerpflichtig, nur in welcher Höhe Miete angerechnet wird, das ist die Frage

 

 

Aber doch nicht bei Familienangehörigen.

 

aber sicher doch. rein rechtlich gesehn ist es sogar schwarzarbeit wenn ich meiner alten mom das wohnzimmer tapeziere.

 

 

zurück zum thema: warum will das finanzamt die rechnungen haben. du gibts die entfernung an und deine arbeitstage und bekommst damit deine pendlerpauschale....

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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aber wenns keine miete gibt,dann kann man doch nix versteuern,das is doch humbug.wie kfz steuer zahlen ohne ein auto zu besitzen...

 

Wenn Du Wohneigentum hast und es kostenfrei jemanden überläßt, ist dass halt steuerpflichtig, nur in welcher Höhe Miete angerechnet wird, das ist die Frage

 

 

Aber doch nicht bei Familienangehörigen.

 

aber sicher doch. rein rechtlich gesehn ist es sogar schwarzarbeit wenn ich meiner alten mom das wohnzimmer tapeziere.

 

 

zurück zum thema: warum will das finanzamt die rechnungen haben. du gibts die entfernung an und deine arbeitstage und bekommst damit deine pendlerpauschale....

 

Ja,das habe ich ja.Aber sie brauchen nachweise sagen sie!

 

hier der erste Brief, da dachte ich dass meine 2 Werkstattrechnungen wohl einfach nicht angekommen sind.

http://www.fotos-hochladen.net/uploads/forum24mfut23l8k.jpg

Gruß Andi :)
 

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Ist doch ganz einfach. Er nimmt Dir die hohen Fahrtkosten mit den angegebenen Kilometern in der Kombination mit eigenem Fahrzeug nicht ab.

 

Als Nachweis will er den Kilometerstand Deines Autos nachprüfen, der auf den angeforterden Belegen mit Datum etc. ersichtlich wäre.

Kann ja sein, dass Du bei jemand anderen mitfährst, ein Firmenfahrzeug bewegst, die Bahn nimmst oder oder oder.

 

Schick Ihm doch die Belege des verbrauchten Kraftstoffes. Oder halt die Kontoauszüge dazu, falls mit Karte bezahlt - das sollte doch reichen, um die gefahrenen Kilometer zu beweisen.


Bearbeitet: von electronix

Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. biggrin.gif

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Ist doch ganz einfach. Er nimmt Dir die hohen Fahrtkosten mit den angegeben Kilometern in der Kombination mit eigenem Fahrzeug nicht ab.

 

Als Nachweis will er den Kilometerstand Deines Autos nachprüfen, der auf den angeforterden Belegen mit Datum etc. ersichtlich wäre.

Kann ja sein, dass Du bei jemand anderen mitfährst, ein Firmenfahrzeug bewegst, die Bahn nimmst oder oder oder.

 

Schick Ihm doch die Belege des verbrauchten Kraftstoffes. Oder halt die Kontoauszüge dazu, falls mit Karte bezahlt - das sollte doch reichen, um die gefahrenen Kilometer zu beweisen.

 

Das mit den Tankquittungen hatte ich schon mal angefragt , das wird nicht akzeptiert.Könnten ja schließlich auch Bekannte für mich "sammeln" oder sonst jemand.

Das mit dem Firmenfahrzeug wird mit der Arbeit geklärt,dass sie mir was ausstellen,ja.

 

Werkstattrechnungen habe ich 2 ! Eine von Juni 2013 und eine von Februar 2014 , wo auf beiden der KM-stand steht! Also dürfte es doch nachvollziehbar sein!

Ich frage mich nur wieso das nicht reicht... Da hilft doch ein Mietvertrag oder Meldebescheinigung auch nichts,ich dachte es geht um die KM die ich mit dem Auto fahre.Und die sind eben in den beiden Rechnungen aufgeführt!

 

Mir kommt es schon fast so vor als ob sie sich vor der Zahlung drücken wollen... wie siehts da eigentlich mit Anwalt aus? Zahlt sowas die Rechtsschutz? weil dann lass ich das den erledigen...


Bearbeitet: von wurstsalatsepp

Gruß Andi :)
 

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Mir kommt es schon fast so vor als ob sie sich vor der Zahlung drücken wollen... wie siehts da eigentlich mit Anwalt aus? Zahlt sowas die Rechtsschutz? weil dann lass ich das den erledigen...

 

Du willst das Finanzamt mit dem RA "bedrohen"? :-D

 

Dann zieh Dich mal die nächsten Jahre warm an und mach keinen Fehler in Deiner Stuererklärung.

 

Und nein, das zahlt keine Rechtsschutzversicherung. Du hast ja keinen Vertrag mit dem FA, gegen den sie verstoßen haben.

 

Natürlich kannst Du Einspruch einlegen, aber dazu muss man nicht unbedingt einen RA beauftragen, zumindest nicht in erster Instanz.

