Eney Geschrieben: 25. Februar 2013 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Februar 2013 muss evtl dieses Wochenende eine Hebebühne abholen (ein Weg ca 240km).Da ich aber vermutlich so kurzfristig keinen großen Hänger besorgen kann,kommt mir in den Sinn meinen Onkel zu fragen.Dieser hat einen Bulli (Opel Viano, Vivano oder wie dat dingen heißt) mit ca 2,7m Ladefläche.Die Bühne würde also in jedem Fall überstehen... wäre das zulässig? Mit roter Fahne markieren, wie beim Anhänger? Gruß Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Oli* Geschrieben: 25. Februar 2013 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Februar 2013 Alles was mehr wie 1m übersteht muss gekennzeichnet werden. Am Tag mit roter Fahne, nachts mit einer Lampe. Erst ab 3m (bin nicht ganz sicher, aber so in der Größenordnung) darfst Du imho nur kurze Strecken fahren. Wichtig ist, das die normale Beleuchtung sichtbar bleibt. Problematisch bei offener Heckklappe und längerer Strecke sind eher die Abgase. Das solltest Du ausprobieren, wie viel es da reindrückt, sofern der Transporter keine Trennwand zur Fahrerkabine hat. Die Bezeichnung "Bulli" ist nur korrekt für einen Typ 1 oder 2 von VW. Einen Viano so zu bezeichnen, da drehen sich sicher nicht nur die Herren Haesner und Nordhoff im Grab. GrußOliverWas willst Du schon wieder?-----´` Satzzeichen können Ehen retten!Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.Mitglied der bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Eney Geschrieben: 25. Februar 2013 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Februar 2013 Bulli = Bus + Lieferwagen oder? Wusste gar nicht, dass es eine VW Bezeichnung ist....Dann korrigiere ich mich und sage 'Kleintransporter'Fahrerkabine ist abgetrennt, sollte keine Probleme geben.Bühne hat auch nur 2,8m ca, also harmlos der Überstand...Wollte nur wissen, ob die Sonderregel auch für Kleintransporter gilt. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Oli* Geschrieben: 25. Februar 2013 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Februar 2013 Wie gesagt, Rücklichter müssen sichtbar sein. Sonst kein Problem. GrußOliverWas willst Du schon wieder?-----´` Satzzeichen können Ehen retten!Ich bin gegen Rasen auf Landstrassen und Autobahnen, denn wer soll denn das alles mähen.Mitglied der bajuvarisch-kölschen Achse des Bösen Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Dantler Geschrieben: 25. Februar 2013 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Februar 2013 Meiner Meinung nach dürfen alle VW Busse T1-T3 diesen Namen tragen. (Motor hinten und Heckantrieb). Alle danach nicht mehr. Und nen Opel Lieferwagen so zu bezeichnen... Tssss tss tsssss Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Eney Geschrieben: 25. Februar 2013 Autor #6 Meldung Teilen Geschrieben: 25. Februar 2013 alles klar, weiß bescheid! Danke euch :) Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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