Das ist falsch Mäddels?! Der kann das eintragen laut den §... Den der TÜV besagt, das man an der Leuchteinheit selbst nichts verändern darf, das schneidet sich mit dem anderen § der besagt Wenn der Lichtkegel nicht verändert würde und die Lux und und und stimmen und der Scheinwerfertest beim Autohersteller bestanden ist, kann das eingetragen werden... Hab mich da ein wenig mit beschäftigt und mcih mit nem TÜVer angefreundet, von daher8-) Der TÜV ist immer so ein Pokerspiel, da weiß im Grunde niemand so richtig bescheid... ich habe irgendwann mal, glaub auf TÜVnord.de oder so?!, alle § durchforstet, weil mir das ja auch noch bevorsteht^^ Ist halt alles vom Prüferabhängig...!