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FocusAC

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  1. Danke! :)
  2. Entweder du wurdest gelasert (mit einer Laserpistole), oder geblitzt (mit einem Radargerät) Beim Lasern wird nicht geblitzt, weil da nix blitzen kann Die Pistolen haben eine Reichweite von ca 1500m, der Anwendungsbereich liegt allerdings, je nach Örtlichkeit, im Bereich 50-etwa 500m. Im Anschluss ist der Verkehrsteilnehmer anzuhalten, da ansonsten keine Fahrzeugführerfeststellung durchführbar ist (+ Tatvorwurf). Deswegen machen das auch die "grün-weisen", Ordnungsbehörden haben keine Befugnisse den fließenden Verkehr zu stoppen. In Ausnahmefällen ist es auch möglich den Tatvorwurf ohne Anhalten durchzusetzen, aber das dürfte bei deiner Schilderung nicht passieren. Vielleicht hast du deinen Schutzengel fotografieren sehen, eine Messung war das (deiner Aussage nach) nicht. Es ist natürlich möglich dass du per Radar gemessen wurdest und der rechts stehende ein Fernglas o.ä. in der Hand hielt
  3. Darf ich mich mal ran hängen? WBABA11090EB52307 Das wäre super... Danke und Grüße, Olli
  4. Ich fahre alle meine Fahrzeug schonend. Habe einen Jeep Grand Cherokee mit nem dezenten 4,7 V8, der hat noch seltenst mehr als 3000U/min erlebt (Alltagswagen, 20l Lpg schmerzen auch) Mein Cabrio (B20) hat jetzt 94000 runter und wurde nur im Sommer bei schönem Wetter gefahren- ich bringe es nicht übers Herz.. Hin und wieder (vlt alle 20 Fahrten) ziehe ich ihn mal über 3500, weil ich das Gefühl des einsetzenden Schubs mag)... Leistung kommt da ja nicht wirklich- die 160PS Differenz zum Jeep merke ich dann doch Außerdem gehöre ich zur Fraktion 2x wöchentlich Handwäsche, Fliegenschiss nach jeder Fahrt entfernen und bei Regen schlechte Laune bekommen- das verträgt sich nicht mit schnell fahren Ich hatte bis September noch einen Lotus Elise MK2- der wurde ab Temperatur nur mit Spaß gefahren... Ich habe ihn verkauft weil ich nach jeder Fahrt ein schlechtes Gewissen hatte Dann gibt es noch einen schonend gehaltenen Golf3- 1.8l, 75PS, 435.000km, fleißiges warmfahren, keinen ZR Wechsel und den letzten Ölwechsel bei ca 200.000km haben ihn so weit kommen lassen Was soll ich sagen- meine Freundin hört nicht auf mich, und der Golf gibt ihr Recht Zum schnellen Spaß haben gibt es noch Motorräder in der Garage- Autos sind da meiner Meinung nach nicht geeignet
  5. OZ Futura 8,5 +9,5x17, vorne 20mm SPV http://img842.imageshack.us/img842/9903/bmws2010015.jpg http://img684.imageshack.us/img684/3369/bmws2010011.jpg
  6. Die Angeleyes müssen wirklich weg...
  7. E30 Cabrio: 6000km E30 Touring: 5000km Lotus MK2: 6000km Motorrad: 5000km Und ansonsten nochmal gute 30000km mit div anderen Ich fahre zu viel
  8. FocusAC

