Hallo, mein Vorredner hat zwar Recht, aber entscheidend ist der Satz: "Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung", der in Standardverträgen zu finden ist. Falls das der Fall sein sollte, dann hast Du leider Pech gehabt. Alles Weitere wäre ein Fall für den Anwalt (und Gutachter, Prozess,...), der sich sicherlich gerne die Taschen voll macht. Ich würde auch dazu tendieren, mit dem Verkäufer einen Deal zu machen und die Sache freundlich aus der Welt zu schaffen. Grüße, Alex P.S.: das, mit den "älteren" Päärchen um die 40 (!) diskutieren wir hier aber nicht