superholti Geschrieben: 26. März 2012 #26 Meldung Teilen Geschrieben: 26. März 2012 Aber ist es laut StVO §3 nicht viel mehr so? Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Wenn er also wegen Wind oder Straßenbreite nicht 89 km/h fahren und deshalb dann die Gassen dicht macht, ist er wohl kaum im Recht. Dann muss er halt langsam durch die Baustelle tuckern ... Dann kann man ihn auch gefahrlos überholen. Just my 2 cent ... Das Problem ist, dass mittlerweile LKW Fahrer ohl öfter Bedenken haben dass es zu knapp wird wenn in einer Baustelle einer an ihnen vorbei fahren will, zumal dann, wenn es etwas windig ist.Dann kann - Maxe kann das sicher bestätigen - es nämlich sehr schnell passieren dass es nen LKW mal eben 50cm nach links versetzt.Und wenn dann in der engen Fahrspur sich gerade einer vorkämpft, dann ist der ganz schnell zwischen den Betonbegrenzungen in der Baustelle links und dem LKW rechts eingeklemmt. Daher machen immer mehr LKW Fahrer einfach die ganze Baustelle über dicht.Einmal um diese Gefahr zu verhindern und einmal weil sie dann selber icht 2cm vom rechten Rand entfernt fahren müssen. Georg Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Andreas1960 Geschrieben: 26. März 2012 #27 Meldung Teilen Geschrieben: 26. März 2012 (bearbeitet) Wer in einem solchen Fall unbedingt mit der STVO wedeln möchte, soll das gerne tun! Nur: genau genommen haben 90% der PKW laut derselben STVO auf dem linken Fahrstreifen einer zeitgenössischen Baustelle überhaupt nichts zu suchen, weil sie entweder nicht die min. 20 km/h schneller fahren als der Überholte, oder ihre Autos schlicht zu BREIT für die in Baustellen erlaubten 2m für die linke Spur sind. Und: das im Schein angegebene Maß ist dafür irrelevant, es zählt das tatsächliche Maß inkl. Außenspiegeln. Bisher gilt also immer noch: leben und leben lassen... Bearbeitet: 27. März 2012 von Andreas1960 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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