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Tach angleichen/justieren/prüfen


aerocoolblubb
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Ich habe doch schon kurz vorher hingeschrieben, was die gesetzlichen Vorgaben sind.

Völlig ohne "soweit mir bekannt", "wahrscheinlich", "denke", "wird wohl so sein"

 

Du hast uns aber keinen Paragraphen genannt wo man das nachlesen kann. Wie soll der TE das dem TÜV klar machen, sagt er das es in einem Forum stand? Wohl nicht oder?

Suche Kotflügel und Tür rechts und Heckklappe Touring in Lazurblau. Gerne auch Schlachter in der Farbe.

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Doch habe ich. Bloß weil im Internet der Anhang zu §57 nicht sofort zu finden ist, heißt das nicht, das es da nicht drin steht.

 

Es ist für den TE auch ohne Belang und unerheblich, weil der Prüfer sich mit Sicherheit über die Regelung im klaren ist, ist schließlich sein Job.

Der bzw. die TÜVer wollen einfach einen Nachweis, das der Tacho immer noch innerhalb dieser Toleranzen anzeigt, nicht mehr und nicht weniger. Und ohne dieses gemessen zu haben, kann das keiner Wissen. Schließlich weiß keiner, wie die Geschwindigkeitsanzeige und der Wegstreckenzähler jetzt eingestellt ist. Immerhin will der TE Reifen aufziehen die 5% kleiner sind.

Gruß

Oliver



Was willst Du schon wieder?

-----´`  Satzzeichen können Ehen retten!

Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.

Mitglied der
bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen :devil:

 

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Also ich habe besagten Anhang nicht gefunden, dann kopier ihn doch bitte hier rein.

 

Und das jeder TÜV Prüfer von dieser Regelung weis ist falsch. Siehe mein Posting. Ich habe das sogar schwarz auf weiß auf dem TÜV Bericht stehen und das ist wahrlich nicht meine Aufgabe den Prüfer auf seine Fehler hinzuweisen denn ich verlange das er seine Arbeit beherscht.

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Also ich habe besagten Anhang nicht gefunden, dann kopier ihn doch bitte hier rein.

 

Und das jeder TÜV Prüfer von dieser Regelung weis ist falsch. Siehe mein Posting. Ich habe das sogar schwarz auf weiß auf dem TÜV Bericht stehen und das ist wahrlich nicht meine Aufgabe den Prüfer auf seine Fehler hinzuweisen denn ich verlange das er seine Arbeit beherscht.

 

 

Das steht nicht mehr in der StrVZO, weil das inzwischen Europarecht ist und deswegen gibts eben nur einen Anhang. Nachdem Du zu faul zum selber suchen bist, hier die Vorschrift zur Angleichung der im Anhang 1975-L0443 in Bezug auf die 97/39/EG in der aktuellen Fassung.

 

Trotzdem ist völlig unklar, wie der "IST" Zustand des Autos ist. Auch wenn es nicht für jeden Intellekt zu fassen ist, der Text heißt nicht, bis zu xx% Änderung sind Eintragungen unbesehen vorzunehmen, sondern der Text besagt, dass Autos immer diese Grenzen einhalten müssen.

Die meisten Hersteller gehen bei den Toleranzen eher an die obere Grenze. Das heißt, bei einer Änderung von 5% mit kleineren Reifen (heißt Tacho zeigt schneller an als gefahren wird) ist die Chance, die Hürde zu reißen, wahrscheinlich bei 80-90%.

 

Jetzt kann man natürlich wochenlang einen Prüfer suchen, der einem so kleine Reifen unbesehen einträgt. Oder man macht einfach einen Tachotest, kann man zum Beispiel beim ADAC machen und wenn man Glück hat, gibts einen Wisch, der einem eine Freigabe für die Reifen erteilt. Sonst muss man eben Hand anlegen an den Tacho.

