@Mathes; jawoll genau so. MPU ist nicht zwingend erforderlich, kommt auf den Sachverhalt an. Lappen beantragen, die FSSt sagt dann schon what to do. @Dani, Du täuscht dich, es müssen sogar min. 2 Jahre vergangen sein. Ich darf mal zitieren: Neue Fahrprüfung nach langem Führerscheinentzug entbehrlich http://www.straffrei-mobil.de/templates/js_jamba/images/pdf_button.png http://www.straffrei-mobil.de/templates/js_jamba/images/printButton.png Freitag, 04. September 2009 um 10:20 Wem die Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde oder ein Strafgericht vor mehr als zwei Jahren entzogen wurde, dem kommt nach einer Gesetzesänderung eine Erleichterung zugute. Musste derjenige bislang damit rechnen, wie ein Fahranfänger eine neue theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung absolvieren zu müssen um eine neue Fahrerlaubnis zu erhalten, wurde diese Auflage mit der am 25.07.2009 in Kraft getretenen Neufassung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) abgeschafft. Vorraussetzung ist allerdings, dass zwischen der vorangegangenen Entziehung und dem Antrag auf Neuerteilung mehr als zwei Jahre vergangen sind. Quelle: http://www.straffrei-mobil.de/index.php/fahrerlaubnis/wiedererteilung Gruß