Wie recht du hast Stefan ! Antwort von Ebay : Hallo Herr Adus, vielen Dank fuer Ihre E-Mail.Mein Name ist Aliza Tiepoldt, gerne gebe ich Ihnen die erforderlichen Informationen in Bezug auf Ihr Anliegen. Sie haben uns geschrieben, dass Ihnen Ihr Verkaeufer den Artikel 160128718348 nicht verkaufen moechte. Ich kann Ihre Enttaeuschung darueber sehr gut nachvollziehen. Mit dem Ablauf der auf eBay eingestellten Auktionen kommt zwischen dem Anbieter und dem Hoechstbieter ein Kaufvertrag zustande - der Verkaeufer ist nach allgemeiner juristischer Vertragslehre dazu verpflichtet, den Artikel zum Hoechstpreis an den Hoechstbieter abzugeben. Einige allgemeine rechtliche Hinweise zu den vertraglichen Pflichten finden Sie hier: http://pages.ebay.de/rechtsportal/allg_2.html Nur in besonderen Faellen (z. B. Irrtum) kann entsprechend den allgemein gueltigen zivilrechtlichen Vorschriften die Wirksamkeit dieses Kaufvertrages angegriffen werden. Warum kann eBay Sie nicht juristisch beraten? Als Betreiber eines Online-Marktplatzes darf eBay keine Rechtsauskuenfte zur Einhaltung eines Kaufvertrages geben. Rechtsauskuenfte duerfen in Deutschland nur von zugelassenen Rechtsanwaelten oder Rechtsberatungsstellen erteilt werden. Gegebenenfalls ist es daher notwendig, sich an eine Rechtsberatung zu wenden. Was koennen Sie jetzt tun? Ich empfehle Ihnen, das Mitglied ueber die Auskunft telefonisch zu erreichen. Weisen Sie Ihren Handelspartner auf seine Verpflichtungen als Verkaeufer hin. Den Personennamen und die Postanschrift koennen Sie der Benachrichtigungs-E-Mail nach Auktionsende von uns entnehmen. Haelt sich Ihr Handelspartner nicht an die Vereinbarungen, koennen Sie dies in einer sachlichen Bewertung zum Ausdruck bringen. Ich wuensche Ihnen, dass Sie sich mit Ihrem Handelspartner einigen koennen und die Transaktion erfolgreich abgeschlossen wird. Herr Adus, sollten Sie weitere Hilfe benoetigen, zoegern Sie bitte nicht, uns erneut zu kontaktieren. Mit freundlichen Gruessen nach Nordhorn Aliza Tiepoldt eBay Sicherheitsteam