Klopfer Geschrieben: 9. September 2011 #1 Meldung Teilen Geschrieben: 9. September 2011 (bearbeitet) Hallo, ich habe mal eine rechtliche Frage. Vielleicht gibt es ja ein paar Jungs oder evtl. auch Händler hier die sich mit sowas auskennen. Meine Schwester rief mich grade an, dass Ihr Freund (mal wieder) beim Autokauf in die ******* gegriffen hat. Er wohnt in Nordhorn (Höhe Osnabrück an der holländischen Grenze), und hat einen Toyota Hilux für 12.500€ in Essen gekauft. Nachdem der scheinbar deutlichen Leistungsmangel zeigte, fuhr er zu einem heimischen Toyota-Händler. Der hat gar nicht erst angefangen etwas genaues zu diagnostizieren. Er meinte nur, dass dieser Motor ganz anders klingen würde, als es ein solcher Motor normalerweise tut, prophezeihte ihm, dass er nicht viel Spaß an diesem Auto haben würde, und rat ihm zur Wandlung. Nun wehrt sich der Essener Händler (scheinbar ein Kiesplatzhändler morgenländischer Abstammung) natürlich mit Händen und Füßen gegen eine Wandlung. Er sagt, er dürfe drei mal nachbessern, bevor er wandeln müsse. (Wenn ich mich recht entsinne, hat er damit auch recht.) Auf der anderen Seite meint er, er wäre mit dem Fahrzeug inzwischen ebenfalls bei einem Toyota-Händler gewesen, und der hätte den Wagen für gut befunden. Schizophrener Weise will er den Schaden aber nun selbst beheben. Das Auto wurde vor 3 Wochen gekauft, und steht inzwischen schon wieder seit einer Woche in Essen. Nun habe ich vorgeschlagen, dem Händler mal ein wenig Druck zu machen, damit er vielleicht ein Einsehen hat, und sich direkt 'nen anderen Dummen für das Auto sucht. Der Händler hatte den Wagen selbst aus Nordhorn abgeholt. Ist er generell jeweils für die Überführungen zuständig? Und wenn sich der Freund meiner Schwester einen Mietwagen holt - müsste das der Händler bezahlen? Hat jemand noch andere gute Tipps für den Umgang mit dem Händler? Einen Rechtsanwalt hat er eh in der Familie, und der wird nächste Woche wahrscheinlich eh eingeschaltet. Nur leider ist das hier nicht sein Fachgebiet. Bearbeitet: 9. September 2011 von Klopfer Zitieren Frontantrieb ist entgangene Lebensfreude. Suche: - Kofferraumdeckel in Royalblau-Metallic; ohne Spoiler im Topzustand Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
dejawu Geschrieben: 9. September 2011 #2 Meldung Teilen Geschrieben: 9. September 2011 Und wenn sich der Freund meiner Schwester einen Mietwagen holt - müsste das der Händler bezahlen? Hat jemand noch andere gute Tipps für den Umgang mit dem Händler? Ja so gehört sich das ,erstmal blind ein auto kaufen ,dann versuchen dem händler einen doppelt reinzuwürgen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Klopfer Geschrieben: 9. September 2011 Autor #3 Meldung Teilen Geschrieben: 9. September 2011 Naja, so blind war es nicht. Er hat sich auch extra einen Freund mitgenommen, der sich auskennt (wie sehr weiß ich nicht), und die beschriebenen Symptome hat der Wagen bei der Probefahrt wohl nicht gemacht, sonst hätten sie den Wagen ganz sicher nicht gekauft. Der Freund meiner Schwester ist weder ein Depp, noch irgendwie arglistig. Er erwartet einfach nur für 12500€ ein Auto, das nicht kurz vorm Motorschaden steht, sondern das ihn einigermaßen zuverlässig im Alltag begleitet. Und das er keine Lust auf Monatelangen Ärger mit dem Händler hat, sollte denke ich auch verständlich sein. Zumal er so ja andauernd kein eigenes Auto auf dem Hof stehen hat. Zitieren Frontantrieb ist entgangene Lebensfreude. Suche: - Kofferraumdeckel in Royalblau-Metallic; ohne Spoiler im Topzustand Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gerhard12 Geschrieben: 10. September 2011 #4 Meldung Teilen Geschrieben: 10. September 2011 Ich versuche gerade aus diesen 2 Aussagen schlau zu werden Auf der anderen Seite meint er, er wäre mit dem Fahrzeug inzwischen ebenfalls bei einem Toyota-Händler gewesen, und der hätte den Wagen für gut befunden. Schizophrener Weise will er den Schaden aber nun selbst beheben. Wenn der Toyota lt. Aussage Händler OK ist, welchen Schaden will er dann beheben lassen? Zitieren Passat CC 3,6 http://images.spritmonitor.de/608725_2.png E30 325i Cabrio http://images.spritmonitor.de/625214_2.png Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
E30-Heizer Geschrieben: 10. September 2011 #5 Meldung Teilen Geschrieben: 10. September 2011 Du schreibst davon, das ein Schaden am Motor wäre, bennennst den Schaden aber nicht. Bevor man da überhaupt was rechtliches machen kann, muss ersteinmal der Mangel genau benannt werden. Bei der Probefahrt war der Mangel ja wohl nicht vorhanden. Also ersteinmal muss der Motor von einem Fachmann geprüft werden. Eine Aussage wie "hört sich komisch an, da hat man keine Freude dran" hat überhaupt keinen rechtlichen Bestand. Also in einer Fachwerkstatt - Motor prüfen lassen ( z.B. Kompressionsmessung, Fehlerauslese usw.) Dann kann der Händler nicht mehr rumeiern und hat in der tat das Recht den Mangel zu beheben. Erst nach 3 Versuchen die fehlgeschlagen sind kann man eine Wandlung vornehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Grafschafter-BMW Geschrieben: 10. September 2011 #6 Meldung Teilen Geschrieben: 10. September 2011 Moin, wenn der Freund deiner Schwester bei Olthoff war & die haben gesagt das der Motor fritte ist, würde ich das glauben ! Wenn es nach meiner Meinung geht, soll der Händler den Wagen zurück nehmen & das Geld rausrücken ! Natürlich nur wenn Er einen entsprechenden Kaufvertrag hat mit Gebrauchtwagen-Garantie usw. , was bei dem Preis ja wohl normal sein sollte ! Ich hätte kein Vertrauen in das Auto, selbst wenn Es wieder repariert wurde usw. ! Wie sieht es mit dem Check-Heft aus & sind die Kilometer auf dem Tacho nachvollziehbar ? Mfg G-BMW Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
eta4life Geschrieben: 10. September 2011 #7 Meldung Teilen Geschrieben: 10. September 2011 Entsprechende Fristen zur Nachbesserung setzen, ist nach Ablauf der zweiten/dritten Frist der Wagen immer noch nicht i.O. vom Kauf zurücktreten bzw. Wandlung verlangen. Einfach mal googeln, da findest du genug zu diesem Thema... Auch wenn der Anwalt in der Familie/Bekanntschaft nicht unbedingt so bewandert ist auf dem Gebiet, Sachenrecht gehört zum kleinen Einmaleins (behaupte ich jetzt mal)... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Empfohlene Beiträge
Deine Meinung
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Benutzerkonto hast, melde Dich bitte an, um mit Deinem Konto zu schreiben.