Zitat von el-utz Axo, die angegebene Höchstgeschwindigkeit muss nicht unbedingt der Geschwindigkeit entsprechen, mit der man noch durch die Kurve kommt. Paragraph "haste-nicht-gesehen:" Du hast deine Geschwindigkeit so anzupassen, daß Du dein Fahrzeug jederzeit zum Stillstand bekommst. Und der Spruch geht nicht: "Straße naß, Fuß aufs Gas," sondern "Straße naß, Fuß vom Gas." Zum einen: Wenn die auf einem rutschgem untergrund der Arsch wegdreht kannst Du doch nicht auch noch bremsen, da bleibe nur noch Gas weg und gegenlenken. Das letstere sollte man aber mit gefühl machen da es sonst in die andere richtung geht. Zum zweiten: Wenn Du einen Ölfleken auf der Fahrbahn hast ist dies schon bei trokener Fahbahn nicht ungefährlich aber wenn dann noch ein bischen feuchtikeit dazukommt, total tötlich. Zur Schuldfrage: Also eigentlich hat der Verursacher dieser Ölspur die Schuld, den wird man aber leider nicht ermiteln können. Es steht nämlich auch in der StVO (ich weis leider nicht genau wo) das man die Strasse wenn man sie verschmutzt zu reimigen hat.