HarroQ Geschrieben: 30. Januar 2013 #26 Meldung Teilen Geschrieben: 30. Januar 2013 (bearbeitet) aber bei der Konstellation zwischen Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert sollte doch die 130% Klausel bezüglich einer Reparatur greifen können.Gruß Jochen Da geht natürlich. Aber nur dann, wenn Du die Kiste auch komplett in einer Werkstatt repariert wird. Der Tagessatz für den Nutzungsausfall wurde bei mir vom Gutachter auf 59,-- / Tag festgesetzt. (Cabrio). Entsprechend dem Tagessatz wird auch der Mietwagen bezahlt. Allerdings nur für die auch im Gutachten stehende Reparaturdauer. Wenn es länger dauert (wie bei mir), muss der Grund nachgewiesen werden. Der Wagen darf dann auch nicht mehr verkehrstüchtig sein. Sonst sagen die, Du kannst solange fahren, bis die Werkstatt Zeit hat und die Teile beschafft sind usw usw. Du darfst auch keinen anderen Wagen haben, den Du benutzten könntest.Meine Kiste ist mittlerweile seit über 6 Monaten in Reparatur. --- ok, zum Teil auch meine "Schuld", da ich auf eigene Kappe eine komplette Lackierung beauftragt habe. Bearbeitet: 30. Januar 2013 von HarroQ Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
helium Geschrieben: 1. Februar 2013 Autor #27 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Februar 2013 Sooo, gibt was neues in dem Fall.Gutachten ist gekommen. Restwert: 125€Reparaturkosten laut gutachten: 2696€Wiederbeschaffungswert: 2100€ Da ich den Schaden sehr wahrscheinlich auf eigene Kappe repariere kann ich sehr wahrscheinlich nur mit Vorlage einer Rechnung auf Nutzungsausfall hoffen, oder? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
ianko Geschrieben: 1. Februar 2013 #28 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Februar 2013 hi,ne brauchst keine rechnung..nur den nachweis das der schaden behoben wurde fachgerecht.mit nem foto nach der rep. mit ner dann aktuellen tageszeitung ...so eine die ne meinung Bild(et)gruß Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
helium Geschrieben: 1. Februar 2013 Autor #29 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Februar 2013 Verlangen die auch noch das man 60 Cent für ein Foto mit ner Zeitung ausgibt 😁 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 1. Februar 2013 #30 Meldung Teilen Geschrieben: 1. Februar 2013 Sooo, gibt was neues in dem Fall.Gutachten ist gekommen. Restwert: 125€Reparaturkosten laut gutachten: 2696€Wiederbeschaffungswert: 2100€ Da ich den Schaden sehr wahrscheinlich auf eigene Kappe repariere kann ich sehr wahrscheinlich nur mit Vorlage einer Rechnung auf Nutzungsausfall hoffen, oder? ich hab seinerzeit nen schlachter gekauft mit dem ich meinen schaden am weinroten reparieren wollte. der kostete 299€ bei ebay und durch vorlage des kaufvertrages hat mir die versicherung anstandslos die 10tage a 55€ ausbezahlt. Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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