 

Wirst ja über Deine Rechte in dem Schreiben aufgeklärt, und über die Fristen

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naja 100km hin und zurück, 200km jeden Tag, Benzin oder Diesel müsste ja mit Deinem Fahrzeug überein stimmen - soviel kannst Du gar nicht über Bekannte sammeln, die alle in Der Nähe Deines Wohnsitzes oder Arbeitsplatzes tanken.

 

Zumal das tanken ja nicht innerhalb Deiner Arbeitzeit geschehen kann. Also ist das schon (mit sehr viel Aufwand) nachvollziehbar.

 

Es liegt aber an Dir, Du musst Dir die Arbeit machen, das plausibel aufzulisten.

 

Du tankst je nach Auto bestimmt 2x die Woche, also 8x im Monat für ca. 20 Arbeitstage.

Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. biggrin.gif

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Mir kommt es schon fast so vor als ob sie sich vor der Zahlung drücken wollen... wie siehts da eigentlich mit Anwalt aus? Zahlt sowas die Rechtsschutz? weil dann lass ich das den erledigen...

 

Du willst das Finanzamt mit dem RA "bedrohen"? :-D

 

Dann zieh Dich mal die nächsten Jahre warm an und mach keinen Fehler in Deiner Stuererklärung.

 

Und nein, das zahlt keine Rechtsschutzversicherung. Du hast ja keinen Vertrag mit dem FA, gegen den sie verstoßen haben.

 

Natürlich kannst Du Einspruch einlegen, aber dazu muss man nicht unbedingt einen RA beauftragen, zumindest nicht in erster Instanz.

 

Wirst ja über Deine Rechte in dem Schreiben aufgeklärt, und über die Fristen

 

Nein,nicht bedrohen.Nur einfach die Sache abgeben und mich damit nich länger rumärgern.

Weil sie jetzt auf einmal sachen verlangen ,die ich nicht habe und noch nie gebraucht habe.Das Auto vorher hatte ich 6 Jahre,da hatte ich TÜV-Berichte,Inspektionen,Garantie-Reperaturrechnungen... da reichten komischerweise auch 2 Rechnungen.

Jetzt wo ich das Auto quasi "neu" hab,verlangen sie so komische sachen...

Gruß Andi :)
 

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naja 100km hin und zurück, 200km jeden Tag, Benzin oder Diesel müsste ja mit Deinem Fahrzeug überein stimmen - soviel kannst Du gar nicht über Bekannte sammeln, die alle in Der Nähe Deines Wohnsitzes oder Arbeitsplatzes tanken.

 

Zumal das tanken ja nicht innerhalb Deiner Arbeitzeit geschehen kann. Also ist das schon (mit sehr viel Aufwand) nachvollziehbar.

 

Es liegt aber an Dir, Du musst Dir die Arbeit machen, das plausibel aufzulisten.

 

Du tankst je nach Auto bestimmt 2x die Woche, also 8x im Monat für ca. 20 Arbeitstage.

 

Na,dann kenne ich halt den Tankstellenpächter oder kaufs im Internet (zumindest denken die das dann wohl dass man es so macht).Ich hab vor paar Jahren bereits mit dem FA telefoniert wegen der Nachweise.Es werden keine Tankbeläge akzeptiert,da man die sich auch einfach so besorgen kann hieß es :/

Mir wurde des weiteren gesagt dass Werkstattrechnungen und TÜV-Berichte mit KM-Angaben ausreichend seien.Das war es auch die letzten Jahre bisher immer...

Gruß Andi :)
 

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Ich bleibe dabei: Fahr hin und klär das. In einem ruhigen Gespräch kann man das sehr schnell aus der Welt schaffen, wenn alles paßt.

 

Suche Dir einen Brückentag aus, frag Deinen Sachbearbeiter, ob ber da im Haus ist, und Du wirst sehen, das ist einfacher als der lange Weg mit den Schreiben

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Ich bleibe dabei: Fahr hin und klär das. In einem ruhigen Gespräch kann man das sehr schnell aus der Welt schaffen, wenn alles paßt.

 

Suche Dir einen Brückentag aus, frag Deinen Sachbearbeiter, ob ber da im Haus ist, und Du wirst sehen, das ist einfacher als der lange Weg mit den Schreiben

 

Das wird schwer,ich denke da muss ich wohl nen "blauen" reinhauen... aber egal,nach 10 jahren ohne nen tag krank darf man das vllt auch wenns keine andere Lösung gibt.

Werde dann auch mit dem Auto vorfahren,dann kann er den KM-stand auch direkt ablesen und mir dann noch die Meldebescheinigung besorgen dass ich auch da wohne und ja... ehrlich gesagt ich hab keinen Plan wie ichs sonst noch beweisen könnte.

Vielleicht sollte ich mich auch täglich blitzen lassen :D

 

Und wenn er es macht,dann möchte ich eine schriftliche Aussage von ihm welche Belege er nun genau innerhalb eines Kalenderjahres braucht,die dann auch anerkannt werden.Kann ihn ja mal freundlich danach fragen.Dann lass ich halt auch mal nen Ölwechsel in der Werkstatt machen wenns ist :)

Gruß Andi :)
 

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Es ist doch völlig Wurst wie du den Weg zur Arbeit zurück legst, kannst auch mi´m Fahrrad fahren oder zu fuß gehen.

