Mahlzeit. Das Wort Bastelfahrzeug hat damit nichts zu tun. Auch hat ein Rostschaden nichts mit Gewährleistung/Sachmangelhaftung zu tun. Es kommt nur auf die Artikelbeschreibung vom Verkäufer an. Und auch da gilt: Wenn ein normaler Nutzer eines Autos einen Mangel bemerkt, dann ist es ein Mangel, der angegeben werden MUSS. Wenn ein Mangel nur von einem Fachmann festgestellt werden kann, muss (bzw. kann) der Mangel ja nicht von einem normalen Verkäufer bemerkt/angegeben werden. Würde auf den Richter ankommen, es ist nunmal alles ein Einzelfall. Link zur Auktion wäre hilfreich. Grüße, Markus