Im Kreisverkehr gilt die Geschwindigkeit, die auch davor/danach gilt. Dennoch wird aus §1II i.V.m.§3 StVO abgeleitet dass ich nur so schnell fahren darf, dass ich keinen mehr als nötig behindere, nötige, gefährde oder gar schädige. Ich muss meine Geschwindigkeit dementsprechend anpassen. Wenn es zu einem Unfall kommt, wird IMMER §1II StVO (s.g. Verhaltensgrundsatz) als Auffangparagraph herangezogen, wenn es zu keiner spezielleren Norm einen Verstoß gibt. Eine Straftat wie 222 StGB kommt nur bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden in Betracht- und außer Gefährdung, Unfallflucht und Alkohol über 1,1%o gibt es keine Straftaten (außer enthaltene wie Körperverletzung etc) So wird nach einem Unfall die Buße (keine Strafe) aus dem Tatbestandskatalog geleitet. Allerdings nach oben offen, je nach Unfallhergang, Vorerkenntnissen etc. Eine Prognose kann ich dir nicht machen, da ich den Sachverhalt gar nicht verstehe- wer von wo nach wo gefahren ist etc pp Im Kreisverkehr ist das gerade durchfahren nicht zulässig, und ohne besondere Beschilderung gilt selbstverständlich rechts vor links (wie überall im öffentlichen Straßenverkehr)