Hallo, ich glaube, da war noch die Frage nach 205/50 auf original Kreuzspeichen. Wollte das auch mal machen, deshalb hier meine Erfahrungen: 1. Laut TÜV ist es grundsätzlich möglich, wenn man etwas vorlegen kann, woraus der Prüfer ersehen kann, dass diese Reifengröße auf dieser Felge geprüft wurde. Habe mir daher von BBS (auch Hersteller der orig. Kreuzspeichen) eine ABE für eine Felge besorgt, die in Größe und ET mit unserer Kreuzspeiche identisch ist. Laut dieser ABE sind 205/50 und auch 195/50 für den E30 möglich. Meinem TÜV hätte das als Arbeitsunterlage zur Eintragung gereicht. 2. Als Auflage ist, wie in den vorangegangenen Beiträgen gesagt, der Nachweis zu erbringen, dass die Geschwindigkeitsanzeige trotz des veränderten Abrollumfanges noch im Toleranzbereich liegt. Das mus jeweils am Auto gemessen werden. Bei mir hat das eine Firma gemacht, die auch Taxameter eicht. Mit 205/50 war bei meinem Wagen alles o.k.. Wenn der Tacho aber sowieso schon nicht richtig geht, kann die Abweichung der angezeigten, von der tatsächlichen Geschwindigkeit auch außerhalb des Toleranzbereichs liegen. Gruß, Marc