Herr Huber
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Nordrhein-Westfalen
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318iS
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Pannenhilfe
ja
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Ein Traum in Weiß BMW E30 Sportevo :o)
Herr Huber antwortete auf 325i Andy's Thema in Bilder & Videos
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Ein Traum in Weiß BMW E30 Sportevo :o)
Herr Huber antwortete auf 325i Andy's Thema in Bilder & Videos
Saubere Arbeit! Sind das Teile für den M3 in der Schweiz? -
Danke.
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Hast Du den Link zu dem Thread? Ich würde das auch gerne mal versuchen.
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Ich meinte die Motorreinigung ab 2.30 Min. Sorry, hätte ich dazu schreiben sollen.
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Was ist denn hiervon zu halten? Gerade wenn man viel Kurzstrecke fährt. Ab ca. 2.30 Min. http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=motor%20entkohlen%20lassen&source=web&cd=3&cad=rja&sqi=2&ved=0CDMQtwIwAg&url=http%3A%2F%2Fvideokatalog.dmax.de%2FAutomobile%2Fvideo-Die-Gebrauchtwagen-Profis-Jaguar-XK8-3-Autokauf-Auto-Motor-Klassiker-Schrauben-332093.html&ei=I0-nUOS_PMrYtAbF-oCwDw&usg=AFQjCNH2gKpoDBhIXvOtDTtMcdaP9eie7g
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Jetzt musste ich aber wirklich lachen Oma Erna war aber schon 94... http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=oma%20rammt%20auto%20mit%20rollator&source=web&cd=5&cad=rja&ved=0CD4QFjAE&url=http%3A%2F%2Fwww.sz-online.de%2FNachrichten%2FChemnitz%2FErna_kam_mit_dem_Rollator%2Farticleid-3082992&ei=JQelUJS2H8XptQa7mYD4Bw&usg=AFQjCNFDLVM6FUJ2mW8O1E5pi0cJ_DpBFQ Und die würde ich wegen groben Unfugs verklagen... http://www.google.de/url?sa=t&rct=j&q=oma%20rammt%20auto%20mit%20rollator&source=web&cd=3&cad=rja&ved=0CDAQtwIwAg&url=http%3A%2F%2Fwww.myvideo.de%2Fwatch%2F7440853%2FFreche_Oma_vergnuegt_sich_mit_Autofahrern&ei=JQelUJS2H8XptQa7mYD4Bw&usg=AFQjCNE88V6drQVpARrVssA1W6RrLCj6uw In diesem Sinne
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Bei selbst verursachten Fremdschäden hat die Versicherung eine Regulierungsvollmacht. Bei ungerechtfertigt geltend gemachten Fremdschäden nennt sich das Prüfungs- und Abwehrvollmacht. Und Schaden kann es nicht, die eigene Versicherung auch über einen unverschuldeten Unfall zu informieren. Von daher hattest Du sinngemäß recht. Nach dem letzten Posting des TE scheint dieser Punkt nun wohl vom Tisch zu sein. Wem sagst Du das? Alles schon erlebt...
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Eine Sorge weniger. Ich drücke Dir die Daumen, dass sich alles in Deinem Sinne regeln lässt.
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Die Regulierungsvollmacht gilt für Schäden, die er verursacht hat. Nicht für Schäden, die ihm entstanden sind. Da er den Unfall nicht verursacht hat, braucht seine Versicherung auch nichts zu regulieren. Wenn er auf der Vorfahrtstraße war und die Oma dort einbiegt, ohne auf den fließenden Verkehr zu achten, dürfte die Rechtslage mehr als eindeutig geklärt sein. Das wäre allerdings ein nachvollziehbarer Grund, seine Versicherung zu informieren. Allerdings frage ich mich, warum er der Oma seine Versicherungskarte gegeben haben sollte.
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Wieso sollte er seiner Versicherung den Unfall melden? Er ist doch der Geschädigte und nicht der Verusacher.
