Dani, auf der einen Seite haste Recht. Auf der anderen: Im Zweifel für den Angeklagten. Und wenn die Kontrolleure es nicht hinbekommen es zweifelsfrei zu beweisen, dann müssen Sie sich Gedanken machen. Es gibt den Fall, dass Videowagen (ich weiß nicht in welchem Bundesland) jahrelang keine gültige Eichung mehr hatten oder die Messgeräte für die Geschwindigkeitsmessungen gar nicht mehr zugelassen waren. Irgendwas war da.... Sollte man das da nicht anzweifeln? Ich stimme vollkommen zu, dass wir Geschwindigkeitskontrollen brauchen. Meine Tochter ist diese Woche in die Schule gekommen und ich werde mich wohl noch einige Jahre mit dem unguten Gefühl rumschlagen, wenn sie den Schulweg alleine geht (obwohl dieser fast durchgehend beampelt und Tempo 30 ist). Trotzdem würde ich mir da wünschen, dass mehr kontrolliert würde. Ich bin selbst kein Fahrer der sich immer an die Vorschriften hält. Aber fast nie mehr als 20 drüber (Geschwindigkeit plus MwSt ohne Punkte) und an Tempo 30 halte ich mich meisstens. Vor Schulen und Kindergärten sogar oft noch drunter. Zweifel an den Messungen sind aber meiner Meinung nach erlaubt. Können ja schnell aus der Welt geräumt werden. Wenn nicht, sind Zweifel berechtigt. Ich hoffe es kommt einigermassen rüber, was ich ausdrücken will ;) Gruß