Wenn du ihm mehrmals angeboten hast das Fahrzeug abzuholen und er dies nicht getan hat, befand sich der Käufer im Annahmeverzug, woraufhin du nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu verschulden hast. Grobe Fahrlässigkeit kann schon eine nicht abgeschlossene Garage sein. Schilder doch den genauen zeitlichen Ablauf nocheinmal etwas konkreter. MfG Ok mache ich mal..... - Wagen in Ebay angeboten - Nachricht von Interessant bekommen ob ich ihn außerhalb von Ebay verkaufe da niemand auf den Preis von 2900€ geboten hatte! Er würde 2700€ bieten! - Um die Gebühren zu Sparen und er aus meiner direkte Nähe kam sagte ich zu und beendete die Auktion! - 2 Tage später treffen auf einem Parkplatz mit Probefahrt ( ca. 25km bis 120Km/h ) Anmerk: Sein erstes Automatik Fahrzeug! Interessant war sehr zufrieden mit dem Wagen und wollte ihn am Wochenende abholen! - 3 Tage später Abholung bei mir zuhause! Bares gegen Wagen! SMS bei Ankunft das alles Super gelaufen ist und sie heile zuhause angekommen sind! - Nächster Tag TÜV Termin - Wagen ohne Mängel bestanden! - Nach weiteren 5 Tagen bekam ich einen Anruf das der Wagen nicht mehr Schaltet und ob ich Rat wüsste! Ich sagte zu am Wochenende vorbei zukommen und den Schaden zur Prüfen! Bei der Prüfung vor Ort war unter dem Wagen eine dicke Ölfütze von der Getriebewanne! Es gab aber keine Optischen Schäden und er sagte auch er sei nicht aufgesetzt! Ich bot ihm an das Getriebe anzuschauen und wenn nötig zu wechseln auf seine Kosten! - Ich bestätigte ihm dann den Getriebeschaden und das Unheil nahm seinen lauf! Zuerst kam eine SMS ich solle das Getriebe bezahlen woraufhin ich sagte ich werde das nicht tun...es ist nicht meine Schuld...dann nach langem hin und her ( er fand nur in Ebay welche für paar Hundert Euro ) fragte er mich ob ich billiger eines bekomme! Ich sagte: Ich frage im E30 Forum! E30Dan war es glaube ich der mir dann eines für 80€ verkaufte! Ich sagte dem Käufer er soll das Getriebe in Oschersleben abholen und vorbei bringen da ich Arbeiten war! - Gesagt - getan! Getriebe wurde dann am Wochenende verbaut! Da ich nur eine Grube habe dauerte der Einbau 2 Wochenenden! Wie gesagt in der Woche Arbeite ich Montage und der Käufer ebenfalls! Wagen war dann Fahrtüchtig und sollte abgeholt werden! Käufer konnte nicht wegen Arbeit und wenn er konnte war ich nicht da! Da er den Wagen von mir Explizit abholen wollte wegen Fragen etc. verschob sich die Abholung um weitere 2-3 Wochen! - Wir legten uns dann auf ein kommendes Wochenende fest! Jedoch wurde meine Garage von Donnerstag auf Freitag aufgebrochen! Vom Cabrio wurde die Rückbank entwendet, die Scheinwerfer und Rückleuchten! Von mir Privat wurden sämtliche E-Werkzeuge gestoheln sowie Stromaggregat, Alufelgen Satz etc.! Garage war Ordnungsgemäß verschlossen! Wurde mit Hebelgewalt aufgebrochen! Fingerabdrücke etc. genommen! -Ich Informierte umgehend den Käufer und wir legten uns darauf fest das er am kommenden Tag vorbei kommt! Seit dem nie wieder von ihm Persönlich gehört! Nicht ans Telefon gegangen und nicht auf SMS reagiert! Statt dessen kam dann ein Schreiben vom Anwalt ich solle die Teile wieder einbauen und den BMW vorbei bringen! - Ich verwieß auf den Kaufvertrag, Absprache und Polizeiakte! - Daraufhin bekam ich ein Schreiben das der Wagen als Defekt verkauft wurde da er nur 200km gefahren ist! Ich legte Wiederspruch ein und der Rechtsanwalt legte Zivilklage bei Gericht ein! Gericht legte Termin zur Güteverhandlung und eventuell anschließender Verhandlung fest! Ich bin dann zu einem Anwalt und dieser sagte es sei ein Unding das ich dafür aufkommen solle...es war aber Dumm von mir dem Käufer noch soviele Zugeständnisse zumachen! Ich hätte mich auf den Kaufvertrag berufen sollen und fertig! Naja Rechtsanwälte reden einem immer nach dem Mund! Tja und nun steht der Ziviltermin fest