Zum Inhalt springen

VK Vers. will nach Unfall nur Teil des Schadens übernehmen.


cabriopit
 Teilen

Empfohlene Beiträge

Folgender Fall:

 

Kollege macht in Tirol Touren über diverse Pässe mit seinem VW Eos Cabrio. Alles prima bis zum vorletzten Tag. Unterwegs irgend ein Pass bergab plötzlich wackeln im Frontbereich und Schlag. Rechte Felge vorne verabschiedet sich, Auto setzt unsanft mit Bremsscheibe auf Asphalt auf. Felge beschädigt beim Abfliegen Kotflügel und sonstige Fahrzeuganbauteile.

Felgen sind schon seid Frühjahr montiert und haben die Fahrt nach Tirol gehalten.

Vermutlich wollte ihm jemand da die Felgen klauen und ist dabei gestört worden.

 

Schaden der Polizei gemeldet, wurde alles aufgenommen und protokolliert. Gleich der Versicherung gemeldet, kam auch gleich Bescheid, Schaden wird übernomen, allerdings wird nur die Felge inkl. verlorengegangenen Radmuttern und die Beschädigung an Radnabe bzw. Bremsscheibe.

Begründung: Es sind zwei Unfälle.

 

1. Unfall: Felge löst sich und Fahrzeug sitzt auf Nabe bzw. Bremsscheibe auf. = Schadensübernahme

 

2. Unfall: Felge demoliert beim Abflug Anbauteile im vorderen Bereich. = keine Schadensübernahme.

 

Dann wird man wohl noch eine Abfangvorrichtug an jedem Rad anbringen müssen, um im Fall der Fälle dem Rad eine Rchtung zu geben, um keinen weiteren Schaden am Kfz. verursacht.

 

Tolle Versicherung !!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen


ker, watt ne doofe versicherung. nach deren logik hätten die doch nur die letzte verlorene radmutter ersetzen müssen, alles amdere ist doch anderer unfall.

 

es wird immer lustiger in deutschland. ab zum anwalt mit dem quatsch.

mein Fahrzeug hat kein ABS, kein ESP, kein ASR, keinen Brems- oder Fahrspurassistenten... Hier fahre ICH noch selber!

Achja... NO AIRBAGS! Wir sterben wie Männer!

 

Noch sitzt Ihr da oben, Ihr feigen Gestalten. Vom Feinde bezahlt, dem Volke zum Spott! Doch einst wird wieder Gerechtigkeit walten, dann richtet das Volk, dann gnade Euch Gott! (Theodor Körner 1791-1813)

 

"In einer Zeit totaler Verderbnis ist es am klügsten, sich zu verhalten wie alle anderen auch." Marquis de Sade

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also, Anwalt meint alles rechtens von seitens Vers. Ich versuch mal es mit meinen Worten zu erklären:

Da nicht nachzuweisen ist, das jemand die Radschrauben gelöst hat, ist das ganze ein Betriebsunfall und das übernimmt die Vers. nicht. Der Schaden an Bremsscheibe wird übernommen. Hätte er sein Auto in den Graben gesetzt, hätte die VK den ganzen Schaden am Auto bezahlt. Aber Teile, die durch den "Betriebsunfall", in dem Fall die Felge, beschädigt werden, zahlt die VK nicht.

Wenn Z.B. der Zahnriemen reist, zahlt die VK den Schaden im Motor nicht. Aber verunfallt dadurch das Auto, wird der Schaden am Auto bezahlt. Kompliziert !!

 

War wirklich nicht mein Auto, ich fahre keinen VW !!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

hmm gut zu wissen. :devil:

 

 

ich mein ob man im falle des falles es dann auch noch schafft das ding in den graben zu stecken ....:-D

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Deine Meinung

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

Lädt...
 Teilen

×
  • Neu erstellen...