318i touring
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100 AusgezeichnetÜber 318i touring
- Geburtstag 22.06.1979
Persönliche Angaben
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Benutzertitel
Mitglied
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Herkunft
Hennef (Sieg)
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Bundesland
Nordrhein-Westfalen
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Geschlecht
Mann
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Mein BMW
318i touring
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eBay
martin_burkhardt
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Pannenhilfe
ja
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Beruf
Fernfahrer
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Wie Thomas (minichamps-sg) schon geschrieben hat, habe ich die Dinger in Verbindung mit neuen schwarzen Hellas verbaut. Die Lichtausbeute ist der Hammer. Da muss sich das originale Xenonlicht im A6 von einem Kumpel schon mächtig anstrengen um besser zu sein. Habe die jetzt seit nem halben Jahr drin und noch keine Probleme gehabt. Sehr helles, homogenes Licht, hohe Leuchtweite ohne Blendung des Gegenverkehrs. Habe dsamit inzwischen alle Autos ausgerüstet. Viele Freunde sind auch darauf umgestiegen. Kann ich nur empfehlen.
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Anhänger Fahren mit Führerschein B?
318i touring antwortete auf Goodbye Logik's Thema in Verkehr & Recht
Es geht doch darum, mit möglichst wenig Aufwand die Arbeit hinter sich zu bringen, um mehr Zeit fürs Hobby zu haben -
Anhänger Fahren mit Führerschein B?
318i touring antwortete auf Goodbye Logik's Thema in Verkehr & Recht
Das kenne ich. Das erste Mal umbrücken in meinem Leben. Den Zug geradeaus unter den Brücken durchziehen und geradeaus wieder unter die neuen Brücken drunterschieben hat mit Anheben, Stützen runter, Pilze auf, Absenken und Retour bei mir 90 min gedauert. Bin alles drei Mal abgelaufen, daß ich auch ja nix vergessen habe. Auf meine alten Tage bin ich aber faul geworden und fahre Sattel Gruß Martin -
Was ist denn von der Alternative: "Einhaltung der geltenden Höchstgeschwindigkeit" zu halten. Die runden Schilder mit dem roten Rand und der Zahl in der Mitte geben nicht das Mindesttempo vor, das gefahren werden muss (das sind runde blaue Schilder mit einer Zahl in der Mitte) oder die Entfernung zum Zielort, sondern die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit. In meinem Heimatort gilt ausnahmslos Tempo 30. Der Einzige, der dort Tempo 30 fährt, bin ich, egal mit welchem Auto. Jeder will mir den Kofferraum ins Handschuhfach schieben und regt sich gleichzeitig an der Theke über die ganzen Raser auf. Am Schärfsten sind die Muttis, die ihre Pänz (Kinder) 300m in die Schule fahren müssen. Die Kinder auf der Rückbank "für die paar Meter" ohne Gurt, aber in den ganzen X5, ML, Touareg kräftig Gas geben. Ich bin in meinem Leben schon oft genug geblitzt worden und durfte auch schon desöfteren zu Fuss gehen, aber ich lasse mir von niemandem unterstellen, zu blöd zum Auto fahren zu sein. Bei mir kam mit zunehmendem Alter auch ein gewisses Maß an Einsicht. Das bedeutet aber nicht, daß ich der Schleicher vom Dienst geworden bin. Wenn mich der Hafer sticht, dann bin ich auch über dem Limit unterwegs, bin mir aber bewusst, daß ich dafür auch die Konsequenzen tragen muss. Es hat sich aber leider eingebürgert, daß das Höchstlimit mittlerweile als Mindesttempo angesehen wird und Überschreitungen bis 20 km/h als kollektiver Ungehorsam gelten. Gruß Martin
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Anhänger Fahren mit Führerschein B?
318i touring antwortete auf Goodbye Logik's Thema in Verkehr & Recht
Dann aber bitte ne lange Maschine und nen kurzen Anhänger, der beim Rangieren schön zappelig ist Die Maschine bitte mit zwei angetriebenen doppelbereiften Hinterachsen, die nicht zwangsgeliftet werden können, schwer beladen und weil es lustig ist, bitte noch eine starre Vorlaufachse. Ich kann Alpträume haben, herrlich -
Anhänger Fahren mit Führerschein B?
318i touring antwortete auf Goodbye Logik's Thema in Verkehr & Recht
Der Tandem hat vielleicht noch den Vorteil, daß er sich "störrischer" schieben lässt und etwas Nachdruck für Richtungsänderungen braucht. Der Einachser rennt ja beim Rangieren sofort davon, wenn man nicht aufpasst... Gruß Martin -
Anhänger Fahren mit Führerschein B?
318i touring antwortete auf Goodbye Logik's Thema in Verkehr & Recht
Was ist denn beim nem Tandemachser einfacher als beim Einachser . Sind Technisch gesehen beides das gleiche und werden auch mit der gleichen Vorgehensweise Rangiert. Wenn man beim Rangieren mit der Sensibilität eines Holzfällers zu Werke geht macht jedes Anhängsel was es will und nicht was es soll. Es ging bei dem Vergleich nicht um Tandem vs. Einachser, sondern um Tandem vs. Schere. Beim Tandem hat das Gespann, wie beim Einachser und beim Sattel nur zwei Drehpunkte, bei der Schere allerdings drei. Das muss man beim Rangieren bedenken. Vorwärts geradeaus können alle Ach, was waren das noch für Zeiten mit Zweiachs - Dreiachs Kombinationen. Schade, daß es sowas heute kaum noch gibt. Gruß Martin -
Anhänger Fahren mit Führerschein B?
