@VD, sollte dir geläufig sein, und deswegen kann ich deine Ausführungen nicht ganz nachvollziehen... 1.1 Hieb- und Stoßwaffen (Gegenstände, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, unter unmittelbarer Ausnutzung der Muskelkraft durch Hieb, Stoß, Stich, Schlag oder Wurf Verletzungen beizubringen) [...] 1.3.1 Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind [...] ->sind dem WaffG nach Waffen, mit all seinen Konsequenzen. Also Führverbot, Mitanhme auf Veranstaltungen usw. Stichwort Holzprügel im Kofferabteil:-)