    318iT

  9. Jaaaa, in Zeiten der Halogen und Energiesparlampen werden die Schätzchen langsam rar So lenkt es aber leider von dem E30 Wandschmuck im Flur ab
  10. Die Lampe, oder was meinst du? Die finde ich cool- irgendwo haben wir auch so eine hängen
  11. *Neid* Bzgl der Gebrauchtwagen: Auf den Inseln sind die Wagen erheblich teurer- vor zwei Jahren habe ich einen Mustang GT für 14000$ mitgebracht, ein neuer! Cayenne hatte 08 in NC für 46000$ den Besitzer gewechselt. Dennoch ist es immer wieder schön.. Wir waren dieses Jahr 4 Wochen an der Ostküste untwegs (NYC- Key West)
  12. Beim nächsten Besuch : Beim heimfahren habe ich schon gemerkt dass er viel geschmeidiger läuft, zuhause hat er dann noch höher gedreht (ca 1800U/Umin) Abgestellt, abends noch mal zu nem Kollegen- und siehe da, angenehme ~800U/min. Habe heute dennoch die Batterie abgeklemmt. Die Einstellschraube auf der Spinne ist übrigens abgerissen- und ich konnte noch nicht mal beginnen Kraft einzusetzen...
  13. Das hier kreisende gefährliche Halbwissen ist nicht auszuhalten... Selbstverständlich wird man angeschrieben- egal ob als Zeuge oder Beschuldigter. Wie soll sonst ein ordentliches Ermittlungsverfahren geführt werden? Das ist normaler Usus und unabdingbar. Thommy hat hier, wenn es sich so wie er mir gestern geschildert hat zugetragen hat, rein gar nichts zu befürchten. -> Es sei denn er wäre von Berufswegen mit Autos derart vertraut dass man ihm unterstellen könnte, einen Schrotthaufen gekauft zu haben bei dem er wissen müsste dass dieses Fahrzeug niemals TÜV bekommen haben könnte/ dürfte. Diesen Eindruck macht der Polo nicht. Das ist die EINZIGE Möglichkeit eventuell etwas abzukriegen- und mehr als unwahrscheinlich.
  14. Genau... Das ist der Preis in unserem dritte Welt Land
  15. Und das ganze muss nicht auf Vorsatz basieren? In der polizeilichen Vernehmung muss ich keinen Anwalt konsultieren, da ich einfach die Klappe halten kann.. Und wenn ich nichts damit zu tun habe, brauche ich auch keine Bedenken zu haben
  16. wie soll man als Unschuldiger verurteilt werden?
  17. Ich würde mich ebenfalls beim Anwalt erkundigen und mal möglichen Rechtsbeistand anfragen. Eine Verkehrsrechtschutz hilft da ungemein. 1. Wird Thommy nicht als Beschuldigter eingestuft, sondern als Zeuge sowie Anzeigeerstatter, da er Anzeige erstattet hat. (Polizeipräsidium Düsseldorf, kurz PP D) 2. Wird Thommy in dem des PP Wuppertal, gestellt durch das StVA Solingen,evtl als Beschuldigter aufgeführt- nämlich dann, wenn sein Name als Halter auf dem Prüfprotokoll auftauchen sollte. Hat er einen Kaufvertrag vorgelegt und das Auto nur ummelden wollen, gibt es keinen Grund ihn als Beschuldigten einzustufen- da gibt es noch immer kleine Verfahrensvorschriften in der StPO, wann ich wen wie einstufen kann. Die Verfahren werden zusammengelegt und von einem zuständigen Präsidium, im Anschluss von einem Staatsanwalt bearbeitet. Vor der Vorladung/ schriftlichen Anhörung erfolgt eine Belehrung (mdl oder schriftl) die ihm erklärt was er sagen/schreiben soll/darf/muss. Ich wäre bzgl der polizeilichen Ermittlung ganz relaxed...
  18. Thommy, Mathes: it löft edit wg Iphone Schreibschwäche
  19. Den 888 hatte ich auf meinem Lotus- trocken, feucht: Ein Traum Regen, nass: Ein Horror
  20. Danke für den Hinweis Nichtsdestotrotz kam der Hinweis dass er damit fahren dürfe- und selbst wenn die Versicherung es weiß, ist es nicht zulässig. §23 IV StVZO ist nicht mehr existent seit die FZV eingeführt wurde. Und die sagt "nur mit Überführungs/Händlerkennzeichen" -> §16 FZV Des weiteren muss er ja irgendwie zum TÜV fahren, oder? Da sind Tipps nicht fehl am Platze
  21. den Tank solltest du voll machen! Kondenswasser, und so (Rost)
  22. Man darf ohne Zulassung (egal ob mit entstempelten Kz oder ohne), aber mit Deckungskarte, zur Zulassungsstelle fahren. Zum Tüv nur mit Kurzzeit oder Händlerkennzeichen
  23. hätt´ er den Hasen erwischt
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