Was kann da den nicht durch sein, wurdest deswegen verknackt oder nicht? Nach meiner Info wäre alleine deshalb die Betriebserlaubnis erloschen und schieben angesagt. Deshalb die Frage nach der Strafe. By the way freut mich natürlich das dem scheinbar nicht so war. http://www.express.de/motor/hohe-bussgelder-polizei-verfolgt-xenonlicht-missbrauch-,2488,1193876.html "Wen die Polizei erwischt, der kann tief in die Tasche greifen: Die unzulässigen Veränderungen werden mit einer Ordnungswidrigkeiten-Anzeige bestraft, die ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro beim Fahrzeugführer bis 135 Euro beim Fahrzeughalter, zuzüglich Verwaltungsgebühren und Verfahrenskosten sowie drei Punkten in der Verkehrssünderdatei nach sich ziehen kann." Was ich nix verstehe ist (von 90 Euro beim Fahrzeugführer) und (bis 135 Euro beim Fahrzeughalter) Hmm, Auto Bild de schreibt : Verkäufer haftet, Fahrer zahlt Bußgeld Allerdings hat der Kunde die Möglichkeit, den Verkäufer haftbar zu machen: Wenn im Angebot der Eindruck erweckt wurde, der Umbau eines Halogenscheinwerfers auf Xenonlicht sei legal möglich, muss der Händler für alle Kosten aufkommen. Auch für Unfallfolgen, wenn jemand wegen der extremen Blendung in den Graben gefahren ist. Denn die eigene Haftpflicht muss in diesem Fall nicht zahlen.