Mauser Geschrieben: 3. Dezember 2004 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 3. Dezember 2004 Haben die schwarzen Rückleuchten von MHW ein "E" zewichen? hat wer erfahrungen mit der Polizei bez. eines überlackierten "E" zeichen? Zitieren hab noch nen Kühler vom M40 für kein Geld in 32... abzugeben! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
sanituning Geschrieben: 4. Dezember 2004 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Dezember 2004 eigentlich ahben alle leuchten nach baujahr 80 ein e zeichen.es sei denn sie sind aelter als bj.ungefaehr 80 oder sie haben keien e zulassung udn dürfen nicht gefahren werden. früher als es noch kein ezeichen gab oder es pflicht war wurden die leuchten mit nummern gekennzeichnet. die org.mhw haben ein e zeichen und ein grosses S auf der leuchte.abe bzw.gutachten sollte sicher irgendwo online gestellt sein.wenn nicht kann ich es dir auch faxen.scanner ahbe ich leider nicht. wenn dein auto nach bj 90 zugelassen ist benoetigst du eine zusaetzliche nebelschlussleuchte und rückstrahler.wenn dein auto vor baujahr 90 zugelassen ist,brauchts du keien nebelschlussleuchte musst aber die birnen von den org.schlussleuchten entfernen.die originalen dürfen nicht weiss leuchten.rückstrahler sind auf jeden fall pflicht.wenn man sie nicht darn hat ist das allerdings nur eine ordnungswiedrigkeit.ich habe keien dran,sieht sch.... aus. shee gerade das du einen touring hast,du benoetigst also eine nsl.ich ahbe meien damals am touring eintragen lassen und dem tüv gesagt das ich die noch nachrüste.ist natürlich rechtlich so ne sache wenn du angehalten wirst und das ding nicht hast.habe das problem allerdings geloest indem ich von auto style super helle led birnen verbaut habe die rot leuchten.haben zwar keien zulassung aber wenn die nsl rot leuchtet udn die leuchten in den papieren stehen gibts kein problem.muss aber was am lampentraeger umgepolt werden weil die led dinger sonst nicht leuchten.mittlerweile habe ich die roten mhw verbaut,da kann die serien nsl erhalten bleiben und ist rechtlich ok. gruss sascha Zitieren ex flammis orior Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mauser Geschrieben: 4. Dezember 2004 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Dezember 2004 wie sieht das denn bei Lackierten rückleuchten aus? Muß ich da was ändern? Wie bekomm ich die eingetragen ??? Zitieren hab noch nen Kühler vom M40 für kein Geld in 32... abzugeben! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
sanituning Geschrieben: 4. Dezember 2004 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 4. Dezember 2004 lackierte sind generell verboten,egal welche papiere dir dazu angeboten werden.ich aheb auch sowas mal im ebay gekauft ist nur ein vorgutachten von seima/muschwitz zur erlangung der tüv zulassung.es gibt keien bescheinigungen das lackierte leuchten zulaessig sind.es gab sowas mal vor zig jahren,war aber gefaelscht udn alle eintragungen wurden wieder rückgaengig gemacht. dir bleibt das risiko bei einem unfall das du da maechtig strafe bezahlst.wenn dann noch nen personenschaden entsteht..... ausserdem selbst wenn die dinger gut lasiert sind,den trick mit 1% farbe und 99% klarlack kennt jeder lackierer sieht selbst der blindeste polizist udn tüv ürüfer das bmw logo auf der leuchte.da nützt kein mhw gutachten was.ausserdme stehen die nummern von mhw nicht auf den leuchten.da bist du so oder so am a.... finger weg und sparen oder auf schnaeppchen warten.ich aheb nen satz schwarze org.im ebay fuer 50€ gekauft.einzelne leuchten. gruss sascha Zitieren ex flammis orior Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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