Hi, Nachdem es am Wochenende schon sehr kalt wurde, wollt ich die Heizung aufdrehen, und musste mit erschrecken feststellen, das diese nicht geht (2 von 4 gehen nicht, ausgerechnet Bad und Wohnzimmer) Habe sofort der Vermieterin eine Mail Geschrieben, sie soll sich bitte Telefonisch bei mir melden, zwecks weiterer Vorgehensweise. Heute in der Arbeit bekam ich eine SMS von ihr sie Beruft sich auf §11 des Mietvertrags so lautet: Der Mieter ist Verpflichtet, die Kosten für das Beheben kl. Schäden u.a. an Heizung zu tragen bis zu einem Betrag von 110€ Netto im Einzelfall... Habe die Heizung bereits Entlüftet, kommt keine Luft von Wasser ganz zu schweigen... Nun sehe ich nicht ein, Warmmiete zu Zahlen, und dann noch selbst dafür zu zahlen, das ich heizen kann, denn wenn die Heizung nicht geht, brauche ich doch auch keine Warmmiete zu Zahlen??!! Bitte hierbei dringend um Rat!! Danke Gruß Tobi