Servus zusammen, würd gerne wissen (1. Frage) ob man einen Aufpreis für die HU zahlen muss, wenn der Tüv mehr als 2 Monate überzogen wurde (z.B. 6 Monate). Das Auto jedoch über dem winter abgemeldet wurde bzw. ein Saisonkennzeichen hatte. Beispiel: Tüv wär im Oktober fällig, Saison-Kennzeichen geht bis 4-10, und ich gehe im April (des nächsten Jahres) zum Tüv. 2. Frage: kann der Tüv ein Verwarngeld/Bußgeld mir über die Behörde aufbrummen? Fall 2: was ist wenn ich Saisonkennzeichen 4-10 habe, Tüv im August abläuft und ich erst im folgenden Jahr im April gehe? gibt es dann Verwarngeld/Bußgeld vom Tüv? muss ich auch Bußgeld zahlen wenn ich es zum Tüv abschleppe (mit anderen Auto) und es vorübergehend zwar angemeldet war, jedoch nicht im öffentlichen Verkehr bewegt wurde.