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turboralf

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Alle erstellten Inhalte von turboralf

  1. Danke, tut es leider nicht ganz und viele Bilder sind schon weg habe Pilly bereits geschrieben
  2. Hallo zusammen, hier im Forum gibt es doch bestimmt einige Leute, die wissen, wie man einen Line-Out an die originalen Radios hinlötet. Ich könnte zwar löten, aber hab keinen Signalverfolger etc. Darum bin ich evtl. auf ein, zwei Bilder angewiesen und wo man am entsprechenden IC-PIN´s die Kabel anlötet. Bei mir handelt es sich aber um ein Autoradio aus einem e39 Gruß Ralf
  3. Feinys ist kein Hersteller. Aber Alin Colgeu. Dieser macht Fahrwerke, aber für Honda, Mazda, Volvo, Ford (ältere Gutachten nicht mehr in Datenbanken auffindbar). FPS macht keine Federn oder Fahrwerksteile.
  4. @Cargobull mit Prüfstelle meinte ich "Technische Prüfstelle" als Organisation, nicht als Prüfhalle! Diese müssen flächendeckend im Bundesland vertreten sein. Bitte genau lesen und erst dann schreiben. Man muss als Prüfer nicht die einzelne Bauteile kennen, sondern benötigt eben nur ein Teilegutachten. Wenn der eine oder andere Prüfer nichts anschauen will, kann ich nichts dafür. @Bounty-Killer ein Prüfer benötigt zum Schreiben ins Feld 22 keine Orientierung
  5. an alle hier im Forum: Ihr solltet euch mal etwas genauer ausdrücken, wäre von großem Vorteil! Jeder spricht hier immer nur von TÜV. Es gibt mehrere Organisationen. TÜV ist nur eine davon. Es gibt aber immer nur 1 Technische Prüfstelle im Bundesland (außer Berlin), wo man den §21 StVZO, sprich die klassische Einzelabnahme vornehmen kann. Wenn hier also von einer Änderungsabnahme, Einzelabnahme oder einer Hauptuntersuchung die Rede ist, dann schreibt es auch so! Ist doch nicht so schwer, auch wenn man es im Volksmund so sagt wie das "Tempo" für das Taschentuch (ich sage eher "Rotzhadern" ). @Bounty_killer für eine Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO benötigt man ein Teilegutachten, keine Kopie irgendeines Scheins!! Für eine Einzelabnahme nach §21 StVZO benötigt man besser Teilegutachten, evtl. können dafür auch bestimmte Festigkeitsgutachten ausreichen, kommt auf den Einzelfall an. Über ein Teilegutachten kann man sich mit dem §21 hinwegsetzen, nimmt es aber her als Anhaltspunkt. Ein Teilegutachten kostet für ein Unternehmen irgendetwas im fünfstelligen Eurobereich, je nach Aufwand. Und das rechnet sich nur bei entsprechend erwarteten Stückzahlen (Geschäftsidee und wie du weißt, will man ja Gewinn erwirtschaften). Man kann sie gerne im Internet suchen und kaufen. Aber dann kann es je nach ABE oder Teilegutachten sogar möglich sein, dass es bis zu 30 Anlagen gibt. Du aber bekommst nur eine, die richtige? Und stimmen dann die Auflagen für genau dein Auto? Lieber erst Denken oder einfach einen Prüfingenieur fragen und gleich richtig kaufen. @air-30 eine Technische Prüfstelle hat Betriebspflicht und darf KEINEN Kunden abweisen. Allerdings sollte ein Festigkeitsgutachten schon brauchbar sein. Nicht alles, was verkauft ist, ist für den Öffentlichen Straßenverkehr zulässig (Beispiel: Tagfahrlichter....). Am besten mit dem AASOP (amtlich anerkannten Sachverständiger oder Prüfer) reden, denn der muss da ja auch dann benutzen für