01975L0443-19970725-de copy.pdf

Gruß

Oliver



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Also warum ich ihn nicht nachjustieren lassen will ist eigentlich recht einfach.

Bei VDO wollen die 200 Euro dafür abknüpfen und ich darf dann nurnoch genau DIESE Reifen fahren.

 

So gerade mal mit dem ADAC teleöfoniert , da werd ich Dienstag hin und die werden mir den Tacho prüfen , mal schauen , was dabei raus kommt.

 

 

LG

 

Kai


Bearbeitet: von aerocoolblubb
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Ohh, eine Runde Mitleid. Kostet das doch tatsächlich Geld, wie unangenehm.

 

So ist das halt, wenn man zu kleine Reifen auf ein Auto basteln will.

Bleib einfach bei der Seriengröße So einfach kann das Leben manchmal sein.

Gruß

Oliver



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Gut das man hier mit viel ironie unterwegs sein muss , damit man sich nicht aufn Fuß getreten fühlt :D

Mir gefällt es halt so .

Aber mal im ernst , keine 200 Flocken , da bin ich einfach zu geizig für ! :meinung:

 

LG

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Aaaalso, um meine 9x16 lensos mit 215 40 16 eingetragen zu bekommen war auch ein Tachonachweis nötig. Wie viel Toleranz man haben darf weis ich leider nicht mehr auswendig, ich meine da gäbs auch einen Prozentsatz bis und ab 100kmh. Am besten bei sowas einfach mal bei der TÜV Stelle anrufen oder vorbei fahren und nachfragen. Dann gibts gewissheit.

 

Konkret sah das bei mir so aus das ich den Tacho (der glücklicherweise von Motometer war) selber nach dieser ANleitung angeglichen habe :

 

http://www.e30tech.com/forum/showthread.php?t=73541

 

sieht sehr komplex aus, ist es aber nicht. Einfach momentane Navi-GPS und Tacho Geschwindigkeit überprüfen. Tacho ausbauen und hinten den Poti was verstellen. Tacho wieder einbauen und testfahrt... wenn man das zwei drei mal gemacht hat hat mans meistens geschafft. (man braucht nicht viel drehen).

 

Ich bin dann zum Bosch dienst gefahren und hab die Tachoprüfung machen lassen. Keine große Sache. Vorteil bei dieser Methode ist - der Bosch Dienst o.ä. füllt nen Wisch aus, dass die Rad reifen Kombination innerhalb der Toleranz liegt, Werte werden aber nicht angegeben und auch nicht das der Tacho verstellt wurde. Somit ist ein austragen der anderen Reifen idr. nicht nötig. Bei mir war das auch bei der Eintragung kein Thema. Nur halt bei anderen Reifen aufpassen mit Geschwindigkeit / Blitzen.

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@aerocoolblubb

Mein Tipp. (aber nicht weiter erzählen)

 

Du fährst zum privaten Tüv

mit den Tachometer Prüfprotokoll (aber nicht von VDO für 200 Euro, die gibt es viel billger)

und Deinen e30 mit den neuen Räder.

Wenn alles physikalisch passt,

bekommst Du vom Prüfer ein Nachweisblatt, (Änderungsabnahme nach §19(2 oder 3) StVZO)

auf dem die Änderung bescheinigt wurde.

 

Du mußt nach der TÜV-Abnahme nicht sofort zur Zulassungstelle rennen

und es in die Fahrzeug-Schein und -Brief eintragen lassen.

Du mußt dann nur das Änderungsabnahme vom Tüv immer mitführen.

 

Das wars.

 

Bei einer Polizeikontrolle

mit den normalen e30-Räder zeigt Du nur den Fahrzeug-Schein.

 

Mit den neuen Räder bei der Polizeikontrolle

zeigt Du den Fahrzeug-Schein und den Änderungsabnahme vom Tüv.

xxx

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Und da das ganze eine Änderungsabnahme nach §21 in Verbindung mit §19 (2) STVZO ist, behinhaltet dies das erlöschen der Betriebserlaubnis. Die "Einzelabnahme" ist ein Gutachten zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis. Die Einzelbetriebserlaubnis erteilt die Zulassungsstelle nach Vorlage des Gutachtens.

