Am 24.08 fuhr ich zur Dekra um einfach eine HU zumachen und weil die gegnerische Versicherung aufgrund eines Unfalls den Wiederbeschaffungswert drücken wollte weil ja der TüV im September abläuft. Soweit alles ok bis auf den linken Scheinwerfer der wohl aus einem Rechtslenker stammt und das mir eine ABE fehlte für die AHK von Westfalia. Soweit so gut, gleich hier im Forum (http://e30-talk.com/abes-gutachten/t-abe-fuer-westfalia-abnehmbare-ahk-79177.html#post851476) nachgefragt und vom dem netten User tiijey mir die PDF ausgedruckt und nächsten Tag nochmal zur Dekra. Nun meinte der Ingenieur der Dekra Prüfstelle das die Anhängerkupplung ab muss vom Auto, weil diese ja nicht eingetragen ist( im alten Fahrzeugschein war diese eingetragen) und auch wegem dem kleinen Unfall hinten ja unbrauchbar wäre und nicht eintragbar wäre. Da mir nun einige User sagten das die AHK nicht mehr eingetragen werden müsste bin ich heute zum TÜV gefahren und der erzahlte mir auch, dass die PDF von tiijey( die Montageanleitung) nicht ausreiche und die AHK eingetragen werden müsste. Da mein Tüv September abläuft und ich aber noch keine Reperaturfreigabe von der Versicherung habe kann ich die AHK nicht abbauen, was ich auch nicht will, weil diese schließlich 20 Jahre an dem Wagen war und dieser immer TÜV hatte. Hat vielleicht einer ein Dokument welches mir helfen könnte, dass ich die HU nun bekomme ohne die Eintragung der AHK? Oder kennt einer der Berliner hier eine Dekra Prüfstelle bei der er selber mit einer AHK ohne Eintragung die HU bekam? Ich hoffe ihr könnt mir helfen, weil mich diese mittlerweile so dermaßen aufregt, dass die nach 20 Jahren aufeinmal mir den TÜV verwehren obwohl der diesen immer hatte.