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ToniB23

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Persönliche Angaben

  • Herkunft
    Lichtenberg
  • Bundesland
    Hamburg
  • Geschlecht
    Mann
  • Mein BMW
    420d
  • Beruf
    Koch
  • Interessen
    BBBB
    BMW, Boxen, Berlin (Hertha), Beyoncé
  1. Bei Gebrauchtwagen müsstest du eine Gewährleistung erhalten. Die Frist beträgt 1 Jahr. Innerhalb der ersten 6 Monate ab Übergabe des Autos muss der Verkäufer beweisen, dass kein Schaden bestanden hat. Nach 6 Monaten muss du den Schaden beweisen können...
  2. Tegernseer :) Chang Schwechater
  3. Für Blitzerapps 75€ + 1 Punkt. Wie lächerlich..
  4. Also das Bußgeld verjährt nach 3 Monaten. Ist der Bescheid jedoch rechtskräftig dann sind es 3 Jahre... https://www.bussgeldrechner.org/geldbusse.html#Verjaehrung_einer_Geldbusse
  5. I habe fertig Experten Schnecksperten!
  6. Morgenstund hat Gold im Mund
  7. Hi Leute Mein Name ist Toni. Hab mir vor kurzem mein erstes Auto bzw. meinen ersten BMW (420) gekauft. Die Entscheidung habe ich bereits vor 4 Jahre gefällt. Mein Freund gab mir sein Auto um Einkäufe für ihn zu tätigen, da er invalide war. Da saß ich nun, im Cockpit eines BMW 5 Baujahr 2010. Das Teil hat mich auf der Landstraße in die Sitze gedrückt. Es war ein aufregendes Gefühl. Ich freue mich auf spannende Diskussionen und werde auch meinen Beitrag dazu leisten :) LG Toni
  8. @touringdani hat schon recht. Mittlerweile ist die Vollstreckung von Verkehrsstrafen (öffentliches Recht) harmonisiert. Für die Vollstreckung ist das Bundesamt für Justiz zuständig. Deiner Schilderung nach, gibt es auch leider keine Ablehnungsgründe seitens des Bundesamtes. Außerdem wird auch ein Vollstreckungsverfahren eröffnet, wenn man nicht zahlt. In diesem Fall bleibt es nicht allein bei der Geldbuße!
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