ghost_rider Geschrieben: 13. August 2012 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 13. August 2012 Servus! hätte da mal eine Frage vllt. kennt sich jemand mit aus... und zwar wollte ich den mittleren Teil des Heckblechs bei meiner Limousine rausschneiden (da es sowieso schon durchrostet und verdellt ist) nun die Frage ob das beim TÜV bemängelt werden kann oder evtl. eingetragen werden müsste. Scharfe Kanten werde ich natürlich so gut wie möglich abrunden etc.. Sollte dann ca. so ausschauen wie im angehängtem Bild. Danke schonmal! MfG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
GStar Geschrieben: 13. August 2012 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 13. August 2012 dann schneid das alte raus und schweiß n neues rein.1. siehts unschön aus, man wird dann nämlich die reserveradwanne genau sehen können2. meckert der Tüv mit ziemlicher Sicherheit3. versaust Du Dir bei Regenfahrt die Karre erheblich mehr4. siehts unschön aus Zitieren 'Signatur zu groß' Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
ghost_rider Geschrieben: 13. August 2012 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 13. August 2012 jetzt mal ganz davon abgesehen ob schön oder nicht schön, das ist wie immer geschmackssache...und reserveradwanne ist schon entfernt...mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
ghost_rider Geschrieben: 13. August 2012 Autor #4 Meldung Teilen Geschrieben: 13. August 2012 aber rein theoretisch dürfte es keine probleme geben da es ja kein tragendes teil ist, oder? mfg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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