München Bayerns Bevölkerung hat sich vor drei Tagen für einen strikteren Nichtraucherschutz in der Gastronomie entschieden. Fraglich ist, ob der Qualm damit endgültig aus den Gaststätten abzieht. Franz Bergmüller, Sprecher der Rauchverbotsgegner, sieht „echte geschlossene Gesellschaften“ wie Geburtstagsfeiern nicht von dem Verbot erfasst. Auch Treffen des Fischereivereins, der Trachtler und der Schützen fallen nach Ansicht des Vorsitzenden des Vereins zur Erhaltung der bayerischen Wirtshauskultur unter diese geschlossenen Gesellschaften. Sein Stammtisch werde künftig häufiger solche Veranstaltungen abhalten, kündigte der oberbayerische Gastronom an - und er beruft sich auf den Bayerischen Städtetag und dessen Sichtweise. Städtetags-Geschäftsführer Reiner Knäusl verweist auf die Umsetzung des Gesetzes. Sollte eine private Feier oder Versammlung in einer Gaststätte stattfinden, sei diese ja nicht mehr öffentlich zugänglich - und damit Rauchen möglich. Was aber, wenn sich geschlossene Gesellschaften nur einen Teil des Wirtshauses reservieren lassen? „Dann wird es problematisch“, sagt Knäusl. „Wir müssen warten, wie sich das entwickelt und notfalls mit der Staatsregierung darüber sprechen.“ Bislang wird in der Regel nach Hinweisen kontrolliert. Wenn dies künftig auch ohne konkreten Anlass geschehen solle, reiche das Personal in den Kreisverwaltungsbehörden nicht aus. „Neue Aufgaben bedeuten mehr Aufwand. Mit dem normalen Personalstand ist das nicht mehr zu schaffen“, so Vorstandsmitglied Knäusl. Er sieht - falls das Gesetz unterschiedlich ausgelegt wird und es zu vielen Streitfällen kommt - den Staat in der Pflicht. Der müsse die Kosten für zusätzliches Personal übernehmen. Durch den strengen Nichtraucherschutz rechnen die bayerischen Privatbrauereien mit höheren Preisen in Festzelten. „Sicher ist, dass der Mehraufwand durch ein Mehr an Sicherheitspersonal im Festzelt der Bürger über höhere Bier- und Essenpreise bezahlen muss“, heißt es in einer Mitteilung. Bergmüller erwartet ab August eine „Anzeigenflut“ wegen Verstößen von Wirten gegen das Verbot. „Das wird doch eine wahre Freude für diese fanatischen Weltverbesserer“, meinte er mit Blick auf die Nichtraucheraktivisten. Er kündigte auch an, dass Gastronomen durchaus bereit sind, Schadensersatzforderungen einzuklagen. Der Städtetag hofft, dass mit dem neuen Gesetz „vernünftig umgegangen wird“. Knäusl warnte Gastwirte davor, Konzessionen zurückzugeben, um aus ihrer Wirtschaft ein nicht öffentliches Terrain zu machen. „Sie müssen aufpassen, dass sie dann noch die Schankerlaubnis erhalten.“ Der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband (BHG) will heute auf einer Vorstandssitzung darüber diskutieren, wie das Gesetz zu interpretieren ist. Zu der Haltung des Verbandes wollte sich Pressesprecherin Karin Eiden gestern gegenüber unserer Zeitung nicht äußern. Die Juristen im Hause verträten unterschiedliche Rechtsauffassungen. Der Verband warte die Position des Gesundheitsministeriums ab. BHG-Präsident Siegfried Gallus hatte vor dem Volksentscheid erklärt, er werde den Willen des Volkes als obersten Souverän respektieren. http://static.twoday.net/schadenfreude/images/Nelson-Sinnbild-von-Schadenfreude.png HA - HAAAAAAA!! @WOB-Fanboy: Das heisst für mich, ich gehe künftig zu solchen "geschlossenen Veranstaltungen"; und DU darfst erhöhte Preise zahlen um die Kosten für den Aufwand zu decken. Überall. Genial:-R