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E30BMW325iC

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Alle erstellten Inhalte von E30BMW325iC

  1. Hallo alle zusammen! Nachdem ich im Forum schon ein paar mal aktiv war wollte ich mich auch mal richtig vorstellen. Ich heisse Heiko und bin 35 Jahre alt, fahre seit meinem 18 Lebensjahr (also schon immer) BMW und komme aus dem schönen Städtchen Geislingen/Steige. Mein erstes Auto war ein 1802 touning in Inka orange, geile Karre Danach folgten: E21 320 in silber E30 325i luxorbeige FL (hab ich verkauft weil ich auf ein Cabrio sparen wollte und das Cabrio dann als Zweitwagen) E21 323i in Rot (alltag) 325i Cabrio calypsorotmet. VFL 325iX silber VFL (ersatz für verunfallten 323i , langsam, durstig aber gute Traktion:-)) 325i luxorbeige (Rückkauf meines alten aus der Zeitung :D) 320i touring für meinen Alltag, viel Aussendienst. (Blauer Überwachungsverein) 325i für meine bessere Hälfte und fürs Wochenende. Mittlerweile sind beide nicht mehr im Fuhrpark, da wir Nachwuch bekommen haben und der Touring ja nicht wirklich ein Kombi ist und der 325i auch nicht mehr so taufrisch war mit seinen 280tkm. Jetzt fahre ich im Alltag einen 230TE W124 gasumbau und meine Frau einen roten 130i Somit ist der letzte überlebende E30 mein Cabrio mit jetzt ca 70tkm von dem ich mich aber nie trennen würde. So das wars dann mal von meiner Seite, ich freue mich auf angeregte Diskussionen. Falls jemand Unterlagen für Felgen oder sonstige Gutachten benötigt, bin ich gerne bereit mich darum zu bemühen, hab da eine ganz gute Quellen. In diesem Sinne MFG Heiko
  2. Na glückwunsch und Viel Spass mit dem Wagen. MFG Heiko
  3. Hallo! Man kann auch auf der 4. Seite des Briefes (die Vorderseite der halben Seite, ganz rechts) sehen wann der Brief ausgestellt wurde. Wenn dort die ganzen Felder leer sind, dann wurde eventuell einmal ein Vollgutachten gemacht oder die drei Möglichkeiten die Georg schon aufgeführt hat. (Brief voll, verloren, viele Ummeldungen in der Familie. Meiner ist auch 6. Hand obwohl er erst 3. Hand ist. 3. Halter mein Vater, 4. Halter ich , dann mein Vater und jetzt wieder ich MFG Heiko
  4. Das mit den Tonnenlagern kenn ich Ich war mal auf einer internen Schulung für Sachverständige vom blauen Verein. HU Schulung. Ich habe dann mein Fahrzeug zu Verfügung gestellt (325i E30). 7 von den 10 SACHVERSTÄNDIGEN bemängelten die Lager als erheblich-->>> ergo keine Plakette. Als ich bei der Nachbesprächung gesagt habe, dass die Lager genau eine Woche alt sind ist so manchem im Raum das Gesicht entgleist:eek: Aber so ist das eben, nicht jeder weiss genau wie jedes Lager oder Gelenk zu prüfen ist, schlimm ist aber wenn er sich dann nicht überzeugen lässt, dass er eventuell doch einen Fehler gemacht hat. Keiner ist perfekt, aber man sollte immer die Kirche im Dorf lassen. MFG Heiko P.S. Die Leuchtweitenregulierung an meinen Fahrzeug funktioniert, musste sie aber auch schon ersetzten.
