Hallo, ich schreibe hier jetzt mal als einer, der meint er kenne sich damit aus! Unternehmereigenschaft: § 2 UStG: Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt... Ich könnte noch mehr ins Detail gehen, aber das wird zu kompliziert. Desweiteren kann jeder für i.d.R. 20 Euro ein Gewerbe anmelden. UST und versteuerung von Einnahmen ist nicht unbedingt von Nöten. wenn der Gewinn nicht zu hoch ist. Es gibt eine Kleingewerbe und auch eine Liebhaberei-Erklärung. Dabei sind die Einkünfte ebenfalls nicht zu versteuern. Die meisten eBay-Auktionen fallen unter diese Regelungen. Eins noch, bevor ich zu weit aushole: Ich wäre froh, wenn ich meine eBay-Geschäfte als Gewerbetreibender versteuern müsste. Da kämen so hohe negative Einkünfte bei raus, das ich für den Rest meines Lebens keine Steuern mehr zahlen müsste! Nichts für ungut, aber ich bin vom Fach und wer noch Fragen hat, oder gerne seine eBay-Geschäfte gewerblich betreiben möchte, kann sich gerne an mich wenden. Ich bin selbständiger Kontierer. Gruss Ingo