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BMW-Evolution

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Alle erstellten Inhalte von BMW-Evolution

  1. licht aus hell genug
  2. HHHHAAAAAAAAAAAAAAAAALLLLLLLLLOOOOOOOOOOOOOO und zeig uns mehr
  3. also ich kann mich nicht daran erinnern das es die felgen in 9x16 gibt
  4. nicht lohnen JEDER E30 HAT ES VERDIENT GEZEIGT ZU WERDEN
  5. licht aus, toll habt ihr wieder die ganze nacht das licht brennen lassen
  6. dann wäre das nix neues bei dir was wäre wenn es schneit
  7. ok das autobild kein gutes haar dran lässt das ist mir bewusst, und lenny naja dein link bringt mich nicht wirklich weiter
  8. du verrückter
  9. es ist ein discovery II 2,5TDI 113ps
  10. hat jemand von euch erfahrungen über ein solches fahrzeug ?? bezüglich schwachstellen usw. bin da an einem dran. Danke im vorraus
  11. Leichenfledderer
  12. http://www.e30-turbo.de
  13. licht aus dann biste ja nu fertisch mit esse
  14. her damit
  15. dann wäre das auf die dauer langweilig was wäre wenn die wurst keine 2 enden hätte
  16. hallo zumindest ein festes dach überm kopf
  17. boah das sieht ja übel aus, haste wirklich glück gehabt das dir nix passiert is
  18. dann wäre das eine reine gewohnheitssache was wäre wenn packbank nicht klebt
  19. lich an sach ma vd du warst doch die ganze zeit nur am pennen
  20. von oben nach unten, und wie weit siehste ja an der länge der klipse
  21. ausbauen musste den himmel nich das kannste erfühlen aber schneid nich zu weit rein
  22. und wenn derjenige erwischt wird ist das gejammere wieder groß .... nur zur info: Als Strafe für Steuerhinterziehung sieht das Gesetz in § 370 Abs. 1 AO Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Eine Geldstrafe wird in sogenannten Tagessätzen verhängt. Sie beträgt mindestens fünf und bei der Steuerhinterziehung höchstens dreihundertsechzig Tagessätze. Die Höhe eines Tagessatzes hat das Gericht unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters zu bestimmen. Dabei geht es in der Regel von dem Nettoeinkommen aus, dass der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte. Der Tagessatz beträgt jedoch mindestens ein Euro und höchstens fünftausend Euro (§ 40 StGB). An die Obergrenze von dreihundertsechzig Tagessätzen oder fünf Jahren Freiheitsstrafe ist das verurteilende Gericht gebunden. Grundlage für die Zumessung der Strafe im konkreten Fall ist der Grad der Schuld des Täters. Bei der Zumessung hat das Gericht die für und gegen den Täter sprechenden jeweiligen Umstände abzuwägen (§ 46 StGB). Hierbei werden namentlich folgende Aspekte zu berücksichtigen sein: Höhe der hinterzogenen Steuer, Dauer des Hinterziehungszeitraumes, Art und Weise des Vorgehens des Täters, Verwendung der hinterzogenen Mittel, Motive des Täters, persönliche und wirtschaftliche Situation des Täters etc.
  23. :klug:STEUERHINTERZIEHUNG IST EINE STRAFTAT !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
  24. hallo hihi eine e30 sparversion da ham se das dach vergessen bei dir have fun @ e30-talk
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