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Du meinst wahrscheinlich Deine Versicherungskarte. Die ist aber völlig uninteressant, da Du den Unfall ja nicht verschuldet hast. Du müsstest von der Polizei direkt an der Unfallstelle aber auch einen solchen Unfallmitteilungsbogen bekommen haben: http://www.utein.de/Training/VS4/VS4_Formulare/files/BIGvumitt_1.tiff.png Der wird von den Beamten vor Ort ausgefüllt. Wenn die Oma da als erster aufgeführt ist, hat sie nach Einschätzung der Beamten die Unfallursache gesetzt und trägt somit auch das Verschulden.
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Auf dem Unfallmitteilungsbogen, den Du von der Polizei bekommen hast, sind die Unfallbeteiligten nach Ordnungsnummern sortiert. Wer unter Ordn.-Nr. 1 aufgeführt wird, gilt in der Regel als Unfallverursacher. Deinen Schilderungen folgend dürfte das in diesem Fall die Oma sein. Du warst auf einer Vorfahrtsstraße und dürftest daher aus dem Schneider sein. Das Schadensbild an Deinem Auto ist schlüssig und liefert darüber hinaus keinerlei Anhaltspunkte für ein Fehlverhalten (z.B. zu hohe Geschwindigkeit) Deinerseits. Schau mal bitte auf dem Unfallmitteilungsbogen nach, ob die Oma ein Verwarnungsgeld (steht oben neben der Ordnungsnummer) aufgedrückt bekommen hat. Falls es so ist und sie bereits gezahlt hat, hat sie ihre Schuld damit akzeptiert. Eigentlich glaube ich auch nicht das die gegnerische Versicherung aufgrund des geschilderten Sachverhalts versuchen wird, Dir ans Bein zu pinkeln und Dir ein Mitverschulden unterzujubeln. Was den Gutachter betrifft, so kannst Du in der Regel bei ihm eine Abtretungserklärung unterschreiben. Auf Grundlage dieser Erklärung kann er seine Gebühren dann direkt mit der gegnersichen Versicherung abrechnen. Schau Dir aber genau an, was Du unterschreibst! Manche Gutachter haben eine Klausel in die Abtretungserklärung eingebaut, mit sinngemäß folgendem Inhalt: "Gutachterkosten, die über den von der Versicherung zu erstattenden Betrag hinausgehen, sind vom Auftraggeber zu entrichten." Ich habe einmal den Fehler gemacht, sowas zu unterschreiben und bin dann auf der Hälfte der Kosten hängen geblieben. Gutachter sind an keine Gebührenordnung gebunden und können daher theoretisch berechnen, was sie wollen.
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Mein Ratschlag basiert auf den Erfahrungen, die ich gemacht habe. Sollte ich wieder mal einen unverschuldeten Unfall haben (was ich nicht hoffe) werde ich sofort am nächsten Tag einen RA aufsuchen und ihn die Sache regeln lassen. Drei (Versicherungs)hunde haben mich bereits gebissen und ich werde dem vierten nicht auch noch vertrauensvoll die Hand hinhalten.
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Kann ich so leider nicht bestätigen. Ich hatte mit drei durchaus soliden Versicherungsgesellschaften das Vergnügen. Meiner Meinung nach nutzen die die Unwissenheit der Anspruchsteller eiskalt aus und versuchen gerne mal alles eine Nummer kleiner zu machen, als es tatsächlich ist. Wie gesagt, ich bin in dieser Hinsicht ein gebranntes Kind und daher auch mein Ratschlag an den TE, sich zumindest mal von einem Anwalt hinsichtlich der Schadensregulierung beraten zu lassen. Deine Erfahrungen lassen aber zumindest hoffen, dass es nicht immer so ablaufen muss wie bei mir. Auch denke ich das es für den TE jetzt erst mal wichtiger ist, ein ordentliches Gutachten zu bekommen und selbiges bei der Versicherung einzureichen. Wenn alles glatt läuft zahlen die anstandslos und gut is.