Die frage ist nur, wenn ich zum Tüv fahre und der sieht das der Tüv länger als 8 Monate abgelaufen ist, muss man da ne spezielle Einzelabnahme machen lassen oder geht da ein schreiben an die KFZ Stelle raus und ich bekomme meinen Punkt und Strafe? m Überblick die Bußgelder und Punkte bis 30. April 2014 Für PKW und Krafträder gilt: Hauptuntersuchung (TÜV) und Abgasuntersuchung (AU) Verwarngeld Bußgeld Punkte Frist für die Hauptuntersuchung überschritten um • 2 bis 4 Monate 15 Euro - - • 4 bis 8 Monate - 40 Euro 1 Punkt • mehr als 8 Monate - 40 Euro 2 Punkte Fahrzeug zur Nachprüfung nicht rechtzeitig vorgeführt 15 Euro - - Quelle: Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)