335 e30 Geschrieben: 5. März 2014 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 5. März 2014 Hallo hab ein Problem mit meiner Versicherung 1. Auto BMW E300 versichert bei HUK von 04/102.Auto winterauto 11/03 bei Barmenia Heute schreibt die HUK Wie Ihnen bereits mehrfach mitgeteilt, haben wir die schadenfreien Jahre (SF) von dem Vertrag ...bereits an die Europa Versicherung an den Vertrag 169674313 weiterbestätigt. Ihr Vertrag 662/123398-N für das Fahrzeug BI-sl-84 fängt zum Saisonbeginn den 01.04.2014 wieder an zu laufen. Da eine Wechselweise Zulassung (SF-Tausch) zwischen zwei Saisonfahrzeugen bei zwei verschieden Versicherungsunternehmen nicht möglich ist und wie oben beschrieben auch keine weitere anrechenbare Vorversicherungszeit mehr vorhanden ist können wir den Vertrag....nur in die SF 1/2 einstufen. Die Einstufung wurde von uns korrekt vorgenommen. Ich kenne das so nicht was kann ich da machen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
MrMarx Geschrieben: 5. März 2014 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 5. März 2014 Um kulante Aufhebung mit Begründung bei einem der Versicherer bitten. Zitieren Stark und groß durch Spätzle mit Soß „Des Schwaben Klugheit ist kein Rätsel. Die Lösung heißt: Die Laugenbrezel! Schon trocken gibt dem Hirn sie Kraft. Mit Butter wirkt sie fabelhaft. Erleuchtet mit der Weisheit Fackel, den Verstand vom größten Dackel!“Manfred Rommel Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Georg Geschrieben: 5. März 2014 #3 Meldung Teilen Geschrieben: 5. März 2014 Machen kannst Du da wenig, ausser zu versuchen den einen Vertrag zu lösen und ihn bei der anderen Gesellschaft abzuschliessen. Rechtlich gesehen haben die sicher Recht und wenn ich ehrlich bin finde ich es auch vernünftig weil die ständige übermittlung des SFR zum jeweiligen Saisonendes an eine andere Gesellschaft ja Aufwand bedeutet und das müsste ja jedes Saisonende gemacht werden - weil man ja nen Schaden gehabt haben könnte - und es müsste jedes mal erneut abgefragt werden wo das 2. Fahrzeug denn aktuell versichert ist - weil man damit ja die Gesellschaft wechseln könnte. Georg Zitieren Auch ich gehe mit der Zeit und fahre E-Autos: E30, E31 und E46! Mein E30 Cabrio ist hier zu sehen und der ganz offene Klassiker hier Und wenns mal Probleme mit anderen BMWs außer dem E30 gibt kann man ja hier mal fragen. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
dreimaldreier Geschrieben: 5. März 2014 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 5. März 2014 ...oder ggf. ein Auto ab- und am selben tag wieder wieder anmelden. Dann kannst Versicherer wechseln. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
e30marius Geschrieben: 15. März 2014 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 15. März 2014 Was is denn bei der europaversichetung? Du hast also 3 autos? Sent from my iPad using Tapatalk Zitieren Männer kaufen sogar Zylinder im Sixpack --> 325i einfach toll... 325i VFL Cabrio http://images.spritmonitor.de/141052.png ... das macht er Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Stephan325i Geschrieben: 15. März 2014 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 15. März 2014 ...oder ggf. ein Auto ab- und am selben tag wieder wieder anmelden. Dann kannst Versicherer wechseln. das kann nach hinten losgehen und ist Abhängig was in den AGBs der Versicherung steht. Wenn die HUK jetzt schon dumm tut wird es durchs An- und Abmelden auch nicht besser. Denke kaum das die HUK ne super SF an die neue Versicherung geben wird, sondern der neuen die SF 1/2 übermittelt. Hatten das erst vor kurzem: Hier mal mein Beitrag mit Urteil aus dem Jahr 2012: Das ist auch korrekt so. Normalerweise geht das nicht das man durch Ab- und Anmelden aus dem bestehenden Vertrag kommt. Wie man hier liest funktioniert das aber trotzdem bei vielen Versicherungen, was aber -ganz wichtig- nicht bedeutet das es auch rechtlich Bestand hat. Es kann durchaus passieren das bei der Abfrage der neuen Versicherung bei der "alten" bezüglich SF Klasse ein Problem entstehen kann. Ein Blick in die AGBs deines Vertrages klärt die Sache aber recht schnell. [EDIT] hier mal Auszüge vom OLG Karlsruhe aus dem Jahr 2012, in dem Fall ging es darum das eine Versicherung Zahlungen verweigerte, weil in der abgemeldeten Phase ein Schaden am Fahrzeug entstanden ist. Punkte H sind Vertragsregeln der Versicherung. Aufgrund der Vertragsregeln wurde der Geschädigten Schadensersatz zugesprochen, da diese Regeln vertragskonform sind und dadurch das Fahrzeug versichert war: H. 1 Was ist bei Außerbetriebssetzung zu beachten? H.1.1. Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet. Wird das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt, läuft der Vertrag unverändert weiter. Dauert die Außerbetriebsetzung länger als 14 Tage, können Sie eine beitragsfreie Ruheversicherung beantragen. Für die Dauer der Außerbetriebsetzung besteht Versicherungsschutz innerhalb des umfriedeten Abstellplatzes (z. B. Garage, Grundstück). ... daher gehe ich davon aus das es auch umgekehrt Gültigkeit hat. Sprich wenn in einem Vertag das gleiche steht hat man keine rechtliche Grundlage um den Vertrag durch einfaches Ab- und Anmelden zu umgehen. [/EDIT] Zitieren GrußStephanWer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten Vor dem Posten das bitte ansehen! klick klick http://www.stephan-steiner.de/boesermod.JPG Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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