 

Die Folge bei einer Polizeikontrolle oder bei der nächsten Hauptuntersuchung (mit montierten Schlappen natürlich, damit es auch auffällt): Fahren ohne Betriebserlaubnis (180 € + 3 Punkte).

 

Dazu kommt dann evtl. noch ein kleineres Ordnungsgeld (bis 2000 €)...

 

GUTER TIP!!!


Bearbeitet: von VD

 

Die Entfernung zwischen Brett und Kopf nennt man Horizont.

 
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Alter Schwede, soviel Geblubber schon wieder, statt einfach mal die paar Kilometer weiter zum nächsten ADAC zu fahren.....:klatsch:

 

Als ich das "Problem" hatte (zwar nicht 9x16, aber egal), bin ich direkt vom TÜV mal eben zum ADAC gefahren, hab das blöde Protokoll für 30€ machen lassen und bin dann wieder zurück zur Abnahme. War ne Sache von unter 1 Stunde...man man man.

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@VD

Hab mal nach gesehen, da ich mehrere von den Scheinen hab.

Es ist Änderungsnachweis nach §19(3) StVZO und nicht

Änderungsnachweis nach §19(2) StVZO.

 

Einmal habe ich ein paar Scheine von

Nachweis gemäß §19 Abs. 4 Satz 1 StVZO

Für Räder/Reifen

und ein paar Scheine von

Nachweis gemäß §19 Abs. 4 Satz 1 StVZO

Für Tieferlegung

 

Und was ich gerade fahre zücke ich bei einer Polizeikontrolle

den passenden Änderungsnachweis.

Und ohne Probleme darf ich weiter fahren.

Da ich ein bißchen zügiger fahre als die andreren Autofahrer,

werde ich öffters angehalten von der Polizei.

 

Kein Gedanke

das ich ein Änderungsnachweis §19(3) StVZO im Fahrzeug-Schein und -Brief eintragen lasse.

 

Also,

Fahren ohne Betriebserlaubnis (180 € + 3 Punkte) und

Ordnungsgeld (bis 2000 €)

ist Blödsinn.

 

Wer nur ein Änderungsnachweis §19(2) StVZO vom Tüv bekommt,

sollte den Tüv wechsel und zum freien privaten Tüv fahren.

Die gleich Sache bekommst Du auch mit Änderungsnachweis §19(3) StVZO.

 

Du würdes die Ohren schlackern,

was ich schon gesehen habe bei meinen Polo-Freunde mit den Änderungsnachweis §19(3) StVZO.

Der Spielraum liegt beim Tüv.

Der @aerocoolblubb braucht unbedingt ein Änderungsnachweis §19(3) StVZO für seine Sache.

Damit kann er die neuen Räder und die alten Räder fahren.

xxx

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Genau... er will Reifen fahren, die in keinem Gutachten der Felgen für einen e30 freigegeben sind. Folglich hat er keine andre Wahl als eine Einzelabnahme zu machen. Und der Tüv hat da gar keinen Spielraum.

 

Deine Rad-Reifen-Wische sind übrigens nichts wert, wenn darin nicht das Fahrwerk als vorangegangene zulässige Veränderung aufgeführt wird.

 

Gut das Du nachgesehen hast. Als semiprofessioneller Straßenrowdy hast Du natürlich so viel Erfahrung, dass Du den Leuten schön die falschen Dinge erzählen kannst.

 

Es ist übrigens kein Zeichen für herrausragende Coolness, wenn man oft von den Herren in grün/blau angehalten wird, sondern eher dafür, dass man Anzeichen zeigt, nicht reif genug für das Privileg einer Fahrerlaubnis zu sein.


Bearbeitet: von VD

 

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