  5. Falls es jemand interessiert, es gibt jetzt ein Festigkeitsgutachten, das für eine Einzelabnahme reicht, ich habe eins für die 7,5JX16 Felge. MFG Heiko
  6. Das was du meinst ist ein §19(2) auch Einzelabnahme genannt, Vollabnahme gibt es nicht. Das sogenannte Vollgutachten ist der §21 alt/neu für Altfahzeuge oder für Neufahrzeuge. Aber wenn ein Auto nur 20 Jahre stillgelegt ist und alle Papiere (Fahrzeugschein) noch vorliegen muss nur der TÜV (HU §29) gemacht werden. MFG Heiko
  7. du begreifst es nicht oder? da wird solange gesucht bis irgend ne scheisse gefunden ist die dann in den mängelbericht geschrieben wird. nur damit was drin steht. das so nen geschmiere im mängelbericht überhaupt nix mehr mit der verkehrssicherheit zu tun hat ist dann einfach nebensächlich. ich meine ich bin auch dafür das der prüfer seinen job richtig macht. aber man sollte immer auf dem boden bleiben. Nur mal zur Info. Die defekte Leuchtweitenregulierung ist ein Erheblicher Mangel, so ist es im Mängelrenner definiert und daran müssen sich die Prüfer aller Prüforganisationen halten. Sie sollten es tun, denn auch sie werden teilewiese nachkontrolliert und wenn so ein Mangel übersehen wir dann gibts ein auf die Mütze und teilweise nicht wenig, das ist einfach Fakt. Also bitte ein wenig Verständnis für die Prüfer die sich für jemand anderes nicht so weit aus dem Fenster lehnen und den Mangel wohlwollend "übersehen";-) Dass das mit der Leuchtweitenregulierung ein Witz ist brauch ich nicht zu erwähnen. 50% weiss nicht was das ist, 30% sagen "ach da kann man die Scheinwerfer höher drehen" Stellung immer ganz unten, ist super weil man bei nacht nämlich gar nichts mehr sieht:wall: Und der Rest bedient sie sowieso nicht, weil er sowieso nicht dran denkt. Ich vertrete auch die Meinung, lieber gut eingestellte Scheinwerfer und richtig eingebaute Birnen als das blöde Höhending da. Aber das ist meine Meinung. Übrigens nur mal so: die HUPE ist auch ein erheblicher Mangel:freak: In diesem Sinne eine gute Nacht MFG Heiko
  8. Sry wenn ich das sagen muss, eine Austragung ist kompletter Schwachsinn und definitiv nicht möglich, zumindest auf dem legalem Weg. Es gibt nur eine Ausnahme und die gilt für Importfahrzeuge und die wird nach §70 STVZO von der Zulassungsstelle bzw. Reg.Präsidium erteilt. Die Eu Fahrzeuge aus Italien Holland usw. hatten früher keine Leuchtweitenregulierung. Ausserdem ist auch keine Leuchtweitenregulierung vorgeschrieben, sondern es muss eine Möglichkeit geben die Scheinwerfer dem Bleladungszustand anzupassen. Wer also eine Nieveauregulierung hat, das ist auch OK z.B.
  9. Das kann aber so auch nicht stimmen ? Mein 1. Baur Erstzulassung 11/89 und bekam trotzdem keine Plakette. Hatte alles spurlos umgebaut, kein Schalter, keine Schläuche mehr und auch andere Scheinwerfer. Der fragte: Wo ist LWR ??? Hab kene sagte ich. Der dann in seine Bude, 25 min. Wartezeit !!!!! Nein !! Sie muss rein !!! Nix Plakette !! Mein Puls war auf 200 !! Gruss Buddy Würde ich mir nicht gefallen lassen! Stichtag ist 1.1.1990 und das ist fakt. Ich würde nochmal mit dem Prüfer reden und wenn das nichts hilft würde ich mich an höherer Stelle beschweren, klappt garantiert, wenn du es gut machst bekommst du eine Prüfung umsonst:D
  10. Ein Vollgutachten gibt es nicht mehr, ausser am Fahrzeug wurde in der Zeit in der es abgemeldet war etwas verändert, das eintragungspflichtig ist und das Fahrzeug über 7 Jahre stillgelegt ist. Eine normaler §21 (Vollgutachten) sollte nicht mehr als 100€ kosten. So ist es in Baden Württemberg, wie das sonst so gehandhabt wird kann nicht nicht bestimmt sagen. MFG Heiko
  11. Bischen wenig finde ich, sollte schon über 13V sein. Versuch ihn mal anzuschieben oder zu überbrücken mit Starterkabel, dann sollte er doch normal starten. MfG
  12. Hallo! Der Motor dreht doch viel zu langsam. Hast du schon mal probiert ihn anzuschieben ob der dann gleich kommt? Entweder die Batterie ist zu schwach oder der Anlasser hat die besten Tage hinter sich. MFG Heiko
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