korrekt. bis auf eine kleine ausnahme: beworben spielt keine rolle! es muss im kaufvertrag stehen, dass das fahrzeug mit KAT verkauft wird oder es muss ab werk einen KAT haben, damit die argumentation §§433, 434 usw. greift. zumindest hab ich das so gelernt. ist es nicht außerdem so, dass man nach neuem EU-Recht bei privaten gebrauchtwagen verkäufen so oder so keine sachmangelhaftung mehr gilt? oder zumindest der kaufvertrag eine entsprechende klausel drin hat, dass der VK keine sachmangelhaftung übernimmt? ich habe das zumindest in allen meinen ebay-auktionen drinstehen. es ist schon genau so korrekt wie ich das geschrieben hab ... beworben spielt eine rolle, lies einfach mal den normtext... die frage ist hier, wann du das gelernt hast, evtl. war es ja vor der schuldrechtsreform anders, aber dazu kann ich nichts sagen, da ich direkt mit dem aktuellen schuR mein studium begonnen hatte... @ tobi ... seit wann folgt denn das recht im papier dem an der sache, ich denke (und würde es im prozess ohne mit der wimper zu zucken auch vertreten) es ist genau andersrum... gekauft wurde ein kfz für dessen betrieb es einen kfz-schein (u. brief) gibt, die darin enthaltenen daten sollen die tatsächlichen gegebenheiten am kfz wiederspiegeln, das wars dann aber auch schon - wenn das kfz anders ist, wirds halt im schein geändert (und nicht andersrum) -- (sehr holzschnittartige erklärung, ich weis, aber es soll ja am ende auch jeder verstehen) gruß