Da gibts doch noch den passus: "Kennzeichen für Probe und Überführungsfahrten und zur Anregung der öffentlichen Kauflust" Wenn Du 4 Monate mit dem gleichen Auto im Dorf unterwegs bist, ist das eine recht lange Probefahrt bzw bist Du ein recht unentschlossener Käufer Ich meine halt, wenn Du einen 2./3. Wagen hast und den nur mit Deiner RN fährst, ist das eine Auslegungssache... Ich nutz mein Lastesel (Citroen Bus) auch nur mit RN und auch mein 635 ist nicht angemeldet. Ich hab meine RN seit 2006 und wurde dieses Frühjahr das erste mal mit meiner RN angehalten -> das war mit dem Citroen -> der ist aufgrund seiner Optik und Aufkleber recht auffällig (wir wohnen hier auf´m Dorf) -> da ich alle Papiere dabei hatte, der Wagen im Heft eingetragen war und ich eh 2 Autos regulär angemeldet habe, hat es die Polizei nicht weiter interessiert...wenn es jemand ganz genau nimmt, können sie Dich aber in Zukunft "beobachten" und jedesmal mit diesem Wagen anhalten -> irgendwann zählt dann das Argument "Probefahrt" nicht mehr. Ich hatte bei der Kontrolle offen gesagt, daß ich den Wagen zum Teile/Paketetransport nutze. MFG Frank Die Anregung der öffentliche Kauflust bezieht sich doch auf die Lust anderer, ein solches Fahrzeug das ich mit roten Kennzeichen bewege, kaufen zu wollen. Ich hab das Fahrzeug ja schon, daher kann ich ja auch mit dem rumfahren, und den Verkauf des Fahrzeugs anregen. P.S.: War nur nen Tip was in den Zulassungsbestimmungen für rote Kennzeichen steht!