AmonNiak Geschrieben: 29. September 2011 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 29. September 2011 Hallo, muss dringend zum Tüv und mein neues Fahrwerk und meine Felgen eintragen. Habe das Tüv Gutachten der Felgen leider erst später gesichtet. Es handel sich um Hartge Felgen 16" 7,5 JX H2 ET 25. Im Gutachten steht unter den Auflagen Punkt 3: Die Räder/Reifenkombinationen kann mit dem Serienfahrwerk sowie mit den Hartge-Bilstein-Fahrwerken Typ 31430 oder 31431/32 oder mit dem Hartge-Bilstein-Sportfahrwerk Typ 31490 verwendet werden. Beim Einbau eines der Hartge-Bilstein-Fahrwerke ist der Bericht-Nr. 11/83 bzw. 12/83, bei Verwendung des Bilstein-Sportfahrwerks der Bericht Nr. 15/83 des TÜV Saarland über die Verwendung des jeweiligen Fahrwerks vorzulegen. Bin ich jetzt angeschmiert und muss mir entweder andere Felgen besorgen oder ein anderes Fahrwerk einbauen? Danke und GrußAmon Zitieren Diskutiere nie mit Idioten, denn sie holen Dich auf ihr Niveau herab und schlagen Dich dort mit Erfahrung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mani1 Geschrieben: 29. September 2011 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 29. September 2011 Nee.Da steht ja Die Räder/Reifenkombinationen kann....... nicht muss.Nimm das Gutachten von den Felgen und das vom Apex Fahrwerkund fahr zum Tüv und lass eintragen.Aber kukk das die Felgen ( Reifen) nirgends schleifen.Auch nicht wenn er voll eingefedert ist.Gruß Mani Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
AmonNiak Geschrieben: 30. September 2011 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 30. September 2011 Besten Dank Mani Zitieren Diskutiere nie mit Idioten, denn sie holen Dich auf ihr Niveau herab und schlagen Dich dort mit Erfahrung. Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.