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FocusAC

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  1. Ist hier ebenso möglich. Wer Zweifel an der rechtmäßigen Eintragung hegt, hat ebenfalls die Möglichkeit die Fahrt zu untersagen, das Fahrzeug zur Beweissicherung sicherzustellen und überprüfen zu lassen. In den USA gibt es eigentlich kaum strenge Staaten- die verbotene Scheibentönung ist eine californische Spezialität, die seltenst geahndet wird. Dass die dt Behörden die schlimmsten sind, ist quatsch. Wer sich einließt und sich an die Reglements hält, hat keine Probleme... Dafür kann man sich 100% im Klaren sein, was hier zulässig und was nicht ist. Ich persönlich sehe darin einen Vorteil. Bzgl.: Hessen- ich habe 2008 einen Mustang aus den USA geholt und mit einigen Sondereintragungen beim Landrat der Stadt Giessen zugelassen (elterlicher Wohnsitz). Da musste nichts nach MR geschickt werden. Auch musste ich nichts doppelt zahlen. Eintragungen haben den herkömmlichen Kurs gekostet, nur Ausnahmegenehmigungen waren teurer als z.B. hier in Bonn. Ich würde mich da nochmal informieren- kann mir nicht vorstellen dass innerhalb von zwei Jahren eine derartige Änderung vorgenommen wurde. Zumal Marburg meines WIssens nach keine herausragende Rolle spielt?!
  2. Jo, so ist es. Fahrwerksänderungen etc. in der Regel unverzüglich
  3. Ich stimme Georg in allen Punkten zu , wobei ich mir noch immer nicht sicher bin ob ich deine Sachverhaltschilderung richtig gedeutet habe. Ist die Verkehrsführung exakt wie auf deinem Bild? Insbesondere die Anzahl der Fahrspuren? Wenn ja, bist du 100% Unfallverursacher (stellt die Polizei fest), und schuld (stellt ein Gericht fest) Das ist aber nur der verkehrsrechtliche Teil. Bei der Regulierung entstandener Schäden kann das seitens der Versicherungen durchaus anders gewichtet werden, da die Opelfahrerin dich, wie du schreibst, nicht gesehen hat. Auf eine Buße seitens des Straßenverkehrsamtes wirkt sich das jedoch nicht auf... Es gibt jedoch die Möglichkeit ein Fahrverbot zu umgehen, indem man ein x fach höheres Bußgeld zahlt (für Menschen die auf ihre Fahrerlaubnis angewiesen sind) Du solltest dafür einen Anwalt konsultieren- selbst ohne Rechtsschutz ist eine Beratung nicht all zu teuer
  4. Ich habe auch nicht geschrieben dass DU es nicht unterscheiden kannst, sondern dass ein normaler VT nicht erkennt, ob er in einer kreisförmigen Kreuzung oder im Kreisverkehr fährt.. Die Beschilderung weißt selbstverständlich darauf hin... Die ist schließlich für UNS Verkehrsteilnehmer, und nicht dafür dass irgendwelche Schildhersteller zwei € mehr im Quartal verkaufen
  5. was dem normalen, unwissenden Verkehrsteilnehmer nichts bringt, da es fast gleich aussieht
  6. Im Kreisverkehr gilt die Geschwindigkeit, die auch davor/danach gilt. Dennoch wird aus §1II i.V.m.§3 StVO abgeleitet dass ich nur so schnell fahren darf, dass ich keinen mehr als nötig behindere, nötige, gefährde oder gar schädige. Ich muss meine Geschwindigkeit dementsprechend anpassen. Wenn es zu einem Unfall kommt, wird IMMER §1II StVO (s.g. Verhaltensgrundsatz) als Auffangparagraph herangezogen, wenn es zu keiner spezielleren Norm einen Verstoß gibt. Eine Straftat wie 222 StGB kommt nur bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden in Betracht- und außer Gefährdung, Unfallflucht und Alkohol über 1,1%o gibt es keine Straftaten (außer enthaltene wie Körperverletzung etc) So wird nach einem Unfall die Buße (keine Strafe) aus dem Tatbestandskatalog geleitet. Allerdings nach oben offen, je nach Unfallhergang, Vorerkenntnissen etc. Eine Prognose kann ich dir nicht machen, da ich den Sachverhalt gar nicht verstehe- wer von wo nach wo gefahren ist etc pp Im Kreisverkehr ist das gerade durchfahren nicht zulässig, und ohne besondere Beschilderung gilt selbstverständlich rechts vor links (wie überall im öffentlichen Straßenverkehr)
  7. FocusAC

    Vom Album 318iT

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    Vom Album 318iT

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    Vom Album 320 NFL Cabrio

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    Vom Album 320 NFL Cabrio

  12. FocusAC

    320 NFL Cabrio

  13. Mein Beileid an die Eltern des armen Schweins und an dich wegen des schönen Wagens.. Teilkaskobeträge ändern sich übrigens nicht in den %%, da man immer 100% Beitragseinstufung hat. Haftpflicht/Vollkasko sind die Prozente, die man runter fährt. Schöner Mist...
  14. Überwachung des Straßenverkehrs sind originäre Aufgaben der Polizei, des ruhenden Verkehrs des Ordnungsamtes. Die Polizei übernimmt das nur wenn man anruft. Das sind allerdings Einsätze um die sich keiner reißt... Anzeigen als Privatperson ist (bei Falschparkern) nicht wie bei einer Strafanzeige möglich, sondern muss durch die zuständige Behörde geschehen. Ich würde dem OAmt permanent auf den Sack gehen. Die stellen die Schilder auf, die sollen auch überwachen dass ihre Regularien eingehalten werden. Notfalls schriftlich mit anderen betroffenen Kollegen
  15. Kann man so nicht beantworten, da du nicht schreibst wie es zum Zusammenstoß kommt... Zu 98% jedoch das sich bewegende Fahrzeug, denn ein parkender (auch unrechtmäßig parkender) Pkw kann keinen Schaden verursachen (falsche Sicherung mal außen vor). Nach §1II StVO hast du dich so zu verhalten dass kein anderer Verkehrsteilnehmer belästigt/behindert/gefährdet/geschädigt wird Schuld spricht übrigens der Richter, du meinst wer Unfallverursacher ist.
  16. Bei Ebay verkauft einer die Leiste (in Bremen) für etwa 40€ Suche auch noch immer...
  17. FocusAC

    Zu tief ??

    Habe ich dein Cab nicht bei mobile gesehen? Wirklich ein schöner Wagen
  18. Nachdem ich nun häufiger mit dem T fahre ist mir aufgefallen, dass er bei Feuchtigkeit/Nässe/Regen die Probleme im Stand (egal ob auf N oder D) nicht hat. Kein Ruckeln, kein Schütteln- nichts
  19. schön!
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