AC Nico Geschrieben: 13. November 2004 #26 Meldung Teilen Geschrieben: 13. November 2004 bosch scheinwerfer auf schwarz umzubauen und dann wohlmoeglich ne hella abe vorzulegen ist eigentlich schon dummheit.was meint ihr was der polizist sich dabei wohl denkt?das gibt mehr aerger als wenn man garnichts dabei hat. deswegen sollte man wenn man schon die bosch scheinwerfer umbaut einfach hella gläser draufkleben. Zitieren http://www.m-technik.com/xpl0/M5_sig.jpg Wenn Delphine so klug sind warum verfangen sie sich dann andauernd in Fischernetzen? Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Mathes318iA Geschrieben: 13. November 2004 #27 Meldung Teilen Geschrieben: 13. November 2004 deswegen sollte man wenn man schon die bosch scheinwerfer umbaut einfach hella gläser draufkleben. psssssssttttttt!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!verrat doch nich alles!!!!! :devil: :devil: Mathes Zitieren grussder "nörgelnde supertrucker" (zitat ende) Schaode das mir Saggsän keen Diialeggd ham Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
Gast BuxteE30 Geschrieben: 13. November 2004 #28 Meldung Teilen Geschrieben: 13. November 2004 FALSCH, alles was von Serie abweicht braucht ein Gutachten, ABE, Eintragung oder sonstwas. Sogar für eine is-Lippe, MTec2 Paket oder keine Ahnung bräuchtest Du theoretisch eine ABE oder eine Eintragung (da schaut aber keiner nach). In meinem Fzg-Schein steht sogar, daß das Fahrzeug mit serienmäßigen Spoilern ausgerüstet werden darf bzw. ist. Die Polizisten sehen Dein Prüfzeichen nicht, die sehen das die DEs schwarz sind und wollen dafür eine ABE sehen. Auf den Hellas ist auch ein e-Prüfzeichen und trotzdem gibt es die ABE. Die ABEs gibt es wohl, weil nunmal die verkehrsordnende Kraft nicht alle e-Prüfzeichen oder KBA Nummern auswendig kennt. Das ist doch endlich mal die Antwort auf die ich gewartet habe. @ sani Die schwarzen Rückleuchten waren kein original VW- Teil, sondern aus dem Zubehörladen (auch EBay genannt ) @ AC NicoIch habe die Scheinwerfer nicht selbst umgebaut, sondern fertig gekauft. Sonst hätte ich natürlich Hella Gläser drauf gemacht :hoch: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
3erMeyer Geschrieben: 13. November 2004 #29 Meldung Teilen Geschrieben: 13. November 2004 dritte sache ich moechte mal mt dem irrglauben aufräumen das alles mit abe ein freifahrtschein ist.es gibt auch teiel mit abe die trotzdem tüv abgenommen werdne müssen.man muss das ding mal durchlesen,wenn vorne gross abe draufsteht und hinten in klein ...ist der anbau durch einen .... zu bescheinigen müsst ihr damit zum tüv.gibt es häufiger bei felgen. Das Thema driftet ab aber das wird man bei Felgen mE nur machen müssen wenn die gewünschte Reifengröße ab Werk nicht serienmäßig eingetragen ist oder am Auto etwas zusätzliches verbaut ist was dagegen spricht zB Lenkrad, FW, etc. Ansonsten wäre es keine allgemeine Betriebserlaubnis (die sich immer auf ein serienmäßiges Auto und dessen serienmäßigen Eintragungen ab Werk bezieht) sondern ein Gutachten. Falls ich mich irren sollte ... ein Bsp. bitte und ich habe nichts gesagt. Zitieren mfGPeter Ey ..... guck da hin! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
sanituning Geschrieben: 14. November 2004 #30 Meldung Teilen Geschrieben: 14. November 2004 also ich kenne es bei felgen oder aber z.b beim lenkrad. lenkrad abe ist nur mit serienmaessiger bereifung gültig,wenn andere rad reifen kombinationen verwendet werden als original muss das lenkrad nach 19.2 eingetragen werden,trotz abe. felgen abes enthalten eigentlich immer ein gutachten,da das dutachten die vorstufe zur erlangung einer abe sind. naechste sache waere z.b anhaengerkupplungs abe oder ganz aktuell mit e prüfzeichen.ist eigentlich ihne weiteres zugelassen.bei ahks steht aber trotzdem trotz e zeichen oder abe oft drin das der anbau durch einen sachverstaendigen zu bescheinigen ist,also doch eine eintragung.ich moechte ja auch nur damit sagen das man die abe durchlesen muss um zu erfahren ob es nicht trotzdem eingetragen werden muss. @ 3ermeyer da die wenigsten serienmaessige bereifung und standartfahrwerke sowie serienlenkrader verwenden kann man eigentlich schon fast behaupten das man fast alles eintargen muss oder? gruss sascha Zitieren ex flammis orior Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
3erMeyer Geschrieben: 16. November 2004 #31 Meldung Teilen Geschrieben: 16. November 2004 Mensch Sascha mit der AHK ist das wirklich ein hinterlistiges, böses und gemeines Beispiel ....... aber Du hast recht. Wobei meines Wissens weniger die AHK in die Papiere eingetragen wird als der korrekte Anbau nach Anbauanleitung bestätigt wird. Das erste von Dir erwähnte ist dasselbe wie von mir nur in grün.Eines ist gewiß, bei Unstimmigkeiten, Unwissenheit oder Unklarheiten lieber mal bei den TÜV (bei mir lieber DEKRA) Onkels fragen und alles ist im grünen Bereich. Und das da XXXXXX sollte dann kein Problem sein.Wobei e-Prüfzeichen ist doch eher für Glasanbauten (Leuchten, Spiegel) und nicht für den restlichen Kram (=EU Genehmigung oder so ähnlich). Peter Zitieren mfGPeter Ey ..... guck da hin! Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Weitere Optionen zum teilen...
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