... das kannst Du heute auch, denn in der Regel wird Dir die Codenummer schriftlich mitgeteilt. Ansonsten: TÜV-Report einstecken, Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Teil 2 ebenso, dergl. die Mitteilung über die Codenummer der Versicherung, alten AU-Bericht -> alte Kennzeichen dranschrauben -> zur AU schraddeln -> wenn bestanden zur Zulassungsstelle -> Auto anmelden. Die "Sperrzeit" für Kennzeichen ist derzeit etwa 3 Tage. Sollte Deines inzwischen nicht von jemand anderem reserviert worden oder vergeben sein, bekommst Du es wieder. Zur Sicherheit einfach bei der Zulassungsstelle anrufen und ggf. selber reservieren (Achtung, gebührenpflichtig). Was Dir jedoch passieren kann, ist, dass Du dennoch ein neues Nummernschild brauchst, wenn das alte den aktuellen Zulassungsbestimmungen nicht mehr entspricht (EU-Kennzeichnung, reflektierend ... der ganze Zinnober ...) .