Man kann den Eindruck gewinnen, dass in Schleswig-Holstein jeder Frühlingsversuch im Februar/März mit einer zusätzlichen Woche Winter bestraft wird. [mitten aus'm Leben]
Deshalb: "Ehegatten, die beide unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, können nach § 26 EStG die Zusammenveranlagung als Form der Ehegattenveranlagungsart wählen. Falls kein Antrag auf - bis einschließlich VZ 2012 - eine besondere Form der Ehegattenveranlagung gestellt wird, erfolgt automatisch (d.h. auch ohne Antrag) vom Finanzamt die gemeinsame Veranlagung der Ehegatten (Zusammenveranlagung)."
Jeder kann wütend werden, das ist einfach. Aber wütend auf den Richtigen zu sein, im richtigen Maß, zur richtigen Zeit, zum richtigen Zweck und auf die richtige Art, das ist schwer. [Aristoteles]