seine Berechnungen. Ein Teilegutachten ist aber immer der bessere, günstigere und schnellere Weg ohne große Hürden. @Cargobull wer oder was ist feinys? Jeder Prüfer in Deutschland hat sich an die Regelwerke zu halten. Alles, was (theoretisch) illegal eingetragen wird, hat keinen Bestandschutz und wird gerichtlich ziemlich sicher zerlegt mit allen strafrechtlichen Folgen, sowohl für den Halter als auch denjenigen, der sich nicht an die Bestimmungen beim Eintragen hält. @stöte ich weiß nicht, in welchem Bundesland du bist, aber wie schon mal erwähnt, dürfen Prüfer einer Überwachungsorganisation nur Änderungsabnahmen nach §19(3)StVZO vornehmen, wenn alles HInweise und Auflagen erfüllt werden. Es heißt nicht TÜV, sondern einfach nur Teilegutachten. Wenn du eine gute Prüfstelle kennst, wird dir der freundliche Prüfer Vorort bestimmt auch weiterhelfen können bei einer Abnahme, aber die Datenbank ist auch nicht unendlich und ältere Teile sind schwer zu finden. Aber für eine Einzelabnahme ist nicht immer nur zwingend ein Teilegutachten vorgeschrieben. @Raphael ich pflichte dir bei mit deiner Aussage, dass man lieber erst suchen und dann lieber ein paar Euro mehr ausgeben sollte für ein Fahrwerk. Was will man für ein "billig" Fahrwerk erwarten? Die Frage sollte hier sich jeder im Forum usw. mal stellen. Es geht doch nicht nur ums Tieferlegen. Und wer oder was ist feinys?
  6. Das glaube ich nicht. Selbst wenn es jemand einträgt, wer auch immer, so hat es keinerlei Bestandschutz, wenn es nicht die Auflagen erfüllt (Zulässigkeit, Lesbarkeit..usw.). So ein Gutachten ist bzw. wäre dann spätestens bei der nächsten HU, Polizeikontrolle oder Unfall auffällig und könnte/wird große Probleme geben, wenn unzulässig. Also immer nur kaufen, wenn alles vollständig mit Unterlagen ist und selbst wenn Zweifel bestehen, kann man immer noch beim freundlichen Prüfingenieur mal nachfragen, der es einem dann letztendlich auch eintragen könnte. Ich würde mir auch nur ein Fahrwerk kaufen, welches bereits ein Teilegutachten für mein Fahrzeugtyp enthält. Damit spart man sich weitere Wege und Kosten, die beim §21 anfallen. Im übrigen darf man, wenn man ein solches einbaut, maximal 1 Woche damit herumfahren, um es einzutragen. Es sei denn, man lässt es in einem Fachbetrieb einbauen, so ist es sofort einzutragen vom Gesetzgeber her.
  7. Wenn es ein Festigkeitsgutachten gibt, ist das schon mal die halbe Miete. Aber dann ist, wie Cargobull sagt, eine Einzelabnahme nach §21 StVZO notwendig. Diese darf nur an Prüfhallen direkt vorgenommen werden! Wie schon erwähnt, müssen die Bezeichnungen an den Stoßdämpfern und Federn noch erkennbar und im eingebauten Zustand lesbar sein, ansonsten geht´s auch nicht mehr über ne Einzelabnahme. Selber an Fahrwerksteilen rumschweißen ist unzulässig!
  8. Hallo Stöte, steht denn was auf den Federn drauf noch bzw. kann man noch was lesen? Ohne Daten oder halbwegs vernünftig ablesbare Kennzeichnungen und Nummern hast du leider Pech gehabt. Hast es schon eingebaut? Wenn ja, immer so einbauen, so dass man die Beschriftungen gut lesen (kontrollieren) kann. Im übrigen heißt es einfach nur Teilegutachten. Eintragen darf es abhängig von deinem Fahrzeug jede Überwachungsorganisation, wie z.B. Dekra.
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