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Xenon mit E13 Prüfzeichen


Enthes
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Hallo

 

was haltet ihr von diesem Xenon Set, bekommt man das eingetragen ohne elektrische LWR und SRA. Auserdem was ist in der STVO zugelassen 7000k/9000k/12000k, also meines wissens sind 9000k und 12000k nicht zulässig in der STVO, lass mich aber gerne eines besseren belehren 8-/ .

 

Gruß Enthes

 

 

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&category=44294&item=7951447765&rd=1

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keine Chance ohne LWR und SRA, wie auch in der Ebay-Anzeige steht:

 

"Bei Umrüstungen vor 4/2000 ist beides nicht Pflicht."

 

Die Umrüstung findet aber in 2005 statt, damit hat man verloren, und Du kannst keinem TÜVer erzählen der Umbau wäre bereits vor 5 Jahren durchgeführt worden.

Der Vorteil eines Fahrzeugs mit Frontantrieb ist, dass es beim Rückwärtsfahren Heckantrieb hat :D :D

 

Bilder: -1- -2- -3- -4- -5- -6-

 

Suche: Gute gebrauchte BMW-Embleme für Haube und Kofferraumdeckel.

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Sieht doch voll schei..e aus, wenn man die Dinger nur als Abblendlicht nutzen darf. :klatsch:

Schalte dann mal Fernlicht dazu.

Da wirste aber 'nen ordendlichen Unterschied seh'n. :kotz:

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ich weiß ja nicht wie das heute aussieht, aber bis vor kurzem war Bi-Xenon die Ausnahme, und wenn einer Fernlicht bei Dir sieht haste ohnehin was falsch gemacht, das macht man für gewöhnlich aus bevor einer reinguckt.

Also mich würde das nicht stören.

Der Vorteil eines Fahrzeugs mit Frontantrieb ist, dass es beim Rückwärtsfahren Heckantrieb hat :D :D

 

Bilder: -1- -2- -3- -4- -5- -6-

 

Suche: Gute gebrauchte BMW-Embleme für Haube und Kofferraumdeckel.

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na ja ich glaub ich lass das mit Xenon, ist mir zuviel aufwand mit LWR und SRA. Und dann auch noch ne Einzelabnahme kostet auch wieder 160,-€.

 

Mal abwarten vielleicht gibt es ja bald was für den E30 mit Gutachten und ohne LWR, SRA.

 

Gruß Enthes

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vergesst es!!!!!

 

 

es wird nie legal xenon in den normalen DE`s geben. auch nich mit prüfzeichen E13.

 

ob sich ein hersteller mal durchringt nen xenonset fürn e30 (so wie hella mit den schwarzen DE`s) herzustellen is unwahscheinlich. und selbst wenn kommt man um ne SRA und ne aLWR nich drumrum.

 

und ALLES was in irgendwelchen ebay-auktionen gesagt wird das es legal is is erstunken und erlogen.

 

Mathes

gruss

der "nörgelnde supertrucker" (zitat ende)

 

 

Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham

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Mit Gutachten und ohne SWRA und ALWR wird es meiner Meinung nach auch nie geben. Aber ich werd´s trotzdem in nächster Zukunft bei mir probieren. Brauch nur erstmal die Kohle für die SWRA und ALWR. Meine Brieftasche muss sich allerdings erstmal vom TFT und dem Media Player erholen :D

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Gibt es eine ABE dazu?

Nein, eine ABE kann es für KEINE Xenonnachrüstung geben.
Eine ABE gilt IMMER nur in Verbindung mit dem jeweils geprüften Scheinwerfer
, d.h. der Xenonsatz müsste für alle PKWs und Motorräder in allen Scheinwerfervarianten geprüft werden. Dies ist schlicht nicht möglich. Daher ist ausnahmslos immer eine Einzeleintragung notwendig.