318i touring antwortete auf Goodbye Logik's Thema in Verkehr & Recht
Dann geht man zur Fahrschule Kreiter nach Siegburg, denn die haben nen eigenen Übungsplatz, wo man in der CE Ausbildung auch Lastverteilung und Ladungssicherung lernt Oh ja, dem kann ich so nur zustimmen. Wenn man als Gesetzgeber die Klassen schärfer abgrenzt, denn könnte man den Ausbildungskatalog natürlich auch anpassen. Derzeit ist der E-Führerschein nur ein schöner Zusatzverdienst für die Fahrschulen, weil kaum was vermittelt werden muss. Ich würde den E-Führerschein dahingehend ausweiten, daß die Schüler dann wenigstens mal was von Stützlasten, den zusätzlichen Verkehrszeichen, den gesonderten Verkehrsregeln und vom Eigenlenkverhalten der Anhänger etwas gehört haben. Die derzeitigen Zustände sind in meinen Augen unhaltbar. Da karren die Wohnwagengespanne mit 120 über die Überholspur der Autobahnbaustellen, daß die Aussenspiegel der Lkw reihenweise davonfliegen, weil die Leute gar nicht wissen, daß ihre Wohnwagen teilweise 2,50m breit sind. Da wird Gas gegeben bis der Notarzt kommt, weil die Anti-Schlingerkupplung das schon richten wird. Da muss auf jeden Fall Abhilfe her... Gruß Martin -
Anhänger Fahren mit Führerschein B?
318i touring antwortete auf Goodbye Logik's Thema in Verkehr & Recht
Mahlzeit, grundsätzlich bin ich der Meinung, daß man die Grenzen der Führerscheine noch klarer ziehen sollte. Ohne gesonderte Ausbildung wird gar kein Anhänger gezogen ! Basta ! Ich sehe es Tag für Tag, wie die Hobby-Trucker ohne Sinn, Verstand und Rücksicht mit ihren Gespannen durch die Gegend holzen, als gäbe es kein Morgen. Da wird in Autobahnbaustellen überholt, Geschwindigkeitsbegrenzungen ignoriert und wenn der Gespannfahrer auf einmal zum Passagier im eigenen Auto wird, dann ist das Geschrei groß. Warum liegen denn gerade in der Sommerzeit so viele Wohnwagen zerlegt auf der Autobahn rum ? Bestimmt nicht, weil die Fahrer wissen, was sie tun. Wer unbedingt nen Anhänger hinter sich herschleifen will, soll das gerne tun, aber bitte nur mit der entsprechenden Ausbildung, wo man lernt, wie man einen Anhänger belädt, wie sich positive und negative Stützlasten bemerkbar machen, wie man um Kurven fährt und zurücksetzt. Für mich hat das nichts mit Geldmacherei zu tun. Anhänger fahren ist eine Kunst für sich. Zum Abschleppen: Der Unterschied zwischen Schleppen und Abschleppen wurde bereits aufgezeigt. Darüberhinaus gibt es auch das Anschleppen. Abschleppen findet laut Rechtsprechung auf einer Strecke von maximal ca. 50 km statt. Dafür muss das Fahrzeug defekt sein und darf sich nicht aus eigener Kraft bewegen können. Jedoch muss es zugelassen sein. Der Fahrer des abschleppenden Fahrzeugs benötigt lediglich den Führerschein der Klasse B und der Fahrer des abgeschleppten Fahrzeugs muss noch nicht einmal im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Er muss nur in die Grundfunktionen des Fahrzeugs eingewiesen sein. Beim Abschleppen sind die Anhängelasten des Zugfahrzeugs egal. Man darf mit nem Panda auch nen Hummer abschleppen. Ob der Panda das lang mitmacht, spielt keine Rolle. Ein liegengebliebenes Fahrzeug darf nicht aber die Autobahn abgeschleppt werden. Sollte es auf der Autobahn liegengeblieben sein, muss diese an der nächsten Ausfahrt verlassen werden. Zum Schleppen kommen noch mehr Probleme: Ein geschlepptes Fahrzeug ist in der Regel nicht zugelassen. Warum sollte man ein funktionfähiges, zugelassenes Auto an ein anderes hängen ? Ergo braucht man eine Bestätigung der Versicherung und eine Bestätigung des Ordnungsamtes (?/ irgendein Amt muss das erlauben), daß es legitim ist, ein funktionfähiges, nicht zugelassenes Autos durch den öffentlichen Verkehrsraum zu zerren (Stichwort: "Was passiert, wen es knallt ?"). Zusätzlich muss der Fahrer des ziehenden Fahrzeugs den Lkw- Führerschein (CE/C1E/ Klasse 2) haben und der Fahrer des gezogenen Fahrzeugs den für das gezogene Fahrzeug nötigen Führerschein. Das Zugfahrzeug muss eine ausreichende Anhängelast haben, um das andere Fahrzeug ziehen zu können/dürfen, im Vergleich zum Abschleppen. In diesem Sinne Martin -
Eure liebsten persönlichen Gimmicks am E 30
318i touring antwortete auf LostAngel's Thema in Ausstattung
