§ 315c Gefährdung des Straßenverkehrs 2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos a) die Vorfahrt nicht beachtet, b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt, c) an Fußgängerüberwegen falsch fährt, d) an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt, e) an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält, Das verstehen die darunter. Und der Bußgeldkatalog sieht bei Gefährdung 4 Punkte 200€ Strafe und 1 Monat Fahrverbot vor. Du hast aber die Möglichkeit Einspruch zu erheben und Deinen Fall zu schildern.