 

Egal, was Ihnen andere Anbieter erzählen - es gibt definitiv keine ABE für keinen einzigen Xenonnachrüstsatz der nicht in Verbindung mit Xenonscheinwerfer-gehäusen ab Werk verkauft wird. Sämtliche Kopien von ABEs sind für Ihr Fahrzeug ungültig und völlig wertlos.

 

Sie werden keinen Erfolg haben mit einer Eintragung eines Systems, das nicht über ein E- Prüfzeichen verfügt. Denken Sie einmal darüber nach!

 

 

Das rote ist mE immer noch das KO Kriterium für eine standfeste Eintragung in gewöhnlichen H1, H4, H? Scheinwerfern.

 

Wobei die Blendgefahr des Gegenverkehrs bei diesen Umrüstsätzen nicht mehr so gegeben ist wie bei den ersten Dremel-Varianten.

 

Gewöhnliche SWRA mit Scheibenwischern gilt nicht, Hochdruck ist angesagt.

mfG

Peter

 

 

Ey ..... guck da hin!

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Was ich nich verstehe is, wenn das ordentlich gemacht ist und dem TÜV vorgeführt wird und alles in Ordnung ist, warum dann nich mal definitiv das erlaubt ist.

Die komischen Kleinwagen von heute, wie A-Klasse oder die Minireisschüsseln, die heute schon mit Xenon rumfahren, oder auch noch Halogen haben, blenden fast alle.

Ist schade, dass es nicht belohnt wird, dass man ein älteres Fahrzeug auf dem heutigen Stand der Technik hält und alles in Ordnung ist.

Naja da kurbelt man denen vermutlich zu wenig die Wirtschaft an.

Aber ist sowieso ein Wunder, dass noch Autos auf den Straßen fahren, bei über 5 Millionen Arbeitslosen http://www.e30-talk.com/images/smilies/icon_wink.gif

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  • 1 Monat später...

also ich habe eine kopie von einem kfz.schein, bei dem es ohne ALWR und ohne SWRA eingetragen ist. mit diesem werde ich anfang april mal den tüv besuchen und schauen, was passiert. werde es dann berichten. einen versuch ist es ja wert. :-)

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Was ich nich verstehe is, wenn das ordentlich gemacht ist und dem TÜV vorgeführt wird und alles in Ordnung ist, warum dann nich mal definitiv das erlaubt ist.

 

Tja, das ist halt die Bürokratie bei uns. Ein Scheinwerfer muss über ein Prüfzeichen verfügen und das gilt dann nur für den werksseitig ausgelieferten Scheinwerfer. Wenn man da einen Xenon-Satz reinbaut (egal wie professionell) ist der Scheinwerfer modifiziert und es wird ein lichttechnisches Gutachten gefordert.

Warum heutige Autos mit blendendem Xenon herumfahren dürfen liegt einfach an der Lobby der KFZ-Hersteller. Da drückt man schon mal ein Auge zu.

Beim Golf IV zum Beispiel ist der Scheinwerfer eigentlich so nicht erlaubt (Blinker zu nahe am Abblendlicht oder sowas), aber weils VW is sagt da ja keiner was dagegen.

Wegen Xenon hab ich mal den E30-Schrauber (evtl. bekannt ausm E30 Forum) gefragt, warum er seine auf Xenon umgerüsteten Scheinwerfer nicht etwas teurer verkauft und dafür ein lichttechnisches Gutachten machen lässt. Ganz einfach: Bei Handfertigung kann er nicht garantieren, dass jeder Scheinwerfer exakt so gebaut ist wie der zur Prüfung vorgelegte.

Mit anderen Worten: Er müsste sich ´ne Fertigungsstraße für Xenon-Umrüstung zulegen, um so ein Gutachten machen lassen zu können. Ansonsten gilts nur für den einen Satz, der wirklich geprüft wurde.

 

Gruß, M3ikl

http://www.sloganizer.net/style3,M3ikl.png

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