Im Kadett sind es die kleinen Lonsdale Boxhandschuhe mit dem "Union Jack" und demnächst die dunklen Nebelscheinwerfer, sowie die umgearbeiteten GSI-Schürzen (Kennzeichenhalterungen werden vollkommen überbewertet und zerstören die Optik ) Im Touring ist es der 50-Kilo-Sack Streusalz, der im Schnee immer für ausreichende Traktion gesorgt hat und der Platz im Kofferraum, daß man bequem die Teile für die diversen Projekte durch die Gegend karren kann. Ausserdem, daß die Kiste trotz ihres Alters und der Minimalpflege läuft wie ein Uhrwerk. -
Ich nehme doch kein Geld für Teile, bei denen ich nicht weiß, ob sie funktionieren (tut die SWRA ja nicht) und was daran kaputt ist. Wer sie nimmt (minichamps-sg in diesem Fall) und sie wieder ans Laufen bekommt, hat Glück gehabt. Muss man ja auch mal haben im Leben. Aber viel Geld für möglicherweise irreperablen Schrott zu nehmen, ist überhaupt nicht mein Ding. Das geht gar nicht. Gruß Martin
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Mahlzeit, will bei mir die SWRA ausbauen, da sie ohnehin nicht funktioniert. Will der Sache auch nicht weiter auf den Grund gehen. Was gehört alles dazu ??? Die Lampen mit den Motoren, Wischern und den Scheinwerferringen fliegen auch raus. Genauso die Waschdüsen mit Schläuchen etc. Worauf ist zu achten ? Schließlich soll die Scheibenwaschanlage weiterhin funktionieren. Gruß Martin PS: Wer den Krempel haben will, darf ihn sich gerne abholen und die Teile, die dazu gehören aber von mir nicht abgebaut wurden, ausbauen. Edit: Es tut mir leid, die SWRA ist schon weg. Minichamps-sg war der erste, der sich gemeldet hat und bekommt den Zuschlag. First to come, first to be served
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Unschuldig ? §267 StGB (1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar Der Gesetzestext lässt da keinen Spielraum für Unwissenheit. Moralisch unschuldig ? Ja, absolut. Juristisch unschuldig ? Eigentlich nicht. Versteht Ihr jetzt, warum ich so auf dem Anwalt rumhacke ?
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Das Problem ist, daß Thomas "minichamps-sg" als Beschuldigter geladen wird und nicht als Zeuge. Der Verkäufer, der nach Thomas' Aussage auch als Beschuldigter geladen wird, wird mit Sicherheit aussagen, daß der gefälschte HU-Bericht nicht von ihm ist (Schutzbehauptung, als Beschuldigter darf man bei der Kripo lügen, daß sich die Balken biegen, da man dort nicht unter Eid steht). So steht Aussage gegen Aussage. Die Beweisführung ist bei der Angelegenheit schwierig, da es keine "objektiven" Zeugen gibt. Thomas ist nunmal, wenn auch unwissend, mit dem gefälschten Bericht beim Strassenverkehrsamt angetreten und hat somit den schwarzen Peter gezogen. Auch wenn ich mir nix vorzuwerfen hätte, würde ich als Beschuldigter nen Anwalt hinzuziehen, denn nach den Buchstaben des Gesetzes trifft Thomas auch die Schuld. Er wollte sich mit der gefälschten Urkunde einen Vorteil verschaffen (Zulassung des Autos). Das Gesetz macht dabei keinen Unterschied, ob man von der Fälschung weiß, oder nicht. Es kann zumindest kein Fehler sein, sich rechtlichen Beistand zu holen. Zumindest mal mit nem Starfverteidiger über den ganzen Vorfall sprechen und sich von ihm beraten lassen, wie man da am Besten vorgeht und vor allem, wie man was der Polizei sagt. Es ist leider so, daß man in Deutschland als unbescholtener Bürger (davon gehe ich bei Thomas einfach mal aus) wegen sowas in Teufels Küche kommen kann und am Ende auch noch verurteilt wird. Wie gesagt, wir sprechen hier nicht von einer Ordnungswidrigkeit, sondern von einer Straftat, die im Falle einer Verurteilung mindestens mal saftig Geld kostet und ins polizeiliche Führungszeugnis eingetragen wird, was einem noch viel größere Probleme bereiten kann. Da es sich dabei auch noch um Sache handelt, die im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr steht, kann man dafür sogar den Führerschein abgeben und richtig ordentlich Punkte in Flensburg kassieren. Ich würde es nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern mir juristischen Beistand holen. Das ist aber alles nur meine persönliche Sichtweise der Dinge. Letztenendes ist es jeden selbst überlassen, wie man reagiert. Gruß Martin