guden männers, folgende situation... als ich 2008 meinen IS angemeldet hab war ich noch wohnhaft im main-kinzig-kreis, hab also MKK aufn nummernschild...bin dann 2009 in den Wetterau-kreis gezogen (also FB kennzeichen). hab das auto aber nie umgemeldet bzw neue schilder geholt...habs einfach mal ignoriert! dann kam, soweit ich weiß, anfang 2010 die regelung daß man sein auto nicht mehr unbedingt ummelden muß...und das land Hessen hat das sofort "angeboten" bzw ins regelwerk übernommen. jetzt zum eigentlichen problem: hatte vor einigen wochen nen strafzettel wegen falschparkens, der wurde an mein elternhaus (in MKK) geschickt weil ich dort ja gewohnt hab als ich das auto angemeldet hab...den strafzettel hab ich etwas verschwitzt usw...bis er an meine aktuelle adresse geliefert wurde. jetzt kam gestern ein schreiben daß ich ja umgezogen sei und bis 17-8-11 meine karre ummelden und neue schilder beantragen muß...usw bla bla bla! jetzt die frage, kann mir da mal einer was zu sagen? bin ich im recht oder gibts die regelung doch nicht...oder gibts irgendwo mal einen gescheiten link wo waqs offiziel steht auf daß man sich berufen kann?! ...im grunde ist es kein genickbruch wegen dem FB schild...bin aber aus MKK und würde das auch gerne weiter so repräsentieren...! danke schon mal im vorraus...