 

Wichtig ist Wohnort, Arbeitsort und Anzahl der Arbeitstage dort.

 

Beleg vom Arbeitgeber über letzteres vorlegen und gut.

 

Das BMW Cabrio ist eines jener sachlichen Transportmittel, das grundsätzlich offen, vollgetankt und mit dem Schlüssel im Zündschloß in der Garage stehen muß - für alle dringenden Fälle.

 

 

 

 

auto motor & sport 22/86

 

 

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Da scheint der Herr Beamte aber mal ganz lange geschlafen zu haben. Das man das Kennzeichen angeben muss von dem Fahrzeug mit dem man den Weg zur Arbeit bestreitet ist schon seit Jahren abgeschafft worden. Ich für meinen Teil fahre täglich 50 km einfach und beim letzten Arbeitgeber 85 km einfach. War nie ein Problem. Ich für meinen Teil würde auf den Wisch vom Arbeitgeber warten und den dahinschicken. Ferner würde ich dem Herrn schreiben, dass es meine höchsteigene Entscheidung ist, wo ich meinen Lebensmittelpunkt habe. Des Weiteren würde ich bei weiterem Bestreiten des FA um eine detailierte Darlegung der Bestreitungsgründe und scheinbar vorliegender Beweise bitten. Weiter würde ich ausführen, dass scheinbar Beweise vorliegen müssten, da es in der Vergangenheit ja keinerlei Probleme gab und du deine Lebensweise nicht geändert hast, ausser das es Dir augenblicklich nicht interessant genug erschien wieder ein Neufahrzeug zu kaufen, sondern es Dir vielmehr lieber war in einen Gebrauchtwagen zu investieren, der aufgrund der Finanzierungsmodalitäten keinerlei Werkstattbindung unterliegt. Diese Reparaturen werden nun in Eigenleitung erbracht. Dies würde aber wieder den Punkt der höchstpersönlichen Entscheidung der Lebensführung tangieren.

Ich vermute das Mr. Übereifrig dann klein beigiebt. Anderenfalls müsste man das ganze dann mal größer beleuchten. Ich würde es mir nicht gefallen lassen.

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Doch,anfangs gabs schon Probleme.Das erste Jahr,da habe ich einfach den Bescheid gemacht und weggeschickt.Ohne Belege.Daraufhin kam dann Post,dass sie mir jetzt eine Pauschale zahlen und ich halt "Beweise" nächstes mal mitschicken soll.

Daraufhin telefoniert und gefragt welche (werkstattrg. & tüv) ,und dann die letzten Jahre eigentlich keine Probleme gehabt.Bis dieses Jahr :)

 

Ich werde jetzt noch das vom Arbeitgeber nachreichen und meine Meldebescheinigung.Sollte das noch immer nicht reichen,dann werde ich wohl einfach mal ein persönliches Gespräch vereinbaren.

 

DANKE sage ich schon mal für eure Ratschläge!!!

 

P.S. Als Koch ist man Froh wenn man eine Arbeitsstelle hat wo man nur bis Nachmittag arbeiten muss,am WE frei hat und auch an Feiertagen... wer selber Koch ist,oder einen kennt,der weiß dass man dafür auch gerne so viel KM fahrt in kauf nimmt :)

Nur mal so als kleine Erklärung wieso man sich eine Arbeit "so weit weg" sucht


Bearbeitet: von wurstsalatsepp

Gruß Andi :)
 

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Wenn es dann immer noch Probleme gibt, kannst mir gerne ne PN schreiben. Am Rande ich arbeite in einer Wirtschaftsprüfungskanzlei und das nicht an der Rezeption ;-)

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Es ist doch völlig Wurst wie du den Weg zur Arbeit zurück legst, kannst auch mi´m Fahrrad fahren oder zu fuß gehen.

 

Wichtig ist Wohnort, Arbeitsort und Anzahl der Arbeitstage dort.

 

Beleg vom Arbeitgeber über letzteres vorlegen und gut.

 

genau so siehts aus.

 

und wenn du die 200km täglich mitm fahrrad fährst..... dir steht die pauschale zu.

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

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Es ist doch völlig Wurst wie du den Weg zur Arbeit zurück legst, kannst auch mi´m Fahrrad fahren oder zu fuß gehen.

 

Wichtig ist Wohnort, Arbeitsort und Anzahl der Arbeitstage dort.

 

Beleg vom Arbeitgeber über letzteres vorlegen und gut.

 

genau so siehts aus.

 

und wenn du die 200km täglich mitm fahrrad fährst..... dir steht die pauschale zu.

 

Das hab ich gar nicht gewusst.ich hab gedacht das muss man schon mit dem auto fahren. Dann sind ja die werkstattrechnungen quasi überflüssig und es zählt ja quasi dann nur die arbeitgeberbescheinigung und die meldebescheinigung???

Gruß Andi :)
 

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